Titel:
RoHS (Restriction of certain Hazardous Substances)
Richtliniennummer:
2011/65/EU (diese ersetzt die 2002er Ausgabe mit der Nummer 2002/95/EG), es genügt die Angabe 2011/65/EU, weil diese Richtlinie sich je nach Unterschriftsdatum an den Updates (RoHS II oder RoHS III bei einigen Anbietern genannt)  orientiert bzw. diese vorgibt.
Wer es unbedingt will, kann auch "ROHS III, d.h. 2011/65/EU geändert durch 2017/2102/EU" schreiben, aber ich als Autor dieser Seiten meinte wie viele andere Fachleute auch, die Angabe 2011/65/EU reicht aus.
Frist:
Die neue Richtlinie 2011/65/EU mit CE-Kennzeichnungspflicht ist (laut Richtlinie) spätestens ab 3.Januar 2013 anzuwenden, die bisherige Richtlinie war seit 1.Juli 2006 europaweit anzuwenden. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt in Deutschland durch die Elektrostoffverordnung.
Hier frei vorhanden:
Richtlinie 2011/65/EU (Nachfolgerichtlinie für RoHS 2002/95)
Updates zur RoHS-Richtlinie haben wir hier nicht eingebunden (die rund 20 (deligierten) Richtlinien würden den Rahmen sprengen), siehe unten stehenden Text!
Es gibt nur in englischer Sprache einige Hinweise zur Auslegung der Richtlinie FAQ zur RoHS-Richtlinie 2012
Normen: es wird von der EU aktuell die RoHS-Norm EN ISO 63000 (Ausgabe2018) für die technische Dokumentation als Ersatz für die bisherige Norm "EN 50581:2012 Technische Dokumentation zur Beurteilung von Elektro- und Elektronikgeräten hinsichtlich der Beschränkung gefährlicher Stoffe" aufgelistet - inhaltlich sind kaum Unterschiede vorhanden. Es geht dabei eher um die Frage der rechtssicheren Dokumentation als um technische Anforderungen (dafür eigentlich sind Normenlisten auf diesem System gelistet!). Deshalb vertritt der Autor dieser Seiten die Meinung, auf der Konformitätserklärung muß zu dieser Richtlinie keine Norm angegeben werden (bei allen anderen Richtlinien immer eine oder mehrere, Ausnahmen sind selten!).
Und bitte nicht vergessen: eine Konformitätserklärung für ein Produkt listet ALLE anzuwendenden Richtlinien auf, in der E-Technik also auch EMV-Richtlinie und ggf. Niederspannungsrichtlinie und Eco-Design!
(Kurzdefinition)
RoHS heißt "Restriction of certain Hazardous Substances", also Beschränkung einzelner gefährlicher Stoffe. Die neue Ausgabe von 2011 fordert eine CE-Kennzeichnung für entsprechende Produkte - was eigentlich alle elektrotechnischen Erzeugnisse betrifft!
Umgesetzt durch:
Die Umsetzung erfolgte in Deutschland durch die Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, kurz ElektroStoffV, die am 9.Mai 2013 in Kraft trat. Eine Marktüberwachung fand seit 2018 in Deutschland nicht statt, wenn man von Ausnahmenfällen absieht, bei denen sowieso das Produkt durch die Behörden aufgrund anderer Auffälligkeiten überprüft wurde. So prüft z.B. die BnetzA zwar die Angaben und, sofern machbar, durch Sichtkontrolle RoHS (Lötaugen sind für Fachleute interessant(;-)), aber eine echte materialtechnische Untersuchung ist die absolute Ausnahme!
TIPP:  als Hersteller sollten Sie eine ausreichend detaillierte Liste der Bauteile bzw. Baugruppen führen - aus der sich die RoHS-Konformität leicht ablesen lässt. So lassen sich auch in Diskussion stehende Leuchtmittel schnell erkennen. Diese Vorgehensweise befriedigt Kunden am besten! (Über-) Prüfen lassen sich RoHS-Eigenschaften kaum, wenn man von "Bleitests" absieht!

Weitere Informationen im nachfolgenden Block.

RoHS - Stoffverbote

Die sogenannte RoHS-Richtlinie mit der Nummer 2011/65/EU, vorher 2002/95/EG, dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Diese Binnenmarktrichtlinie gilt für alle Mitgliedstaaten der EU in gleicher Weise und darf nicht unterschiedlich Interpretiert werden. Blei ist dabei nur einer von mehreren Stoffen, die durch diese Richtlinie im Einsatz eingeschränkt werden. Obwohl in der Branche der Begriff "bleifrei" verwendet wird, bedeutet dies nicht, dass die RoHS-Richtlinie alleine durch das Ersetzen von Blei eingehalten wird, auch nicht, dass die Produkte völlig bleifrei sind! RoHS ist in China als Anforderung üblich, erstaunlicherweise in den USA angeblich unbekannt - mit der Folge, dass dies oft ein "k.o.-Kriterium" für Importe aus den USA ist!

Folgende Geräte sind von der Richtlinie erfasst, die Auflistung ist historisch gewachsen, wie Sie am letzten Punkt sehen:

    • Haushaltsgroßgeräte
    • Haushaltskleingeräte
    • IT- und Telekommunikationsgeräte
    • Geräte der Unterhaltungselektronik
    • Beleuchtungskörper
    • Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
    • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
    • Automatische Ausgabegeräte
    • elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten
    • seit 2013 und auch in der Richtlinie als letzter Punkt genannt: "sonstige Elektro- und Elektronikgeräte". Hätte man auch als Erstes sagen können (;-) 

Damit sind seit 22.Juli 2019 auch Kabel, Leitungen etc. mit CE zu versehen... die Bitkom als Fachverband nennt 2016 sogar den Begriff "Schnüre" als elektrisches Bauteil in den Telekommunikationsfachunterlagen....

Ausgenommen von den RoHS-Regeln bleiben

  • industrielle Großanlagen(was das ist, wird erstaunlicherweise in der EU unterschiedlich festgelegt, bitte vergleichen Sie ggf. die EU-Länder wie Deutschland und Österreich...
  • sowie Fahrzeuge mit Straßenzulassung!

Mit gefährlichen Stoffen (Anhang II der Richtlinie)  ist dabei

      • Blei,
      • Quecksilber,
      • Cadmium,
      • sechswertiges Chrom,
      • polybromierte Biphenyle (PBB)
      • polybromierte Diphenylether (PBDE) 
      • Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
      • Butylbenzylphthalat (BBP)
      • Dibutylphthalat (DBP)
      • Diisobutylphthalat (DIBP)gemeint.

Grenzwert ist jeweils 0,1%, bei Cadmium 0,01%. Achtung: durch die Änderungsmitteilungen werden weitere Schadstoffe und deren Grenzwerte mit in diesen Rechtsrahmen eingebaut. Es werden dem Stand der Technik angepasste (neue) Grenzwerte veröffentlicht, was leider den Umfang unübersichtlich werden lässt.

Für bestimmte elektrische Geräte bzw. Bauteile bestehen Ausnahmen, diese Ausnahmen umfassen

      • Ersatzteile für Geräte, die vor dem 1.Juli 2006 verkauft wurden
      • sowie die Wiederverwendung von Geräten, die vor dem 1.Juli 2006 verkauft wurden
      • weitgehend Maschinen, auch wenn diese Ausnahme fallabhängig und etwas umstritten ist!

Weitere Ausnahmen (z.B. E-Bikes mit Zulassung) etc. bitte selbst im Richtlinientext ansehen!

Updates

Zum Beispiel durch die Richtlinie 2017/2102 wurden Änderungen zur RoHS-Richtlinie von Seiten der EU veröffentlicht. Es ist mittlerweile sehr aufwändig, für einzelne Stoffe oder Anwendungen zu recherchieren, bitte nutzen Sie ggf. die EU-Server dazu!

Während es normalerweise eine Änderungsrichtlinie gibt, in der neue Ausnahmen aufgenommen oder bestehende befristet wurden, wird von der EU seit 2014 ein sehr formeller Weg genommen. In Form von sechzehn Einzelrichtlinien im EU-Amtsblatt L 004 vom 9. Januar 2014, die weitgehend gleichlautend sind, sind Änderungen beschrieben. Da diese Einzel-Richtlinien zwar alle vom 18. Oktober 2013 datieren, aber erst zum Jahresbeginn im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden sind, wurden sie mit 2014/1/EU bis 2014/16/EU durchnummeriert. Dabei werden dem RoHS-Anhang IV neue Ziffern Nr. 21 bis Nr. 34 angehängt, die fünfzehnte Richtlinie (RL 2014/9/EU) ersetzt die bisherige Ziffer 12 in Anhang IV durch eine Neufassung, die sechzehnte Richtlinie fügt in Anhang III (nicht Anhang IV) eine zusätzliche Unterziffer 1g ein. Das wäre schon schlimm genug, aber im Mai wurden weitere Richtlinien veröffentlicht, die im März beschlossen wurden und ebenfalls Änderungen beinhalten...

Ein persönlicher Kommentar:

Fast kein Konstrukteur, kein Verantwortlicher aus der Industrie hat den Sinn dieser Regelung, die sich aus dem Kyoto-Protokoll ergibt, bestritten. Das aus UmweltschützerInnenkreisen oft gebrachte Vorurteil "die Industrie will das nicht" ist schlicht falsch, die Verantwortlichen sind sich ihrer Verantwortung voll bewusst. Naja, es gab das Gerücht, dass 2017 ein Automobilhersteller da ... nicht korrekt gearbeitet hatte.

Die Ausgabe von 2011 erfasst endlich alle Produkte - die Industrie kennt die wenigen sinnvollen Ausnahmen für echte industrielle Anwendungen und den Militärbereich etc. Das Schlupfloch für Importeure ist geschlossen, alle Marktteilnehmer müssen RoHS beachten. Leider haben Juristen zum Teil seltsame Formulierungen eingebaut... wie im Anwendungsbereich der Verweis aus Artikel 2 auf Anhang 1 und dort als letzte Nummer etwas wie "...sowie alle Produkte, die hier nicht genannt sind".

Nicht verkneifen kann ich mir die Bemerkung, dass deutsche Juristen teilweise peinliche Wissenslücken aufweisen - einer wollte mich verklagen, weil er nicht lesen konnte (;-)

Die Umsetzung der RoHS-Richtlinie in nationales deutsches Gesetz zusammen mit der WEEE-Richtlinie ist keine Verringerung der Regelungswut des nationalen Gesetzgebers, sondern eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme auf Kosten der deutschen Verbraucher. Die europäische RoHS-Richtlinie hatte den noch korrigierbaren Fehler, sich nicht an die sicherheitstechnische Normung anzulehnen, denn wäre darin eine eindeutige Zuordnung zur RoHS-Pflicht enthalten, wären viele Diskussionen nicht notwendig gewesen: dann ist eben EN 60950 mit dem Normenteil Nr. xyz zum Thema RoHS einfach verbindlich und wer sich nicht daran hält, muss die Sicherheit seine Produkts auf anderem Wege nachweisen (was erfahrungsgemäß sehr viel teurer ist und entsprechend nur in sinnvollen Ausnahmefällen genutzt wird!). Diese Möglichkeit hat sich der Gesetzgeber unnötig verbaut.

Der Fehler setzt sich fort: der nationale Gesetzgeber hat bei der Umsetzung eine Überwachung durch Behörden so wackelig vorgegeben, dass bis heute keine behördliche Marktüberwachung bekannt ist - das habe ich 2012 so geschrieben, im Jahr 2020 nochmals überprüft (Auswertung von Jahresberichten, Anfrage an das BMU).

Im Zuge von TTIP waren Diskussionen von betroffenen Firmen, die sich gegen Importe aus Ländern, die RoHS und WEEE kaum überprüfen, zu vermelden. Ergebnis ist eine Bevorteilung von Unternehmen, die sich nicht an diese Regelungen halten (auch wenn dies deklariert wird) und entsprechend billiger importieren oder produzieren können. Hier hat die Politik bewusst "Türen und Tore für Missbrauch" offen gelassen. Es geht aber noch schlimmer:

Im Juli 2010 wurden wichtige Grundlageninformationen ("Guide") vom deutschen Ministerium ersatzlos gestrichen, was zusammen mit neuen (!) Auslegungen, z.B. ob Leuchten mit LED RoHS oder WEEE-pflichtig sind, in Teilbereichen zu einem völligem Chaos führte. Böse Zungen behaupten, dies ist zur Förderung notleidender Juristen als Abmahnquelle bewusst initiert worden. Interessanterweise sind großartige Artikel in der großen Presse wichtiger als echte Umsetzungsarbeiten an den behördlichen Unzulänglichkeiten - obwohl man beim UBA ausnahmsweise mal nur eine Behörde anschubsen müsste!

Katastrophal ist die Verbindung mit der WEEE-Richtlinie im deutschen Gesetz, welches dadurch so komplex zu lesen wurde, dass nur mit sehr viel Aufwand eine scheinbare Lösung für die Produkte des jeweiligen Unternehmens herausgelesen werden konnte. Viele mir bekannte Firmen haben einen Zeitaufwand alleine für die grundlegenden Forderungen und Anmeldung ohne Mengenmeldungen von 2-3 Tagen gehabt, für eine Richtlinie, die im Originalzustand bequem in 30 Minuten durchgelesen werden konnte. Mehr dazu auf der WEEE-Seite!

vgwort