3 grundlegende Informationen zur CE-Kennzeichnung
CE zeigt die Einhaltung von Anforderungen zur Gewährleistung von
Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz an. Es handelt sich um Mindestanforderungen an die Sicherheit - unsichere Produkte dürfen nicht Inverkehr gebracht werden! In den nationalen Umsetzungen steht oft nur so etwas wie „es dürfen nur sichere Produkte in Verkehr gebracht werden“ dabei ist man auf EU Ebene weiter: auch die Energieeffizienz und stoffliche Eigenschaften gehören zu den wichtigen Eigenschaften!
CE ist ein Symbol des EU-Denkens:
der Hersteller ist für sein Produkt dauerhaft verantwortlich, er erklärt selbst und in eigener Verantwortung die Übereinstimmung (Konformität) mit allen zutreffenden CE-Vorgaben. Der Gesetzgeber setzt nur Rahmenbedingungen, externe Prüfungen sind nur bei wenigen Produkten erforderlich.
Das ist wesentlich effizienter als eine zentrale Zulassung, denn 1.) es ist sofort der Verantwortliche klar und kann belangt werden (es muss immer ein EU-Ansprechpartner genannt sein) und 2.) sind technische Veränderungen zur Verbesserung schnell umsetzbar, denn es muss in den meisten Fällen keine externe Stelle gefragt werden!
CE ist Zukunftssicherung, denn Umweltschutz insbesondere durch geringe Energieverbräuche wird durch die Eco-Design-Vorgaben seit Jahren verbindlich gefordert. Ob man dafür alleine den CO2-Ausstoß als Grundlage nimmt, ist nachrangig. Eine Welt, die von vielen Milliarden Menschen bewohnt wird, kann nur mit sinnvoll geringen Energieaufwand technischer Geräte funktionieren!
CE ist immer im Wandel, denn die technischen Vorgaben werden durch Normen detailliert vorgegeben - und diese Normen werden den Sicherheitserwartungen immer wieder neu angepasst!
Sie finden hier auf ce-zeichen.de Informationen zu allen europäischen Richtlinien und den deutschen Gesetzen (Umsetzungen der EU-Richtlinien in nationales Recht), die eine CE-Kennzeichnung vorsehen. Zielgruppe sind Hersteller, Importeure, Konstrukteure und Verantwortliche für Produkte mit einem CE-Zeichen!
Historie: Dieses System wurde 1996 konzipiert und ging 1997 online. Es ist das älteste System (älter als Wikipedia (;-)) und hat sich über die Jahre bewährt - was tausende Besucher pro Monat bestätigen. Wikipedia kann und darf viele Aussagen, die ich hier tätige, nicht geben. Mein System enthält sehr viele Informationen zum gesamten CE-Bereich, die Sie anderswo nur verzerrt, kostenpflichtig oder unvollständig bekommen. Anderen Quellen sind oft auf nur eine Richtlinie bezogen!
Es war und ist immer mein Anspruch, durch einen einfachen Aufbau und klare Quellenangaben Ihnen eine Hilfestellung anzubieten. Ich versuche inhaltliche Wiedersprüche, wie diese z.B. in behördeninternen Systemen vorhanden sind, die sich auf historische Einzelfälle beziehen, zu vermeiden oder durch Zusatz-Informationen zu erklären. Dennoch finden Sie hier keine seitenlangen Abhandlungen über einzelne Fragestellungen, die nur von akademischem Interesse sind (wie man dies zur Maschinenrichtlinie findet). Ich habe hier, soweit möglich, die Originalquellen zusammengetragen bzw. Sie finden die entsprechenden Quellenangaben in den Dateien den Urheber, z.B. deutsche Behörden.
Urheberrecht und juristische Hinweise:
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