WEEE - Elektroaltgeräteentsorgung

Titel:
WEEE (Waste of elektrical and electronic Equipment)
Richtliniennummer:
2002/96/EG
Frist:
theoretisch seit 1.Juli 2006 europaweit zu einer Anmeldung im jeweiligen Land verpflichtend! Neu ab Januar 2008: die Marktüberwachung wird durch die Bundesnetzagentur erfolgen!
(Kurzdefinition)
WEEE ist die Abkürzung für "Waste of Electrical and Electronic Equipment" auf deutsch soviel wie Elektro- und Elektronikaltgeräte
Wir führen diese Richtlinie hier auf, das diese thematisch in dieses Gebiet CE-Kennzeichnung gehört, auch wenn hiermit keine CE-Kennzeichnung verbunden ist!
Umgesetzt durch:
ElektroG, das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16. März 2005 - dieses Gesetz umfasst auch RoHS. Als wichtigster Verweis für deutsche Firmen die Seite der Stiftung EAR

Kommentar zu WEEE - die Entsorgung von Altgeräten

Die einfache Forderung, wer den Schaden verursacht, soll für die Folgen aufkommen, den neoliberale Politiker so gerne vor sich hertragen, hat durch die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in das deutsche ElektroG eine seltsame Ausprägung bekommen. Zunächst muss man sich fragen, ob nicht der freie Bürger, also der Nutzer solcher Geräte in einem freien Markt, eine Verantwortung übernehmen soll.
Dies hat der Gesetzgeber auch insofern gesagt, als dass er für ein defektes, zu entsorgendes Kleingerät mit einem umweltverschmutzenden Gefährt wie dem Auto kilometerweit zur Elektroaltgerätesammelstelle fahren soll und es dort kostenlos abgeben darf.
Beispiel Baden-Baden: von 9 bis 15.30 geöffnet, Entfernung von der Stadtmitte ca. 3km, da in einem Tal gelegen, als nette Wanderung, aber nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.

Der Wahnsinn war von unserem alten Bundesumweltminister sehr intelligent umgesetzt worden:
In Zusammenarbeit mit dem ZVEI - Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V., der nach eigener Darstellung die wirtschafts-, technologie- und umweltpolitischen Interessen der deutschen Elektroindustrie auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene vertritt und gezielt über die wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Elektroindustrie in Deutschland informiert, wurde das ElektroG geplant.
Nur nebenbei fand ich faszinierend, dass die Zahl der elektrotechnische Erzeugnisse herstellenden Firmen in Deutschland falsch geschätzt wurde - so knapp der Faktor 4 daneben....
Ich verkneife mir jetzt Bemerkungen zur Formulierung des Gesetzes, denn Sie als Leser müssen sich da alleine durchbeißen und können selber beurteilen, wie leichtverständlich und logisch dieses Gesetz ist.


Warum konnte dies nicht wie bei der lang erwarteten Kostenverordnung, die bei Kleinbeträgen einen Möglichkeit der Erlasses vorsieht, bei Summen z.B. von unter 200 Euro im Jahr einfach erlassen oder auf ein direktes Konto überwiesen werden? So werden tausende von kleinen Händlern, die auf verschiedensten Internetplattformen aktiv sind, in die Illegalität gedrängt!

Interessant sind aber noch zwei Dinge, die Jürgen Trittin, damaliger Minister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, und als grüner Bundestagabgeordneter der Wirtschaft scheinbar unbemerkt untergeschoben hat (oder halten Sie den ZVEI für dösig?):

Mein Fazit: eine nette EU-Richtlinie, die völlig innovations- und europafeindlich in nationales Recht umgesetzt wurde, um Beharrer zu schützen, Beratern und Dienstleistern einen Markt mit viel heißer Luft zu erschließen und den Bürger weiter ins Portemonnaie zu greifen. Denn es gibt durchaus Beispiele, in denen es besser und einfacher geklappt hat, sehen Sie sich mal das gemeinsame Rücknahmesystem Batterien an, auch wenn es gerade überarbeitet worden ist!

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