PC mit 230V und WLAN

Beispielhafte CE-Anforderungen an einen PC!
Hinweise
1) Sie können problemlos Angaben machen, wer der Inverkehrbringer ist? Diese Person muss in der EU ansässig sein!

Was macht Ihr Produkt?
Wer benutzt das Produkt?
(Kinder, Erwachsene, eingewiesene Personen?)

Erfassen Sie auch Länge Breite Höhe sowie das Gewicht vom Produkt!
Die postzustellfähige Adresse muss später auf dem Typenschild und der Benutzerinformation stehen!

Diese Festlegungen lassen sich nicht sinnvoll auf Dienstleister auslagern!

Sie brauchen die Angaben zu L B H und Gewicht auch, um Unterschiede bei den zugelieferten Teilen erkennen zu können – im gleichen Gehäuse muss nicht die gleiche Platine stecken!
2) Bevor Sie ihr Produkt bewerben („anbieten“) müssen Sie einen Entsorgungsnachweis (WEEE) für die noch nicht verkauften Geräte vorlegen können!

Je nach Produkt und Stückzahl sollten Sie auch Nachweise zur Verpackung und Materialien vorlegen können – Stichwort grüner Punkt!
Dieser Punkt wird von Abmahnern überwacht, was blöde und teuer werden kann. Sie benötigen eine WEEE-Anmeldenummer, deren Beantragung so romantisch wie eine größere Steuererklärung ist. Empfehlung: Entsorger beauftragen!
3a) Der Nachweis der elektrischen Sicherheit erfolgt durch eine Norm, für die Sie auch einen Prüfbericht haben oder sehr kurzfristig beschaffen können!

Und eigentlich selbstverständlich, aber immer wieder für Überraschungen sorgt die Vorgabe, dass berührbare Teile keine gefährliche Spannung führen dürfen. Dazu (Eigenwerbung) gibt es einen www.prüffinger.de der das veranschaulicht!
So eine Norm kann z.B. EN 62368 sein. Früher war es EN 60950, aber seit 2019 sollten Sie Prüfberichte oder zumindest belastbare Aussagen mit EN 62368 haben. Ausnahmen bestätigen diese Regel!

Dienstleister könnten in diesen Bereichen aktiv sein:
  • Ermittlung der passenden Normen
  • Messungen
  • Erstellung einer Risikobeurteilung (mit allen Gefährdungen, also auch z.B. Mechanik und EMV!)
3b) Noch wird etwas selten nach einer Risikobeurteilung für solche Geräte gefragt, die dann zentral alle Aspekte der elektrischen Sicherheit aber auch weitere Risikofaktoren aufführt und bewertet.
Eigentlich hätte ich diesen Punkt viel später einfügen sollen – aber die elektrische Sicherheit ist das Wichtigste!
Derzeit wird es aber selten abgefragt!
Eigenwerbung zur Risikobeurteilung: wenn danach gefragt wird, erstelle ich so etwas. Das ist für elektrische Produkte noch etwas selten und betraf eher Geräte mit chinesisch-amerikanischen Prüfberichten, die an die EU Vorgaben angepasst und leider hinterfragt werden mussten!
4) Eco-Design: die Stromaufnahme ist gering und entspricht den aktuellen Regeln der Eco-Design-Richtlinie und entsprechenden Verordnungen dazu?

Die passende Eco-Design-Verordnung ist z.B. die VO (EU) 2019/1782
Hier ist ein Nachweis (auf dem Papier) nötig.

Ich empfehle eine sehr einfache eigene Messung zur Überprüfung: ob ein Gerät 0 Watt, 0,5 Watt oder 2 Watt im ausgeschalteten oder Stand-by-Modus verbraucht, lässt sich mit einem banalem Messgerät für unter 50 Euro messen. Soviel Zeit und Aufwand sollte möglich sein!

Dienstleister könnten so ähnlich wie bei den elektrischen Sicherheitsnachweisen aktiv sein, aber eigentlich ist es sinnvoll, der Prüfer der elektrischen Sicherheit führt auch hier den Nachweis – denn Änderungen sind sofort auch Änderungen der elektrischen Sicherheit!
5a) Ein PC mit WLAN usw. ist eine Funkanlage im Sinne der RED-Richtlinie. Sie müssen dann nachweisen, dass die eingesetzten Funkmodule sparsam mit den Frequenzen und den Sendeleistungen umgehen!

Die Überwachung auch von Behördenseite ist vorhanden und führt oft zu hohen Bußgeldern und Verkaufsverboten!
Der Nachweis erfolgt über ETSI-Normen, die man auch im Internet recherchieren kann – allerdings sind diese sehr umfangreich und schwer verständlich.
Da sich die Funktechnik schnell weiter entwickelt, sind Normen ebenfalls sehr oft zu ersetzten, was für bestehende Module eben neue Prüfungen und Nachweise mit sich gibt!
Die Überwachung „darf ich noch oder nicht mehr“ ist nur mit Hilfe des Amtsblatts und peinlich genauer Beachtung der Normausgaben möglich!

Horrorstory dazu: eine Überprüfung der banalen Bluetooth-Anwendung artete an einem kleinem Fahrzeug mit 2 Rädern so aus…. dass dort der Gegenwert eines größeren SUV an Prüfkosten verschwendet wurde....
5b) Es liegen passende Aussagen zur EMV vor? Es wird ja nicht nur die Sendefrequenz genutzt, auch andere Geräte sollen in der Umgebung funktionieren können – deshalb sollen es nur geringe Abstrahlungen sein!

Oft sind es 4 bzw. 5 Normen!
Die Sachlage ist da nicht einfach, so sind oft 2 Normen, eine für Störfestigkeit, eine für Störaussendungen für den hochfrequenten Bereich und ebenso 2 Normen für den leitungsgeführten (Netzzuleitung!) nötig. Die Auswahl hängt von der vorher genannten Sicherheitsnorm ab.

Diese Norm(en) sollten in der aktuellen Liste der harmonisierten Normen nach EMV-Richtlinie gelistet sein (mit dem passenden Ausgabedatum!).

Dienstleister könnten in diesen Bereichen aktiv sein:
  • Ermittlung der passenden Normen
  • Messungen
5c) Noch EMV, aber eigentlich EMF: es liegt eine Aussage vor, dass keine schädlichen Belastungen durch elektromagnetische Felder vorliegen?
Bei RED-Produkten ist eine Normen konforme Deklaration zwingend erforderlich!

Fragen Sie das Labor, welche die RED-Aussendung gemessen und als konform bestätigt hat!
6) Namensrechte an Bluetooth, ZigBee usw!
Achtung: wenn Sie den Begriff Bluetooth verwenden, sollten Sie vorher klären, ob Sie das dürfen!
Das gleiche gilt auch für die anderen Systeme wie ZigBee und WiFi etc.
7) RoHS: das sind Stoffverbote, die für uns in der EU eigentlich selbstverständlich sind wie z.B. die Vermeidung von Blei oder Quecksilber und Asbest. Nachweis typisch durch eine gute Stückliste und entsprechende Aussagen der Lieferanten!
Erstaunlich oft liegt keine Stückliste und noch seltener ein Schaltplan vor. Wenn auch keine Lieferantenaussage zu RoHS vorliegt: Finger weg.

Die chinesischen Lieferanten kennen die EU-Anforderungen – wenn nicht, sollten Sie den Lieferanten wechseln!

Achtung: diese Stoffverbote überwachen ist Ihre eigene Aufgabe, eine externe Prüfung ist nur in seltenen Sonderfällen sinnvoll!
8) Sind Batterien oder Akkus enthalten, lassen sich diese wechseln?
Dann denken Sie auch an die entsprechenden Sicherheitshinweise!

Haben Sie an die Batterieverordnung gedacht?
Batterien und Akkumulatoren sind derzeit etwas zickig sicherheitstechnisch zu beschreiben. Beachten Sie deshalb die Angaben Ihres Lieferanten und geben Sie ggf. Hinweise darauf, welche Akkumulatorentypen nicht eingesetzt werden dürfen!
9) Neu ist das Lieferkettengesetz zur Vermeidung von Kinderarbeit und Raubbau an der Natur. Wird im Rahmen von CE indirekt schon bei RoHS abgefragt.
Zu dem beispiel PC ist mir noch keine solche Nachfrage bekannt (Stand 2021).
Ob und welche gesetzlichen Pflichten hier vorliegen, können Sie mit der aktuellen Fachpresse und Ihrer IHK klären!
Beispielsweise kann man bei Akkumulatoren bitte auf die entsprechenden Bauteilgruppenhersteller verweisen.

Achtung: das ist Ihre eigene Aufgabe, eine externe Prüfung ist nur in seltenen Sonderfällen sinnvoll!
10) Die Bedienungsanleitung ist in der Sprache des Verwenderlandes?
Stimmen die Angaben zum Hersteller und die Produktbezeichnung?
Sind die Sicherheitshinweise aus den elektrischen Sicherheitsnormen aufgenommen worden? Ist z.B. auf dem 230V Teil ein europäischer Elektropfeil abgebildet?

Sind Sicherheitshinweise zur Batterie enthalten?
Sind alle Symbole erklärt, auch das WEEE-Mülltonnensymbol?

Müssen Sie ggf. ein Energielabel anbringen? Diese Anforderung ergibt sich bei einigen seltenen Produkten aus den Eco-Design-Anforderungen!
Und so ganz nebenbei sollte man das Gerät auch nach der Anleitung bedienen können – aber das wird erstaunlich selten geprüft, denn das macht der Kunde!
Es ist sinnvoll, nach Erfahrungen die Anleitung zu überarbeiten!

Externe Dienstleister bieten da oft sehr umfangreiche Pakete an, die in einigen Fällen sinnvoll sind.
11) Haben Sie die Konformitätserklärung erstellt und unterschrieben?

Es gibt eine Besonderheit: die EMV-Richtlinie wird nicht deklariert, da die RED-Richtlinie die bestimmende Richtlinie ist.
Bei reinen kleinen RED-Geräten, also nicht wie in unserem Beispiel ein ganzer PC, wird nicht die Niederspannungsrichtlinie deklariert. Und eigentlich auch nicht Eco-Design, da meist kein Netzteil etc. mitgeliefert wird!

Und noch eine Besonderheit: diese Konformitätserklärung muss jedem Produkt mitgeliefert werden oder zumindest ein einfacher funktionierender Internetverweis genannt sein!
Das bewirkt auch den starken gegenseitigen Überwachungsdruck der Hersteller!
Und nochmals checken:

Ist zu jeder Norm ein Prüfbericht oder eine Aussage vorhanden?
Hat ein für das Unternehmen zeichnungsberechtiger Mensch die Konformitätserklärung unterschrieben?

Sind die Entsorgungsnachweise vorhanden?

Meine Empfehlung: jährlich checken, ob sich hier etwas an der Rechtslage oder an der Normenlage verändert hat!

Und falls Sie Sicherheitshinweise benötigen, übernehmen Sie hier aus meiner Sammlung folgende Vorschläge:

Textvorgaben an Elektrowerkzeuge nach EN 62841
Dieser Text enthält die aus den Normen entnommenen Textvorgaben zur Vermeidung von Schäden. Ich halte diese für Allgemeingut und hoffe mit diesen Texten, die viele viele Bedienungsanleitungen enthalten müssen, aber doch nicht von allen Verantwortlichen eingearbeitet worden sind, Unfälle beim Endanwender vermeiden zu können. Also bitte übernehmen Sie, wenn Sie es nicht schon getan haben, Hinweise wie den folgenden Text in die Bedienungsanleitung Ihres Produkts:

Allgemeine Sicherheitshinweise

Lesen Sie alle Sicherheitshinweise, Anweisungen, Bebilderungen und technischen Daten, mit denen dieses Elektrowerkzeug versehen ist.
Versäumnisse bei der Einhaltung der nachfolgenden Anweisungen können elektrischen Schlag, Brand und/oder schwere Verletzungen verursachen.

Gebrauchsanweisung beachtenVor Öffnen Netzstecker ziehenWarnung vor elektrischer SpannungZutritt für Unbefugte verboten

Arbeitsplatzsicherheit:

  • Halten Sie Ihren Arbeitsplatz sauber und gut beleuchtet!
  • Arbeiten Sie mit dem Elektrowerkzeug nicht in explosionsgefährdeter Umgebung, in der sich brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube befinden.
  • Halten Sie Kinder und andere Personen während der Benutzung des Elektrowerkzeuges fern.

Elektrosicherheit:

  • Der Anschlußstecker des Elektrowerkzeugs muss in die Steckdose passen. Der Stecker darf nicht verändert werden.Verwenden Sie keine Adapterstecker!
  • Vermeiden Sie Körperkontakt mit geerdeten Oberflächen wie Rohren, heizungen, Herden, Kühlschränken.
  • Halten Sie Elektrowerkzeuge von Regen oder Nässe fern.
  • Zweckentfremden Sie die Anschlussleitung nicht, um das Elektrowerkzeug zu tragen, aufzuhängen oder und den Stecker aus der Anschlussdose zu ziehen.
  • Halten Sie die Anschlussleitung fern von Hitze, Öl, scharfen Kanten oder sich bewegenden teilen.
  • Wenn Sie mit dem Elektrowerkzeug im Freien arbeiten, verwenden Sie nur Verlängerungsleitungen, die für diesen Einsatzzweck geeignet sind.
  • Wenn der Einsatz in feuchter Umgebung nicht vermeidbar ist, verwenden Sie einen Fehlerstromschutzschalter!

Sicherheit von Personen:

  • Seien Sie aufmerksam, achten Sie darauf, was Sie tun und gehen Sie mit Vernunft an die Arbeit mit dem Elektrowerkzeug.
  • Benutzen Sie kein Elektrowerkzeug, wenn Sie müde sind oder unter dem Einfluss von Drogen , Alkohol oder Medikamenten stehen.
  • Tragen Sie persönliche Schutzausrüstung (PSA) und immer eine Schutzbrille
  • Vermeiden Sie unbeabsichtigte Inbetriebnahme. Vergewissern Sie sich, dass das Elektrowerkzeug ausgeschaltet ist, bevor Sie aufnehmen, tragen oder es an die Stromversorgung anschließen bzw. den Akku anschließen.
  • Entfernen Sie Einstellwerkzeuge oder Schraubenschlüssel, bevor Sie das Elektrowerkzeug einschalten.
  • Vermeiden Sie eine abnormale Körperhaltung. Sorgen Sie für sicheren Stand und halten Sie jederzeit das Gleichgewicht.
  • Wenn Staubabsaug- und Auffangeinrichtungen angeschlossen werden können, sind diese zu verwenden.
  • Setzen Sie sich nicht über die Sicherheitsregeln hinweg, auch nicht nach vielfachem Gebrauch!

Verwendung und Behandlung des Elektrowerkzeugs:

  • Überlasten Sie das Elektrowerkzeug nicht!
  • Benutzen Sie kein defektes Elektrowerkzeug, insbesondere keines mit defektem Ein/Aus-Schalter.
  • Ziehen Sie den Stecker aus der Steckdose oder entfernen Sie den Akku, bevor Sie Geräteeinstellungen vornehmen, Einsatzwerkzeugteile wechseln oder das Elektrowerkzeug weglegen.
  • Bewahren Sie unbenutzte Elektrowerkzeuge außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
  • Lassen Sie keine Elektrowerkzeuge von Personen benutzen, die mit diesen nicht vertraut sind oder diese Anweisungen nicht gelesen haben.
  • Pflegen Sie Elektrowerkzeuge und Einsatzwerkzeug mit Sorgfalt. Kontrollieren Sie, ob bewegliche Teile funktionieren und nicht klemmen, ob Teile gebrochen oder so beschädigt sind, dass die Funktion des Elektrowerkzeugs beeinträchtigt ist. Lassen Sie beschädigte Teile vor dem Einsatz des Elektrowerkzeugs reparieren.
  • Halten Sie die Schneidwerkzeuge scharf!
  • Verwenden Sie das Elektrowerkzeug entsprechend diese Anweisungen. Berücksichtigen Sie dabei die Arbeitsbedingungen und die auszuführende Tätigkeit.
  • Halten Sie die Griffe und Griffoberflächen Trocken, sauber und frei von Öl und Fett.

Service:

  • Lassen Sie Ihr Elektrowerkzeug nur von qualifiziertem Fachpersonal und nur mit Originalersatzteilen reparieren.

Bildrechte:
Bild: Gebrauchsanweisung beachten: Mestigoit [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Falls Ihnen die Begriffe IP-Schutzart oder Prüffinger auffallen, gucken Sie bitte mal die Seite Elektrische Prüfsonden an (vom gleichen Autor (;-)).