Titel:
Produktsicherheitsrichtlinie (alleine kein CE - siehe Text!)
demnächst EU-Marktüberwachungsverordnung 2019/1020 (vermutlich ab 16.Juli 2021)
Richtliniennummer:
2001/95/EG (demnächst durch 2019/1020 ersetzt)
Umgesetzt durch:
Produktsicherheitsgesetz (vom 1.12.2011), vorher GPSG und davor GSG genannt, welches als nationale Besonderheit ein GS-Zeichen definiert. In der ganzen EU wird nur in Deutschland solch eine Sonderlösung noch durch die Gesetzgebung geschleppt, alle anderen EU-Länder haben die Sinnlosigkeit erkannt. Besser und eindeutiger sind Prüflabor-Werbezeichen!
Das derzeitige Gesetz kann 2021 entsorgt werden, da dann die Marktüberwachungsverordnung 2019/2020 als Vordnung nationale Gesetze ersetzt. Sonderregelungen für überwachungsbedürftige Anlagen werden dann auf anderer Grundlage erlassen!
Hier frei vorhanden:
Richtlinie 2001/95/EG (pdf)
Normen zur ProdSiRl Stand 2019 (pdf) als Update zur
Normenliste zur ProdSiRl Stand 2015 (pdf)
Ein kleines Tool der IHK hilft bei der Normenrecherche: cetool.ihk.de/search
wenn man keine anderen Lösungen findet, hilft die bundesdeutsche Liste
nationale Normen zur Produktsicherheit von 2015 (pdf)
Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) (D) von 2011 (pdf - Quellenangabe in der Datei)
Anwendungsbereich:
Die Produktsicherheitsrichtlinie ist quasi das Sicherheitsnetz für Verbraucherprodukte (für die Industrie, also für Profi-Anwendungen, muss ein Produkt diese Regelungen nicht einhalten, denn die Profi-Anwender wissen, was man macht...).
Diese Richtlinie bzw. nationalen Umsetzungen wie in Deutschland das Produktsicherheitsgesetz, kurz ProdSG, fordert eine ausreichende Sicherheit von Produkten bei bestimmungsgemäßer Verwendung und bei vorhersehbarer Fehlanwendung. Diese Richtlinie dient (vereinfacht ausgedrückt) dazu, mögliche Gefahren rechtlich zu fassen, die möglicherweise durch andere Richtlinien nicht erfasst werden.
In der Praxis ist das ProdSG die Notlösung für Behörden, die ein Produkt aus welchem Grund auch immer kritisieren. Die Hersteller nennen es meist Verantwortungsgefühl oder gesunden Menschenverstand, wenn Produkte nicht aus dem Prototypenstatus weiterentwickelt werden oder Musterexemplare in einer Ecke verstauben.