Titel:
WEEE (Waste of elektrical and electronic Equipment) und nicht nur in Deutschland Batterie(entsorgungs-)gesetz
Richtliniennummer:
2002/96/EG
Hier frei vorhanden:
Richtlinie 2012/19/EG WEEE, welche die Richtlinie 2002/96/EG ersetzt und europaweit seit 14. Februar 2014 in nationales Recht umgesetzt wurde und immer wieder erweitert wird.
Frist:
Diese Richtlinie erfordert seit 1.Juli 2006 eine Anmeldung im jeweiligen Land, in dem Produkte verkauft werden. In Deutschland sind dazu die Informationen der https://www.stiftung-ear.de/de/startseite ausschlaggebend, in Österreich die Seite https://www.wko.at/service/umwelt-energie/elektroaltgeraeteverordnung-uebersicht.html mit vielen Verweisen. Wundern Sie sich bitte nicht über die unterschiedlichen Auslegungen - ich komme mit den österreichischen Angaben besser zum Ergebnis!
Theoretisch sollen Sammel- und Verwertungsquoten erfüllt werden, praktisch ist dies nicht der Fall - obwohl die Deutschen als umweltfreundliche Menschen gelten!
(Kurzdefinition)
WEEE ist die Abkürzung für "Waste of Electrical and Electronic Equipment" auf deutsch soviel wie Elektro- und Elektronik-Altgeräte
Ich führe diese Richtlinie hier auf, da diese thematisch in dieses Gebiet CE-Kennzeichnung gehört, auch wenn hiermit (im Gegensatz zur RoHS-Richtlinie) keine CE-Kennzeichnung verbunden ist!
Tipp 1 : Abonnieren Sie die gängigen Informationsbriefe der Stiftung EAR und anderer Entsorger, die oft wirklich gut sind!
Tipp 2: Integrieren Sie das Mülltonnensymbol im Typenschild - auch wenn es nicht unbedingt dort stehen müsste... es erspart Rückfragen und die "Fehlverwendung" ist nicht strafbewehrt!
Tipp 3 : melden Sie Ihr Unternehmen bei einem der Entsorgungsdienstleister an, zahlen Sie lieber einige hundert Euro im Jahr und regen Sie sich nicht über diesen Entsorgungswahnsinn auf, der nur Zeit und Geld kostet! Folgende Dienstleister sind mir immer wieder aufgefallen:
https://www.umweltmanager.net/abfallmanagement/entsorgung-elektroaltgeraete.html
https://www.interseroh.de/leistungen/recycling/elektroaltgeraete
https://www.weee-full-service.com/de/weee-full-service
https://erp-recycling.org/de-de/elektrog/
Umgesetzt durch:
ElektroG  bzw die ElektroStoffVerordnung, wobei das ElektrG das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16. März 2005 - dieses Gesetz umfasst auch RoHS. Der Nachfolger ElektroStoffVo ist etwas kürzer gefast, als Nichtjurist, der hier schreibt, verstehe ich die seltsame Umsetzung jedoch nicht. Als wichtigster Verweis für deutsche Firmen die Seite der Stiftung EAR.
HINWEIS: der Gesetzgeber bzw. die Stiftung EAR ändert teilweise nachträglich Zuordnungen bzw. Auslegungen, z.B. auf Lampen mit LED in den Anwendungsbereich des ElektroG gehören - was deutlich anzeigt, dass der Gesetzgeber hier schwer geschlampt hat!
Aktuell wird viel diskutiert, aber es bleibt bei recht mageren Elektroschrottsammelquoten, weil weder die Information zum Thema noch das Problem der Annahmestellen ausreichend gelöst wird (persönliche Meinung des Autors dieser Seiten). Eine sinnvollere Aussage als alles was ich von staatlicher Seite in Deutschland gesehen habe findet sich in Österreich zur Abfallpolitik (2021).

 

Fahrzeuge: ich sagte immer lässig, alle Fahrzeuge mit Versicherungs-Kennzeichenpflicht gehören nicht in den Anwendungsbereich von WEEE, auch wenn die Stiftung EAR dies teilweise behauptete. Im September 2020 wird amüsanterweise z.B. eine WEEE-Pflicht für Pedelec und Hoverboards behauptet, hingegen sind Elektrorollstühle und Skateboards ausgenommen (§2 Absatz 2 Nummer 7 ElektroG) - was aber technisch gesehen Unsinn ist. Wie ich seit vielen Jahren sage, liegt dies am Denkfehler des Gesetzgebers in den frühen 2000er Jahren, den niemand zu beseitigen wagte. Dabei wäre eine Zuordnung der Verwertung anstelle einer Entsorgung auf Basis der grundlegenden Sicherheitsnormen einfach gewesen! 

Die österreichischen Behörden haben oft gute und nachvollziehbare Unterlagen erstellt, sind aber ebenfalls in Einzelfällen nah an der Grenze zu Unsinn - so ist dort ein Segway ein Spiel- und Freizeitgerät, entsprechend WEEE-pflichtig. Dafür sagen die Österreicher in einem extra Pdf  "ab 50cm ist das ein Großgerät" während mit aus Deutschland keine klare Aussage bekannt ist - ich sagte bislang "alles was man nicht wegtragen kann". Und bei Kabeln... findet sich eine nette Unterscheidung, also Meterware ohne Stecker kein WEEE, mit Stecker Ja...

Ältere Hinweise:

Alte Zahlen aus der deutschen Überwachung: bei den 1.293 im Auftrage des Umweltbundesamtes (UBA) durch die Bundesnetzagentur 2009 durchgeführten Erfassungen wurden etwa 30% dieser Erfassungen mit einem Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit bewertet. Ein kleines, scheinbar typisches Ergebnis: wer als Kleinstserienimporteur aktiv ist, z.B. auf bestimmten Internetplattformen elektronische Geräte anbietet, muss eine Registrierungsnummer vorweisen können.
Mir liegt ein Bußgeldbescheid vom 2.3.2010 vor, aus dem sich ersehen lässt, dass für den Anmeldezeitraum etwa zwei Monate vorgesehen werden müssen - solange darf nicht verkauft werden - der Händler, der in diesem Zeitraum ca. 12 Geräte (je einige hundert Euro) verkauft hat, musste ein Bußgeld in der Höhe des Umsatzes zahlen. Wer ganz böse argumentiert, findet damit ein Gesetz zum Verhindern von Existenzgründungen. Diese Absicht, anders kann ich das penetrante Versagen des Gesetzgebers nicht bezeichnen, führt 2018 z.B. für Handwerksunternehmen dazu, dass komplette Elektroverteilungen nicht unter das ElektroG fallen, aber die gekauften Einzelteile wie Schalter, Antriebe, Leuchten weee-pflichtig sind. Der Anwendungsbereich ist damit (mal wieder) weder logisch verständlich noch praxisgerecht oder umweltgerecht - was eigentlich das Ziel war.
In Deutschland werden von angeblichen Verbraucheraufklärern Dinge z.B. zur Verantwortlichkeit der Entsorgung behauptet, die keiner hier genannten Grundlage entsprechen!
Selbst Hinweise für Verbraucher werden von Landkreis zu Landkreis anders gehandhabt, von vorbildlich bis .... gar nicht. Zusammen mit den oft seltsamen Hinweisen in Anleitungen führt das zu Chaos, der Ende 2019 im Rahmen einer Demonstrationsbewegung für besseren Umweltschutz mal wieder die Frage aufwarf, wo denn der Elektroschrott landet.
Die eigentliche umweltgerechte Entsorgung kann ich nur selten vermuten, in den meisten Fällen scheint es so zu sein, dass viele Container gesammelter Elektroschrott, der quasi unter staatlicher Aufsicht gesammelt wurde, nach Schwarzafrika exportiert wird. Das hätte nie so sein dürfen, hier sind die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung gefordert, unseren Elektroschrott in der EU zu verwerten!
Nur aus EU-Quellen, leider von keiner deutschen Behörde, stammt folgende Aussage: "die Vertreiber in Einzelhandelsgeschäften mit Verkaufsflächen für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m2 oder in deren unmittelbarer Nähe für Endnutzer Einrichtungen zur Sammlung von sehr kleinen Elektro- und Elektronik- Altgeräten (keine äußere Abmessung über 25 cm) kostenlos und ohne Verpflichtung zum Kauf eines Elektro- oder Elektronikgeräts gleicher Art bereitstellen, sofern sich nicht aus einer Bewertung ergibt, dass bestehende alternative Sammelsysteme voraussichtlich mindestens ebenso wirksam sind. Solche Bewertungen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen."
Im Jahr 2014 sind Gerichtsentscheidungen auf Basis des ElektroG bekannt geworden, die jahrelang genutzten Lösungen widersprechen: so dürfen z.B. an Kopfhörern oder Lichterketten keine einfach entfernbare Etiketten angebracht werden (mit normaler Schere abschneidbar), die das Typenschild darstellen (OLG Celle 2013). Im Rahmen von CE ist das eigentlich denkbar, hier macht ein lokales Gericht quasi EU-Politik: das darf nicht sein. Aktuell empfehle ich ausnahmsweise z.B. Wikipedia zu diesem Thema, vor allem aber die großen Entsorger, die nach nach dem von Ihnen genutztem Zugang vermutlich als Werbeeinblendung hier auftreten.

2019 geupdateter Kommentar von 2012 zu WEEE - die Entsorgung von Altgeräten

Die einfache Forderung, wer den Schaden verursacht, soll für die Folgen aufkommen, den neoliberale Politiker Anfang dieses Jahrtausends so gerne vor sich hergetragen haben, hat durch die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in das deutsche ElektroG eine seltsame Ausprägung bekommen. Zunächst muss man sich fragen, ob nicht der freie Bürger, also der Nutzer solcher Geräte in einem freien Markt, eine Verantwortung übernehmen soll. Einige Kritikpunkte, die ich seit in groben Zügen so seit 2005 so publiziere:

  • Hardwaretechnische Anforderungen an Produkte, wie diese RoHS vorgibt, hätten durch die sicherheitstechnische Normung oder zumindest angelehnt an diese Normung und durch das Produktsicherheitsgesetz umgesetzt werden können. Das jetzige ElektroG ignoriert alle Erfahrungen und Marktüberwachungserfahrungen.
  • Die Art der Umsetzung der WEEE-Richtlinie ermöglicht nationale Regelungen zum Umweltschutz, diese können jetzt den Zugang zum Markt blockieren. Dies ist ein Widerspruch zur eigentlichen Absicht eines gemeinsamen Marktes. Leider scheint dies von einigen Mitgliedsstaaten der EU wie z.B. Deutschland gewollt zu sein. Für jedes Land in der EU ist eine Anmeldung in der entsprechenden Entsorgungskategorie erforderlich! Zum Trost sei gesagt, dass nur die deutsche Lösung so komplex geworden ist, dafür können scheinbar ähnliche Anmeldungen aufgrund der Datenlage auch in anderen Ländern durchgeführt werden.
  • Achtung: in Deutschland gibt verschiedene Organisationen, die Geld mit der Unwissenheit von Herstellern in Zusammenhang mit WEEE verdienen. Leider schafft es aber keine dieser Organisationen, z.B. den Import China WEEE-gerecht zu organisieren: ich bekomme seit Jahren Päckchen mit "Gift", also Geschenken, konkret elektronischen Bauteilen, Baugruppen und Geräten wie z.B. Speicheroszilloskop, ohne irgendeinen WEEE-Nachweis oder Hinweis!
  • Eine Marktüberwachung erfolgt vor allen innerhalb der Wirtschaft durch Instrumente wie "Abmahnungen", die "Ausländer" (aber EU-Inländer!) oft nicht kennen und für ein angeblich mit so guter Justiz ausgestattetes Land nicht erwarten.
  • Das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat im Juli 2010 die bisherigen Hilfestellungen ersatzlos gelöscht (!). Zahlreiche Seiten mit Auslegungen zur WEEE-Richtlinie sind und waren nur in englischer Sprache verfügbar. Angeblich sei eine Übersetzung nicht erforderlich und zu aufwändig. Ich sage es seit Jahren: Deutsch ist nicht eine Zugabe, sondern eine der drei Hauptsprachen der EU.... man möge mal die EU-Verträge ansehen! Weitere Hinweise verkneife ich mir, weil ich sonst die Juristen und Wirtschaftspolitiker als Berufsgruppe beschimpfen würde.....
  • Die Stiftung EAR, wie diese von Wirtschaftsverbänden anstelle der von staatlicher Seite angedrohten Behörden gegründet wurde, ist nicht gerade für ihre Kompetenz und Informationsfreundlichkeit bekannt. Das Anmeldeverfahren erfordert bei vielen meiner Kunden zwei bis drei Tage Aufwand - was für einen Großbetrieb der Elektroindustrie kein Problem darstellt, für viele Kleinbetriebe zum Aus für bestimmte Produktgruppen sorgt. Die Stiftung EAR teilt immer wieder Eingruppierungen mit, die auch für Fachleute nicht nachvollziehbar sind...  zuletzt übrigens bei Scootern bzw. den zugelassenen Fahrzeugen (mit Versicherungskennzeichen) wird vermutlich zügig zurück gezogen werden. Mein Kommentar: Kennzeichenpflichtige (STVO etc.) Fahrzeuge sind NIE WEEE-pflichtig ....aber das ist ja nur meine Meinung.

Update Elektroschrottentsorgung 2021

Mir liegt gerade eine von den deutschen Behörden in Auftrag gegebene Studie zur Entsorgung vor und warum viele Menschen die Handys etc. nicht zur Wertstoffsammelstelle bringen. Amüsant sind die darin genannten Entsorgungstypen wie Messie, Entsorgungsmuffel, Flohmarkttyp und Öko-Freak. Was mich sehr störte, war die kaum gestellte Frage nach "wie zerlege ich das Gerät so, dass es sich gut verwerten lässt" und vor allem die Frage "wieviel Elektroschrott wird exportiert" - denn das war der große Schwachpunkt der 2002er Vorlage, den auch ich damals nicht so erwartet hatte. Es darf nicht sein, dass wir teuer gesammelten Schrott in die Welt exportieren, wo er noch viel Schlimmeres anrichten kann!

 

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