Die Suche nach allen anzuwendenden Richtlinien wird von mir Klassifikation genannt. Es ist für jede Richtlinie zu prüfen, ob diese für das betreffende Produkt anzuwenden ist. Etwas gruppiert lässt sich das so darstellen:

  1. Maschinenrichtlinie hier einschließlich der so genannten Outdoor-Richtlinie (Lärmschutz).
    Zu diesem Komplex gehören auch die beiden Richtlinien über
  2. Elektrische Geräte unterliegen folgenden Richtlinien:
  3. Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
  4. Sicherheit von Spielzeug und einen langen Text zur CE-Kennzeichnung von Spielzeugen
  5. Bauprodukte: Bauproduktenverordnung
  6. Druckgeräterichtlinie, die Richtlinie über einfache Druckbehälter deckt einen etwas anderen Bereich als die Druckgeräterichtlinie und die Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte ab.
  7. Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen (EX-Schutz / ATEX)
  8. Medizinprodukte und ihr Zubehör sowie die beiden Richtlinien betreffend
  9. Die folgenden Richtlinien sind selten anzuwenden:
  10. Es gibt noch weitere Richtlinien, in diesem Umfeld, die aber keine CE-Kennzeichnung vorsehen. Dies sind z.B. die Richtlinie für
  11. Bitte beachten Sie, dass die Produktsicherheitsrichtlinie immer zutreffend ist, sofern nicht detallierte Vorgaben aus den Richtlinien und/oder Verordnungen vorhanden sind.

Die Folgen sind die alle Produkte ähnliche, auch wenn die Begriffe unterschiedlich sein können - so fordert Maschinenrichtlinie eine Risikobeurteilung, die Niederspannungsrichtlinie eine Risikoanalyse. Für CE ist eine Konformitätserklärung auszustellen, bei Bauprodukten heißt diese abweichend Leistungserklärung.

Ein Vorschlag zur Vorgehensweise:
Diese Seite können Sie ausdrucken oder kopieren und als Checkliste nutzen und so den ersten Teil Ihrer Dokumentation zur CE-Kennzeichnung aufbauen.