RoHS-Richtlinie - CE - Stoffverbote
- Titel:
- RoHS (Restriction of certain Hazardous Substances)
- Richtliniennummer:
- 2011/65/EU und vorher 2002/95/EG
- Frist:
- Die neue Richtlinie 2011/65/EG mit CE-Kennzeichnungspflicht ist (laut Richtlinie) spätestens ab 3.Januar 2013 anzuwenden, die bisherige Richtlinie ist seit 1.Juli 2006 europaweit anzuwenden
- Hier frei vorhanden:
- Richtlinie 2011/65/EG (Nachfolgerichtlinie für RoHS 2002/95)
- (Kurzdefinition)
- RoHS heißt "Restriction of certain Hazardous Substances", also Beschränkung einzelner gefährlicher Stoffe. Die neue Ausgabe von 2011 fordert eine CE-Kennzeichnung für entsprechende Produkte - was eigentlich alle elektrotechnischen Erzeugnisse betrifft!
- Umgesetzt durch:
- ElektroG, das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16. März 2005 - leider erfasst dieses Gesetz auch die sogenannte WEEE-Richtlinie 2002/96/EG und ist damit komplexer als notwendig! Die Auslegungen wurden im Juli 2010 erheblich geändert!
- Die neue EU-Richtlinie mit CE-Pflicht wird erst noch vom nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden - ob und wie das erfolgt, ist noch nicht klar!
Weitere Informationen im nachfolgenden Block.
RoHS - Stoffverbote
Die sogenannte RoHS-Richtlinie mit der Nummer 2011/65/EU, vorher 2002/95/EG, dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Diese Binnenmarktrichtlinie gilt für alle Mitgliedstaaten der EU in gleicher Weise und darf nicht unterschiedlich Interpretiert werden. Blei ist dabei nur einer von mehreren Stoffen, die durch diese Richtlinie im Einsatz eingeschränkt werden. Obwohl in der Branche der Begriff "bleifrei" verwendet wird, bedeutet dies nicht, dass die RoHS-Richtlinie alleine durch das Ersetzen von Blei eingehalten wird, auch nicht, dass die Produkte völlig bleifrei sind!
Folgende Geräte sind von der Richtlinie erfasst:
- Haushaltsgroßgeräte
- Haushaltskleingeräte
- IT- und Telekommunikationsgeräte
- Geräte der Unterhaltungselektronik
- Beleuchtungskörper
- Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
- Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
- Automatische Ausgabegeräte
- elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten
Mit gefährlichen Stoffen ist dabei
- Blei,
- Quecksilber,
- Cadmium,
- sechswertiges Chrom,
- polybromiertes Biphenyl (PBB) bzw. polybromierten Diphenylether (PBDE) gemeint.
Grenzwert ist jeweils 0,1%, bei Cadmium 0,01%.
Für bestimmte elektrische Geräte bzw. Bauteile bestehen Ausnahmen, diese Ausnahmen umfassen
- Ersatzteile für Geräte, die vor dem 1.Juli 2006 verkauft wurden
- sowie die Wiederverwendung von Geräten, die vor dem 1.Juli 2006 verkauft wurden
- weitgehend Maschinen, auch wenn diese Ausnahme fallabhängig und etwas umstritten ist
Ein persönlicher Kommentar:
Fast kein Konstrukteur, kein Verantwortlicher aus der Industrie hat den Sinn dieser Regelung, die sich aus dem Kyoto-Protokoll ergibt, bestritten. Das aus UmweltschützerInnenkreisen oft gebrachte Vorurteil "die Industrie will das nicht" ist schlicht falsch, die Verantwortlichen sind sich ihrer Verantwortung voll bewusst.
Die neue Ausgabe von 2011 erfasst endlich alle Produkte - die Industrie kennt die wenigen sinnvollen Ausnahmen für echte industrielle Anwendungen und den Militärbereich etc. Das Schlupfloch für Importeure ist geschlossen, alle Marktteilnehmer müssen RoHS beachten. Leider haben Juristen zum Teil seltsame Formulierungen eingebaut... wie im Anwendungsbereich der Verweis aus Artikel 2 auf Anhang 1 und dort als letzte Nummer etwas wie "...sowie alle Produkte, die hier nicht genannt sind".
RoHS ist für die meisten Hersteller von Geräten nur durch eine gute Stückliste und entsprechende Dokumentationen nachweisbar. Eine Prüfung im Labor ist kaum möglich - das ist nur für Stichproben sinnvoll (ich prüfe auch nur kritische Stellen wie z.B. Lötstellen etc.).
Die Umsetzung der RoHS-Richtlinie in nationales deutsches Gesetz zusammen mit der WEEE-Richtlinie ist keine Verringerung der Regelungswut des nationalen Gesetzgebers, sondern eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme auf Kosten der deutschen Verbraucher. Die europäische RoHS-Richtlinie hatte den noch korrigierbaren Fehler, sich nicht an die sicherheitstechnische Normung anzulehnen, denn wäre darin eine eindeutige Zuordnung zur RoHS-Pflicht enthalten, wären viele Diskussionen nicht notwendig gewesen: dann ist eben EN 60950 mit dem Normenteil Nr. xyz zum Thema RoHS einfach verbindlich und wer sich nicht daran hält, muss die Sicherheit seine Produkts auf anderem Wege nachweisen (was erfahrungsgemäß sehr viel teurer ist und entsprechend nur in sinnvollen Ausnahmefällen genutzt wird!)
Der Fehler setzt sich fort: der nationale Gesetzgeber hat bei der Umsetzung eine Überwachung durch Behörden so wackelig vorgegeben, dass bis heute kaum eine normale behördliche Marktüberwachung bekannt ist. Ergebnis ist eine Bevorteilung von Unternehmen, die sich nicht an diese Regelungen halten (auch wenn dies deklariert wird) und entsprechend billiger importieren oder produzieren können.
Im Juli 2010 wurden wichtige Grundlagen (Guide) vom deutschen Ministerium ersatzlos gestrichen, was zusammen mit neuen (!) Auslegungen, z.B. ob Leuchten mit LED RoHS oder WEEE-pflichtig sind, in Teilbereichen zu einem völligem Chaos führt. Böse Zungen behaupten, dies ist zur Förderung notleidender Juristen als Abmahnquelle bewusst initiert worden.
Katastrophal ist die noch gültige Verbindung mit der WEEE-Richtlinie im deutschen Gesetz, welches dadurch so komplex zu lesen wurde, dass nur mit sehr viel Aufwand eine scheinbare Lösung für die Produkte des jeweiligen Unternehmens herausgelesen werden konnte. Viele uns bekannte Firmen haben einen Zeitaufwand alleine für die grundlegenden Forderungen und Anmeldung ohne Mengenmeldungen von 2-3 Tagen gehabt, für eine Richtlinie, die im Originalzustand bequem in 30 Minuten durchgelesen werden konnte. Mehr dazu auf der WEEE-Seite!
Aktualisiert 01. Februar 2012
