Vorgehensweise CE-Kennzeichnung
Ich erlaube mir als Betreiber dieser Website teilweise direkte Lösungsvorschläge - meine Kundschaft kommt zumeist aus dem Bereich Elektrotechnik und Maschinenbau. Aber es gilt eigentlich auch für alle anderen Produkte (Ausnahmen bestätigen diese Vorgehensweise!), dass Sie folgende Vorgehensweise nutzen sollten:
- Klären Sie, was Ihr Produkt macht - eleganter ausgedrückt: legen Sie die bestimmungsgemäße Verwendung fest.Dazu gehört auch, wer wann mit dem Gerät oder der Maschine oder Anlage arbeitet!
- Klären Sie, welche Richtlinien anzuwenden sind. Gehen Sie z.B. dazu die Richtlinienübersicht (Klassifizierung) und darin jede kurze Definition durch. Selbst wenn die erste Definition zutreffend erscheint, kann es sein, dass Ihr Produkt unter den Ausnahmen von der Richtlinie genannt ist - und entsprechend nicht von Regelungen dieser Richtlinie betroffen ist. Haben Sie nach der hiert vorhandenen Kurzdefinition Zweifel, so lesen Sie bitte den Richtlinientext! Wenn mehrere Richtlinien zu berücksichtigen sind, müssen alle Richtlinien mit den jeweils schärfsten Anforderungen berücksichtigt werden!
- Die Liste der harmonisierten Normen enthält die Normen, die bei der Bearbeitung der in den Richtlinien meist sehr allgemein formulierten Vorgaben die Anforderungen konkretisieren - und so die Arbeit erleichtern. Auf das Produkt zutreffende Normen sollten nicht nur beschafft, sondern auch durchgearbeitet werden, denn die Normen enthalten meistens eine Risikobeurteilung (so der Begriff aus der Maschinenrichtinie). Nur so können Sie später sagen "Ja, mein Produkt ist sicher und kann mit CE gekennzeichnet werden". Behörden erwarten bei Nachfragen bestimmte Normen!
- Stellen Sie die technische Dokumentation entsprechend den anzuwendenden Richtlinien zusammen. Dazu gehört neben der Konformitätserklärung, Schaltplänen, Konstruktionsplänen auch die Benutzerinformation, das ist der Oberbegriff für die Aufschriften am Gerät, Displayhinweise und die Bedienungsanleitung sowie ggf. Wartungsanleitung. In Deutschland ist es bei Maschinen Mode, dazu einen Dokumentationsbeauftragten zu benennen - aber das ist von den Richtlinien abhängig und nicht so verpflichtend, wie oft behauptet wird!
- Bei Export in andere Länder der EU sorgen Sie für entsprechende Übersetzungen der Benutzerinformation in die Sprache des Verwenderlandes. Bei der Maschinenrichtlinie ist der Hinweis "Originalbetriebsanleitung" bzw. "Übersetzung der Originalbetriebsanleitung" gefordert und hilfreich.
- Erstellen Sie die Konformitätserklärung und lassen Sie diese von einer für das Unternehmen zeichnungsberechtigten Person mit Datum und Ort unterschreiben (Unterschrift und darunter im Klartext Vor- und Nachnamen). Oft ist es sinnvoll (und z.B. bei der Maschinenrichtlinie gefordert) diese in Kopie oder zumindest von Inhalt her in der Bedienungsanleitung zu integrieren. Zu allen in der Konformitätserklärung genannten Normen sollten Unterlagen vorhanden sein, warum diese aus eingehalten deklariert werden!
- Bringen Sie ein Typenschild am Produkt an; die Inhalte haben Sie in den vorhergehenden Punkten erarbeitet, das richtige CE-Zeichen gehört in passender Größe dort hinein.
Erfahrungswerte für den zeitlichen Umfang der Punkte 1-3 (nur Klassifizierung und Normenrecherche, also ohne die Risikobeurteilung) sind eine Stunde bis zu einem Tag, wobei gerade scheinbar simple Produkte die größten Probleme bereiten.
Ebenfalls 1 Stunde bis zu ca. 2 Tagen benötigt man für eine Risikobeurteilung in Abhängigkeit von der Komplexität des Produkts - gerade große Maschinen sind oft erstaunlich simpel zu beschreiben, während man für ein handgehaltenes Elektrowerkzeug 2 bis 5 Tage benötigt!
Aktualisiert 09. September 2011

CE-Praxis