Titel:
Richtlinie 2014/32/EU vormals 2004/22/EG über Messgeräte
Richtliniennummer:
2014/32/EG - die Vorgängerrichtlinie ist seit  30. Oktober 2006 anzuwenden.
Umgesetzt durch:
Verordnung zur Änderung der Eichordnung.
Hier frei vorhanden:
(neuer) Richtlinientext 2014/32/EU
harmonisierte Normen zur Messgeräterichtlinie August 2012
Ein kleines Tool der IHK hilft bei der Normenrecherche: cetool.ihk.de/search
Die Quellenangabe finden Sie in der pdf-Datei.
Kurzdefinition:
Diese Richtlinie gilt für die in den gerätespezifischen Anhängen genauer bezeichneten Geräte und Systeme mit einer Messfunktion, und zwar für
  • Wasserzähler (MI-001),
  • Gaszähler und Mengenumwerter (MI-002),
  • Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch (MI-003),
  • Wärmezähler (MI-004),
  • Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser (MI-005),
  • selbsttätige Waagen (MI-006),
  • Taxameter (MI-007),
  • Maßverkörperungen (MI-008),
  • Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen (MI-009) und
  • Abgasanalysatoren (MI-010).
Viele der so definierten Produkte unterlagen vorher den Richtlinien 71/318/EWG, 71/319/EWG, 71/348/EWG, 73/362/EWG, 75/410/EWG, 76/891/EWG, 77/95/EWG, 77/313/EWG, 78/1031/EWG und 79/830/EEC, teilweise betrifft dies auch die Richtlinie 75/33/EWG.

Derzeit wird in den entsprechenden Kreisen die Umsetzung der politischen Vorgaben diskutiert, es ist demnächst mit zahlreichen Normen zu rechnen.

Wer nach Normen für Stromzähler sucht, wird sich wundern: für Gleichstromzähler geistert ein Entwurf von 2015 herum, der aber nicht rechtskräftig ist (das kann ja noch werden. Bis dahin gibt es an Gleichstromladesäulen für PKW eine Art rechtsfreien Raum!).