Titel:
Richtlinie 2009/125/EG zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte, noch kürzer „EuP-Richtlinie“ oder „Öko-Design-Richtlinie“ genannt.

Eco-Design-Richtlinie 2009/125/EG

Richtliniennummer:
2009/125/EG, vorher 2005/32/EG
Umsetzung:
In Deutschland durch (ich staunte über den Titel (;-)) die "Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte"  kurz EVPGV", welche sich auf das
Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz, kurz EVPG vom 25.11.2011 bezieht, vorher galt das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) vom 7. März 2008.
Die Federführung liegt beim BMWi, dieses verweist auf die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM, die in diesem Bereich als aufsichtsführende Behörde eingesetzt wird.
Achtung: die Bildchen mit A++ usw. werden durch die Richtlinie 2010/30/EU zur Kennzeichnung energieverbrauchsrelevanter Produkte vorgegeben, welches nichts mit CE zu tun hat und deshalb von mir und vielen Anderen nur sehr "nebenbei" beschrieben wird!
CE-Info für Kunden:
  • CE-Zeichen am Produkt, dazu kommt in einzelnen Fällen in den sehr unterschiedlich aufgebauten Verordnungen zusätzlich zu deklarierende Bildinformation zum Energieverbrauch für den Kunden!
  • Es handelt sich um eine Rahmenrichtlinie, die konkreten Vorgaben sind in den Verordnungen (eigentlich immer denen der EU, wir haben noch nicht verstanden, was die nationalen Umsetzungen bringen, denn eine EU-Verordnung entwickelt direkte Rechtskraft) genannt.
  • CE-Konformitätserklärung: hier müssen alle zutreffenden CE-Richtlinien genannt sein und, wenn zutreffend, diese ErP-Richtlinie und die entsprechende Verordnung. Die Verordnung ist quasi das, was in anderen Richtlinien die Norm ist!

Wenn ich versuche zumeist ErP anstelle EuP-Design oder gar den Begriffen Eco-Design oder Öko-Design zu nutzen, liegt das an der EU-Richtlinie. Leider gehen die Begriffe noch immer etwas bunt durcheinander!

Hier aufgelistet und sofern als Link hinterlegt auch verfügbar sind:
aktuelle Erp-Design-Richtlinie (Öko-Design) 2009/125/EG (pdf). Diese verweist auf die Verordnungen
Kurzinformation:
Diese Rahmenrichtlinie verweist auf Verordnungen, die ich weitgehend komplett zusammen gestellt habe. Bitte überprüfen Sie in Zweifelsfällen selbst, ob diese zutreffend sind, die Kurzhinweise sind sehr kurz und enthalten nicht die vielen Ausnahmen! Insbesondere bei Verordnungen, die eine Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Resourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen erfordern, habe ich vermutlich nicht alle aufgelistet - was auch daran liegt, dass diese Angabe eigentlich nicht zum Umfang der CE-Kennzeiochnung gehört.
Durch die Delegierte Verordnung (EU) 2020/1059 und (EU) 2020/987 werden einige delegierte Verordnungen über die Kennzeichnung bestimmter energieverbrauchsrelevanter Produkte berichtigt aktualisiert:
    (EU) Nr. 1059/2010 (Haushaltsgeschirrspüler),
    (EU) Nr. 1060/2010 (Haushaltskühlgeräte),
    (EU) Nr. 1061/2010 (Haushaltswaschmaschinen),
    (EU) Nr. 1062/2010 (Fernsehgeräte),
    (EU) Nr. 626/2011 (Luftkonditionierer),
    (EU) Nr. 392/2012 (Haushaltswäschetrockner),
    (EU) Nr. 874/2012 (elektrischen Lampen und Leuchten) und
    (EU) Nr. 1254/2014 (Wohnraumlüftungsgeräte)
Bitte verwechseln Sie diese Vorgaben nicht mit dem Universal Design (das basiert auf Vorgaben der Vereinten Nationen (UN) von 2007) und auch nicht mit den Normvorgaben aus EN 12182 an technische Hilfen für behinderte Menschen!
vgwort