RoHS-Richtlinie - Stoffverbote
- Titel:
- RoHS (Restriction of certain Hazardous Substances)
- Richtliniennummer:
- 2002/95/EG
- Frist:
- 1.Juli 2006 europaweit, also auch in Deutschland!
- (Kurzdefinition)
- RoHS heißt "Restriction of certain Hazardous Substances", also Beschränkung einzelner gefährlicher Stoffe.
Wir führen diese Richtlinie hier auf, das diese thematisch in dieses Gebiet CE-Kennzeichnung gehört, auch wenn hiermit keine CE-Kennzeichnung verbunden ist! - Umgesetzt durch:
- ElektroG, das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16. März 2005 - leider erfasst dieses Gesetz auch die sogenannte WEEE-Richtlinie 2002/96/EG und ist damit komplexer als notwendig!
Weitere Informationen im nachfolgenden Block.
RoHS - Stoffverbote
Die sogenannte RoHS-Richtlinie mit der Nummer 2002/95/EG dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Diese Binnenmarktrichtlinie gilt für alle Mitgliedstaaten der EU in gleicher Weise und darf nicht unterschiedliche Auslegt werden. Blei ist dabei nur einer von mehreren Stoffen, die durch diese Richtlinie im Einsatz eingeschränkt werden. Obwohl in der Branche der Begriff "bleifrei" verwendet wird, bedeutet dies nicht, dass die RoHS-Richtlinie alleine durch das Ersetzen von Blei eingehalten wird, auch nicht, dass die Produkte völlig bleifrei sind!
Folgende Geräte sind von der Richtlinie erfasst:
- Haushaltsgroßgeräte
- Haushaltskleingeräte
- IT- und Telekommunikationsgeräte
- Geräte der Unterhaltungselektronik
- Beleuchtungskörper
- Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
- Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
- Automatische Ausgabegeräte
- elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten
Mit gefährlichen Stoffen ist dabei
- Blei,
- Quecksilber,
- Cadmium,
- sechswertiges Chrom,
- polybromiertes Biphenyl (PBB) bzw. polybromierten Diphenylether (PBDE) gemeint.
Grenzwert ist jeweils 0,1%, bei Cadmium 0,01%.
Für bestimmte elektrische Geräte bzw. Bauteile bestehen Ausnahmen, diese Ausnahmen umfassen
- Ersatzteile für Geräte, die vor dem 1.Juli 2006 verkauft wurden
- sowie die Wiederverwendung von Geräten, die vor dem 1.Juli 2006 verkauft wurden
- weitgehend Maschinen, auch wenn diese Ausnahme fallabhängig und etwas umstritten ist
Ein persönlicher Kommentar:
Fast kein Konstrukteur, kein Verantwortlicher aus der Industrie hat den Sinn dieser Regelung, die sich aus dem Kyoto-Protokoll ergibt, bestritten. Das aus UmweltschützerInnenkreisen oft gebrachte Vorurteil "die Industrie will das nicht" ist schlicht falsch, die Verantwortlichen sind sich ihrer Verantwortung voll bewusst.
Die Umsetzung der RoHS-Richtlinie in nationales deutsches Gesetz zusammen mit der WEEE-Richtlinie ist keine Verringerung der Regelungswut des nationalen Gesetzgebers, sondern eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme auf Kosten der deutschen Verbraucher. Die europäische RoHS-Richtlinie hatte den noch korrigierbaren Fehler, sich nicht an die sicherheitstechnische Normung anzulehnen, denn wäre darin eine eindeutige Zuordnung zur RoHS-Pflicht enthalten, wären viele Diskussionen nicht notwendig gewesen: dann ist eben EN 60950 mit dem Normenteil Nr. xyz zum Thema RoHS einfach verbindlich und wer sich nicht daran hält, muss die Sicherheit seine Produkts auf anderem Wege nachweisen (was erfahrungsgemäß sehr viel teurer ist und entsprechend nur in sinnvollen Ausnahmefällen genutzt wird!)
Der Fehler setzt sich fort: der nationale Gesetzgeber hat bei der Umsetzung eine Überwachung durch Behörden so wackelig vorgegeben, dass bis heute kaum eine normale behördliche Marktüberwachung bekannt ist. Ergebnis ist eine Bevorteilung von Unternehmen, die sich nicht an diese Regelungen halten (auch wenn dies deklariert wird) und entsprechend billiger importieren oder produzieren können.
Katastrophal ist die Verbindung mit der WEEE-Richtlinie im deutschen Gesetz, welches dadurch so komplex zu lesen wurde, dass nur mit sehr viel Aufwand eine sinnvolle Lösung für die Produkte des jeweiligen Unternehmens herausgelesen werden konnte. Die meisten mir bekannten Firmen, die vom ElektroG betroffen sind, haben einen Zeitaufwand alleine für die grundlegenden Forderungen und Anmeldung ohne Mengenmeldungen von 2-3 Tagen gehabt, für eine Richtlinie, die im Originalzustand bequem in 30 Minuten durchgelesen werden konnte. Mehr dazu auf der WEEE-Seite!
Aktualisiert 01. März 2010
