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Erstbesucher-Informationen

CE ist eine Aussage des Herstellers - und deshalb juristisch so wichtig und verbindlich, da auf dieser Grundlage leicht Verfahren eingeleitet werden können (was mit Prüfzeichen kaum möglich ist!)

Meine Aussagen zur CE-Kennzeichnung, die Ihnen das Verständnis erleichtern sollen:

  1. Die CE-Kennzeichnung zeigt die Einhaltung grundlegender Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an. Die CE-Kennzeichnung ist mit der Richtlinie 93/68/EWG von 1993 eingeführt worden. Das Kürzel CE kann man mit "Communautés Européennes" also: Europäische Gemeinschaften, alternativ " C onformität mit E uropa" übersetzen, also einer Übereinstimmung mit europäischen Regeln.
  2. Mit dem CE-Zeichen wird angezeigt, dass grundlegende Sicherheitsforderungen, wie diese in den Richtlinien genannt sind (dort wird zumeist zur Konkretisierung auf das Normenwerk verwiesen), eingehalten werden. Ein Produkt darf nur dann mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden, wenn es in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer dieser Richtlinien fällt. Eine mißbräuchliche Verwendung der CE-Kennzeichnung ist nach Produktsicherheitsrichtlinie bzw. deren nationaler Umsetzung § 6 Abs. 1 GPSG mit Bußgeld bewehrt. Das CE-Zeichen steht Ihnen hier kostenlos als graphische Vorlage zur Verfügung.
  3. Mit dem CE-Zeichen wird angezeigt, daß alle anzuwendenden Richtlinien beachtet werden. Im Zweifelsfall ist nur die Konformitätserklärung aussagekräftig. Nur wenige Richtlinien (wie die Maschinenrichtlinie) fordern ausdrücklich die Übergabe der Konformitätserklärung an den Kunden, andere Richtlinien wie die EMV- und Niederspannungsrichtlinie enthalten keine verpflichtende Übergabe derselben an den Kunden.
  4. Das Produkt muß in den meisten Fällen nicht angemeldet werden (Ausnahmen sind z.B. aktive Medizinprodukte und viele RTTE-Produkte (Funkanlagen)).
  5. Die Konformitätserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument und ist von handlungsbevollmächtigten Personen zu unterschreiben, d.h. vom Geschäftsführer oder anderen Personen (Handelsregistereintrag). Ohne Konformitätserklärung keine CE-Kennzeichnung am Produkt! Eine bei allen Richtlinien geltene Regel besagt, dass die Konformitätserklärung auf Anfrage innerhalb kurzer Frist zuständigen Behörden vorgelegt werden muss.
  6. Zur Info: das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen, es ist meist nur eine Aussage des Herstellers (im vorgenannten Sinne!). Nur eine CE-Kennzeichnung mit einer 4-stelligen Nummer dahinter hat quasi Prüfzeichenqualität, denn dann muss eine bestimmte Art von Stelle eingeschaltet worden sein! Im Gegensatz zu Prüfzeichen kann eine Behörde durch das CE-Zeichen schnell eine definierte Dokumentation beim Hersteller anfordern! Beachten Sie, dass Prüfzeichen wie GS nicht die Einhaltung grundlegender Anforderungen anzeigen, da GS angeblich (da streiten wir uns gerade!) nicht EMV erfasst - warum auch immer.
  7. In den meisten Fällen kann der Hersteller mit Firmensitz in der EU ohne zusätzliche externe Kosten eine Konformitätserklärung ausstellen und seine Produkte mit CE kennzeichnen und verkaufen - aber eben nicht immer. CE-Erklärungen von Firmen, die nicht in der EU oder in EFTA-Ländern ihren (genannten) Firmensitz haben, sind rechtlich korrekt, aber weitgehend wertlos! Das betrifft auch die Konformitätserklärungen von Prüfinstituten von außerhalb der EU, die fast alles Mögliche und Unmögliche bescheinigen! Sehen Sie von der praktischen Seite: versuchen Sie einmal, dort einen Rechtsanspruch außerhalb der EU durchzusetzen...
  8. Bei jedem Produkt für den deutschen Markt ist eine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitzuliefern (es gibt fast keine Ausnahmen! Quelle ist das deutsche GPSG). Es ist am Produkt der Firmenname und die Adresse anzugeben, eine Internetadresse reicht nicht aus! (Quelle u.a. offizielle FAQ´s zum GPSG von 2005, auch wenn viele Hersteller und zum Teil Behörden dies nicht beachten, was mit der RoHS-Richtlinie dann unübersehbar formuliert wurde!)
  9. Eigentlich kein CE-Thema: Falls Sie GS-Zeichen oder ähnliches als Hersteller am Produkt angebracht haben, müssen Sie einen Zeichengenehmigungsausweis vorliegen haben. Gute Händler fragen so etwas vor Lieferung der Ware beim Lieferanten an! Um es deutlich zu sagen: sehr viele "Prüfzeichen" sind gefälscht!
  10. Das Sicherheitsniveau in der EU ist durch diese Regelungen anders festgelegt und oft höher als bei vergleichbaren Produkten für den nordamerikanischen Markt!
  11. Neu und wenig beachtet sind Eco-Design-Anforderungen an Großserienprodukte wie z.B. Netzteile. Diese Vorgaben sollen unnütze Energieverbräuche vermindern...
  12. Zusätzlich zu CE gelten für elektrotechnische Produkt Stoffverbote, wie diese z.B. in der RoHS-Richtlinie formuliert sind.
  13. Zusätzlich gelten Entsorgungsverpflichtungen, beachten Sie deshalb die WEEE-Richtlinie und deren nationale Umsetzungen, wie z.B. in Deutschland die Anmeldung bei der Stiftung EAR!
  14. Produkte für den Einbau in Kraftfahrzeuge müssen teilweise zusätzlich zum CE-Zeichen mit der E-Kennzeichnung versehen werden!

Grundsätzlich gilt nur eines: Keine Regel ohne Ausnahme!

Wenn Sie sich in das Thema einlesen möchten, empfehlen wir Ihnen das Buch "CE-Zeichen für Chefs" von Jo Horstkotte, ISBN-Nr. 978-3-931387-33-4 (Ausgabe 2010)  für 14,80 EUR zuzüglich Versandkosten Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

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Buch: CE-Zeichen für Chefs

Als Einstieg in die Thematik empfehle ich mein neues Buch CE-Zeichen für Chefs!

Sie erhalten eine schnelle Übersicht über die zur CE-Kennzeichnung notwendigen Schritte. Das Buch enthält Beispiele zu Konformitätserklärungen und zeigt den Weg zum ce-konformen Produkt!
2.Auflage September 2011, Verlag Media Tec GmbH, D-76532 Baden-Baden,
neue ISBN 978-3-931387-40-2, Einzelpreis: EURO 14,80
(ältere ISBN 978-3-931387-33-4 ist oft noch in den Datenbanken hinterlegt, wir liefern aber die neue Ausgabe aus!), Bestellung: Mail genügt!