ce-zeichen muss einfach eine Europa zeichen, datürlich mit KI erzeugt und deshalb voller Fehler

Wenn Sie glauben, eine KI könnte Sie bei der Arbeit entlasten, hier ein Bildbeispiel, warum soetwas selten gut geht: Madame Europa hat 3 Beine, der Stier ist ein Pferd mit 6 Beinen geworden. Das sieht nach Europa aus und ist doch kompletter Unsinn. Also ganz klassisch jetzt als Klartext:

 

Anwender haben immer wieder Probleme, die oft sehr allgemein gehaltenen Vorgaben zu verstehen und anzuwenden. Die «allgemeine Vorgehensweise» ist etwas theoretisch. Deshalb habe ich für Sie mehrere Beispiele erstellt, von denen Sie möglicherweise abweichen sollten, weil bei Ihrem Produkt die eine oder andere Detailfrage anders zu klären ist:

Allgemeine Vorgehensweise zur CE-Kennzeichnung

Die EU hatte ein schönes Bildchen in einer Broschüre, die noch vor einiger Zeit online zu finden war:

Was die EU so einfach in 6 Schritten darstellt, habe ich hier etwas umfangreicher formuliert. Ich erlaube mir direkte Lösungsvorschläge - meine Kundschaft kommt zumeist aus dem Bereich Elektrotechnik und Maschinenbau. Aber es gilt so eigentlich auch für alle anderen Produkte:

  1. Klären Sie, was Ihr Produkt macht - eleganter ausgedrückt: legen Sie die bestimmungsgemäße Verwendung fest.
  2. Dazu gehört auch, wer wann mit dem Gerät oder der Maschine oder Anlage arbeitet! In der Praxis gibt es zumeist definiertes Fachpersonal oder undefinierte Benutzergruppen (z.B. Haushaltsgeräte), wobei dann besondere Benutzergruppen berücksichtigt werden müssen!
  3. Klären Sie, welche Richtlinien anzuwenden sind. Gehen Sie z.B. dazu die Richtlinienübersicht (Klassifizierung) und darin jede kurze Definition durch. Selbst wenn die erste Definition zutreffend erscheint, kann es sein, dass Ihr Produkt unter den Ausnahmen von der Richtlinie genannt ist - und entsprechend nicht von Regelungen dieser Richtlinie betroffen ist. Haben Sie nach der hier vorhandenen Kurzdefinition Zweifel, so lesen Sie bitte den Richtlinientext! Wenn mehrere Richtlinien zu berücksichtigen sind, müssen alle Richtlinien mit den jeweils schärfsten Anforderungen berücksichtigt werden!
  4. Beachten Sie auch für elektrotechnische Produkte die Anforderung Eco-Design (Richtlinie 2009/125/EG), die auf Verordnungen verweist. Möglicherweise trifft diese Richtlinie auf Ihr Produkt zu!
  5. Zu den meisten Richtlinien gibt es eine Liste der harmonisierten Normen. Das sind Normen, die bei der Bearbeitung der in den Richtlinien meist sehr allgemein formulierten Vorgaben die Anforderungen konkretisieren und so die Arbeit erleichtern. Auf das Produkt zutreffende Normen sollten nicht nur beschafft, sondern auch durchgearbeitet werden, denn die Normen enthalten meistens eine Risikobeurteilung (so der Begriff aus der Maschinenrichtinie). Nur so können Sie später sagen "Ja, mein Produkt ist sicher und kann mit CE gekennzeichnet werden". Behörden erwarten je nach Produkt bestimmte Normen!
  6. Stellen Sie die technische Dokumentation entsprechend den anzuwendenden Richtlinien zusammen. Dazu gehört neben der Konformitätserklärung, Schaltplänen, Konstruktionsplänen auch die Benutzerinformation, das ist der Oberbegriff für die Aufschriften am Gerät, Displayhinweise und die Bedienungsanleitung sowie ggf. Wartungsanleitung. Diese Benutzerinformation ist in deutscher Sprache (siehe folgenden Punkt) zu liefern!
  7. Bei Export in andere Länder der EU sorgen Sie für entsprechende Übersetzungen der Benutzerinformation in die Sprache des Verwenderlandes. Die Maschinenrichtlinie fordert den Hinweis "Originalbetriebsanleitung" bzw. "Übersetzung der Originalbetriebsanleitung". Andere Richtlinien enthalten ähnliche Vorgaben.
  8. Erstellen Sie die Konformitätserklärung und lassen Sie diese von einer für das Unternehmen zeichnungsberechtigten Person mit Datum und Ort unterschreiben (Unterschrift und darunter im Klartext Vor- und Nachnamen). Oft ist es sinnvoll (und z.B. bei der Maschinenrichtlinie gefordert) diese in Kopie oder zumindest von Inhalt her in der Bedienungsanleitung zu integrieren. Zu allen in der Konformitätserklärung genannten Normen sollten Unterlagen vorhanden sein, warum diese als eingehalten deklariert werden!
  9. Bringen Sie ein Typenschild am Produkt an; die Inhalte haben Sie in den vorhergehenden Punkten erarbeitet, das richtige CE-Zeichen gehört in passender Größe (min 5mm Höhe) dort hinein. Auf dem Typenschild ist immer eine europäische postzustellfähige Adresse anzugeben, immer ein Produktname, CE-Zeichen und ggf. weitere Daten wie z.B. die Spannungsangabe 230 V~ ,Stromaufnahme und Bildzeichen wie die WEEE-Tonne.

Immer mehr Richtlinien fordern eine Risikobeurteilung - und immer mehr Kunden fordern diese von den Herstellern, denn nur eine solche Zusammenstellung, die sich an obigen Punkten orientiert, kann bei Streitfragen eine Entlastung bringen.

Tipp:

Die bestimmungsgemäße Verwendung muss klar sein. Damit sind dann Details wie "welche Norm ist anzuwenden" eigentlich eindeutig. Nur in Ausnahmefällen sind klassische Normenrecherchen, also das Querlesen von mehreren Normen zwecks Auswahl eines Anwendungsweges, erfoderlich - insbesondere wenn Juristen streiten.

Nur wenige Stunden benötigt man für eine Risikobeurteilung in Abhängigkeit von der Komplexität des Produkts - gerade große Maschinen sind oft erstaunlich simpel zu beschreiben, während man für ein handgehaltenes Elektrowerkzeug oft mehrere Tage benötigt! Eine Risikobeurteilung wird von den drei wichtigsten Richtlinien, also EMV, Niederspannungs- und Maschinenrichtlinie gefordert, aber in unterschiedlicher Tiefe.