Erstbesucher-Informationen

Aussagen zur CE-Kennzeichnung:

  1. Die CE-Kennzeichnung zeigt die Einhaltung grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an. Die CE-Kennzeichnung ist mit der Richtlinie 93/68/EWG von 1993 eingeführt worden. Das Kürzel CE kann man mit "Communautés Européennes" also: Europäische Gemeinschaften, alternativ " C onformität mit E uropa" übersetzen, also einer Übereinstimmung mit europäischen Regeln. Dies ist nur eine der Erklärungen, was man unter CE verstehen kann!
  2. Mit dem CE-Zeichen wird angezeigt, dass grundlegende Sicherheitsforderungen, wie diese in den Richtlinien genannt sind, dort wird zumeist zur Konkretisierung auf das Normenwerk verwiesen, eingehalten werden. Ein Produkt darf nur dann mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden, wenn es in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer dieser Richtlinien fällt. Eine mißbräuchliche Verwendung der CE-Kennzeichnung ist nach Produktsicherheitsrichtlinie bzw. deren nationaler Umsetzung § 6 Abs. 1 GPSG mit Bußgeld bewehrt.
  3. Das CE-Zeichen steht Ihnen kostenlos als graphische Vorlage zur Verfügung.
  4. Das Produkt muß in den meisten Fällen nicht angemeldet werden (Ausnahme sind z.B. aktive Medizinprodukte).
  5. Mit dem CE-Zeichen wird angezeigt, daß alle anzuwendenden Richtlinien beachtet werden. Im Zweifelsfall ist nur die Konformitätserklärung für den Kunden aussagekräftig. Nur wenige Richtlinien wie die Maschinenrichtlinie fordern ausdrücklich die Übergabe der Konformitätserklärung an den Kunden, andere Richtlinien wie die EMV- und Niederspannungsrichtlinie enthalten keine verpflichtende Übergabe derselben an den Kunden. Die Konformitätserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument und ist von handlungsbevollmächtigten Personen zu unterschreiben, d.h. vom Geschäftsführer oder anderen Personen (Handelsregistereintrag) - Achtung: dies ist eine Aussage eines Nicht-Juristen, fragen Sie ggf. den Anwalt Ihres Vertrauens!
  6. Eine bei allen Richtlinien geltene Regel besagt, dass die Konformitätserklärung auf Anfrage innerhalb kurzer Frist zuständigen Behörden vorgelegt werden muss.
  7. Zur Info: das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen, es ist meist nur eine Aussage des Herstellers (im vorgenannten Sinne!). Nur eine CE-Kennzeichnung mit einer 4-stelligen Nummer dahinter hat quasi Prüfzeichenqualität, denn dann muss eine bestimmte Art von Stelle eingeschaltet worden sein!
  8. In den meisten Fällen kann der Hersteller mit Firmensitz in der EU ohne zusätzliche externe Kosten eine Konformitätserklärung ausstellen und seine Produkte mit CE kennzeichnen und verkaufen - aber eben nicht immer. Inüberarbeitung und deshalb mit Vorsicht folgende Aussage von mir: CE-Erklärungen von Firmen, die nicht in der EU oder in EFTA-Ländern ihren (genannten) Firmensitz haben, sind (weitgehend) wertlos! Das betrifft auch die Konformitätserklärungen von Prüfinstituten, die fast alles Mögliche und Unmögliche bescheinigen! Und von der praktischen Seite her: versuchen Sie einmal, dort einen rechtsanspruch durchzusetzen... Viel Erfolg!
  9. Bei jedem Produkt für den deutschen Markt ist eine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitzuliefern (es gibt fast keine Ausnahmen! Quelle ist das deutsche GPSG). Es ist am Produkt der Firmenname und die Adresse anzugeben, eine Internetadresse reicht nicht aus (Quelle: offizielle FAQ´s zum GPSG von 2005, auch wenn viele Hersteller dies nicht beachten und selten beanstandet werden!)
  10. Eigentlich kein CE-Thema: Falls Sie GS-Zeichen oder ähnliches als Hersteller am Produkt angebracht haben, müssen Sie einen Zeichengenehmigungsausweis vorliegen haben. Gute Händler fragen so etwas vor Lieferung der Ware beim Lieferanten an! Um es noch deutlicher zu sagen: die meisten "Prüfzeichen" sind gefälscht!
  11. Das Sicherheitsniveau in der EU ist durch diese Regelungen anders festgelegt und oft höher als bei vergleichbaren Produkten für den nordamerikanischen Markt!
  12. Zusätzlich zu CE gelten für elektrotechnische Produkt Stoffverbote, wie diese in der RoHS-Richtlinie formuliert sind.
  13. Zusätzlich gelten Entsorgungsverpflichtungen, beachten Sie deshalb die WEEE-Richtlinie und deren nationale Umsetzungen, wie z.B. in Deutschland die Anmeldung bei der Stiftung EAR!
  14. Produkte für den Einbau in Kraftfahrzeuge müssen teilweise zusätzlich zum CE-Zeichen mit der E-Kennzeichnung versehen werden!

Grundsätzlich gilt nur eines: Keine Regel ohne Ausnahme!

Wenn Sie sich in das Thema einlesen möchten, empfehlen wir Ihnen das Buch "CE für Chefs" von Jo Horstkotte, ISBN-Nr. 978-3-931387-25-9 für 14,80 EUR zuzüglich Versandkosten Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

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