WEEE - Elektroaltgeräteentsorgung (kein CE)
- Titel:
- WEEE (Waste of elektrical and electronic Equipment)
- Richtliniennummer:
- 2002/96/EG
- Hier frei vorhanden:
- Richtlinie 2002/96/EG WEEE
- Frist:
- theoretisch seit 1.Juli 2006 europaweit zu einer Anmeldung im jeweiligen Land verpflichtend! Seit 2008 erfolgt in Deutschland die Marktüberwachung durch Bundesnetzagentur und bei Fragen aus angrenzenden Themenbereichen durch Landesbehörden!
- (Kurzdefinition)
- WEEE ist die Abkürzung für "Waste of Electrical and Electronic Equipment" auf deutsch soviel wie Elektro- und Elektronikaltgeräte
Wir führen diese Richtlinie hier auf, das diese thematisch in dieses Gebiet CE-Kennzeichnung gehört, auch wenn hiermit (im Gegensatz zur RoHS-Richtlinie) keine CE-Kennzeichnung verbunden ist! - Umgesetzt durch:
- ElektroG, das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten vom 16. März 2005 - dieses Gesetz umfasst auch RoHS. Als wichtigster Verweis für deutsche Firmen die Seite der Stiftung EAR. HINWEIS: der Gesetzgeber bzw. die Stiftung EAR ändert teilweise nachträglich Zuordnungen bzw. Auslegungen, z.B. auf Lampen mit LED in den Anwendungsbereich des ElektroG gehören - was deutlich anzeigt, dass der Gesetzgeber hier schwer geschlampt hat!
- Eine Zahl aus der deutschen Überwachung: bei den 1.293 im Auftrage des Umweltbundesamtes (UBA) durch die Bundesnetzagentur 2009 durchgeführten Erfassungen wurden etwa 30% dieser Erfassungen mit einem Anfangsverdacht einer Ordnungswidrigkeit bewertet. Ein kleines, scheinbar typisches Ergebnis: wer als Kleinstserienimporteur aktiv ist, z.B. auf bestimmten Internetplattformen elektronische Geräte anbietet, muss eine Registrierungsnummer vorweisen können. Achtung: mir liegt ein Bußgeldbescheid vom 2.3.2010 vor, aus dem sich ersehen lässt, dass die Zeit für die Anmeldung etwa zwei Monate vorgesehen werden muss - der Händler, der in diesem Zeitraum ca. 12 Geräte verkauft hat, musste ein Bußgeld in der Höhe des Umsatzes zahlen. Damit ist mein sehr böser Verdacht, es handelt sich um ein Gesetz zum Verhindern von Existenzgründungen (siehe unteren Kommentar), bestätigt. Wer mir anderes vorführen möchte, möge mir eine Mail senden!
Kommentar zu WEEE - die Entsorgung von Altgeräten
Die einfache Forderung, wer den Schaden verursacht, soll für die Folgen aufkommen, den neoliberale Politiker so gerne vor sich hertragen, hat durch die Umsetzung der WEEE-Richtlinie in das deutsche ElektroG eine seltsame Ausprägung bekommen. Zunächst muss man sich fragen, ob nicht der freie Bürger, also der Nutzer solcher Geräte in einem freien Markt, eine Verantwortung übernehmen soll. Einige Kritikpunkte, die ich seit in groben Zügen so seit 2005 so publiziere:
- Hardwaretechnische Anforderungen an Produkte, wie diese RoHS vorgibt, hätten durch die sicherheitstechnische Normung oder zumindest angelehnt an diese Normung und durch das GPSG umgesetzt werden können. Das jetzige ElektroG ignoriert alle Erfahrungen und Marktüberwachungserfahrungen.
- Zur Umsetzung der WEEE-Richtlinie: nationale Regelungen zum Umweltschutz können jetzt den Zugang zum Markt blockieren, was der EU-Absicht eines gemeinsamen Marktes widerspricht - dies scheint von einigen Mitgliedsstaaten der EU wie z.B. Deutschland gewollt zu sein. Für jedes Land in der EU ist eine Anmeldung in der entsprechenden Kategorie erforderlich! Zum Trost sei gesagt, dass vermutlich nur die deutsche Lösung so komplex geworden ist.
- Eine Marktüberwachung erfolgt vor allen innerhalb der Wirtschaft durch Instrumente wie "Abmahnungen", die Ausländer (aber EU-Inländer!) oft nicht kennen und für ein angeblich mit so guter Justiz ausgestattetes Land nicht erwarten.
- Das zuständige Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat im Juli 2010 die bisherigen Hilfestellungen ersatzlos gelöscht..... (!!). Zahlreiche Seiten mit Auslegungen zur WEEE-Richtlinie waren nur in englischer Sprache verfügbar.
- Die Stiftung EAR, wie diese von Wirtschaftsverbänden anstelle der von staatlicher Seite angedrohten Behörden gegründet wurde, ist nicht gerade für ihre Kompetenz und Informationsfreundlichkeit bekannt. Das Anmeldeverfahren erfordert bei vielen meiner Kunden zwei bis drei Tage Aufwand - was für einen Großbetrieb der Elektroindustrie kein problem darstellt, für viele Kleinbetriebe zum Aus für bestimmte Produktgruppen sorgt. Ich nenne es bewusste Marktbereinigung!
- Die Stiftung EAR teilt immer wieder Eingruppierungen mit, die auch für Fachleute nicht nachvollziehbar sind.....
- Im Juli 2010 wurden Änderungen veröffentlicht, die für eine Neubewertung des Zuordnung von LED zum ElektroG sorgen. Bitte prüfen Sie deshalb selbst die Sachlage, da soetwas eigentlich nie hätte vorkommen dürfen (insofern waren alle Empfehlungen, diese Regelungen an Normen auszurichten, richtig - das hätte dieses Chaos verhindert). Wer immer jetzt morderne Leuchtmittel anbietet, kann (egal was er macht) rechtliche Probleme bekommen.
Aktualisiert 21. Dezember 2011
