- Titel:
- Richtlinie 2014/32/EU vormals 2004/22/EG über Messgeräte
- Richtliniennummer:
- 2014/32/EG - die Vorgängerrichtlinie ist seit 30. Oktober 2006 anzuwenden.
- Umgesetzt durch:
- Verordnung zur Änderung der Eichordnung.
- Hier frei vorhanden:
- (neuer) Richtlinientext 2014/32/EU
harmonisierte Normen zur Messgeräterichtlinie August 2012 - Ein kleines Tool der IHK hilft bei der Normenrecherche: cetool.ihk.de/search
Die Quellenangabe finden Sie in der pdf-Datei. - Kurzdefinition:
- Diese Richtlinie gilt für die in den gerätespezifischen Anhängen genauer bezeichneten Geräte und Systeme mit einer Messfunktion, und zwar für
- Wasserzähler (MI-001),
- Gaszähler und Mengenumwerter (MI-002),
- Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch (MI-003),
- Wärmezähler (MI-004),
- Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser (MI-005),
- selbsttätige Waagen (MI-006),
- Taxameter (MI-007),
- Maßverkörperungen (MI-008),
- Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen (MI-009) und
- Abgasanalysatoren (MI-010).
Derzeit wird in den entsprechenden Kreisen die Umsetzung der politischen Vorgaben diskutiert, es ist demnächst mit zahlreichen Normen zu rechnen.
Wer nach Normen für Stromzähler sucht, wird sich wundern: für Gleichstromzähler geistert ein Entwurf von 2015 herum, der aber nicht rechtskräftig ist (das kann ja noch werden. Bis dahin gibt es an Gleichstromladesäulen für PKW eine Art rechtsfreien Raum!).