Titel:
Sicherheit von Spielzeug
Richtliniennummer:
2009/48/EG, welche die Richtlinie 88/378/EWG und den entsprechenden Änderungen ersetzt. Diese neue Ausgabe enthält auch weiterreichende Anforderungen an die Eigenschaften des Spielzeugs sowie die Pflichten des Inverkehrbringers!
Die Spielzeugrichtlinie ist seit 1.1.1990 anzuwenden, seit 1991 ist die CE-Kennzeichnung (damals zunächst noch EWG-Zeichen genannt) an allen neu inverkehrgebrachten Spielzeugen anzubringen!
Umgesetzt durch:
SpielzV (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug; mehrfach geändert), diese ist eine der Verordnungen, die zum Produktsicherheitsgesetz, kurz ProdSG (vormals GPSG) gehören. Achtung: die Behörden der Bundesrepublik Deutschland versuchen teilweise andere Regelungen durchzusetzen - aktuell ist die EN 71-3 umstritten. Daher kommen Unterschiede bei den Auslegungen - wir argumentieren hier EU-konform!
Hier frei vorhanden:
Endlich ist eine einfache und gut lesbare Datei von EU-Seite angeboten worden:
Spielzeugrichtlinie der EU (pdf, Richtlinie 2009/48/EG), leider sind sehr viele nicht leicht lesbare Ergänzungen und Veränderungen der Stoffverbote oder auch Grenzwerte veröffentlicht.

          Aktuelle Normenliste vom Mai 2021 (pdf) die leider nur Änderungen der Normenliste vom Oktober 2019 (pdf) enthält, die wiederum nur Änderungen der Normenliste vom August 2018 (pdf) enthält. Deshalb hier auch die Normenliste November 2015 (pdf).

Das sind nur wenige Normen aus der Normenreihe EN 71 und die EN 62115 für die elektrische Ausrüstung von Spielzeugen.  Ein Update von 2019 beinhaltet Hinweise für Trampoline!  Ein kleines Tool der IHK hilft bei der Normenrecherche: cetool.ihk.de/search . Es gibt auch den EU-Hinweis auf Stoffverbote für Spielzeug 2005/84/EG (pdf) zum selbst downloaden und lesen und bestaunen. Die EN 71-Normenreihe ist aber leider nur teuer beim Beuth-Verlag zu erwerben!

Kurzdefinition:
Als Spielzeuge gelten dabei alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren verwendet zu werden.

Sicherheit von Spielzeug

Nach Richtlinie 2009/48/EG, vormals 88/378/EWG ist seit dem 1.Januar 1991 kein Verkauf ohne CE-Kennzeichnung erlaubt.
Definition:
Als Spielzeuge gelten dabei alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren verwendet zu werden.

Ausnahmeliste dazu:
Ausgenommen von dieser Regelung, d.h. im Sinne des Gesetzes kein Spielzeug, sind

  • Christbaumschmuck bzw. mit der neuen Richtlinie Saisonartikel (Vorsicht: wird sehr unterschiedlich ausgelegt!)
  • Kleinmodelle, Spielzeugdampfmaschinen, Folklore- und Dekorationspuppen für Erwachsene
  • Geräte, die gemeinschaftlich auf Spielplätzen verwendet werden
  • Sportgeräte
  • Professionelles Spielzeug, das an öffentlich zugänglichen Orten aufgestellt ist (Automaten, hier gelten andere Regelungen)
  • Puzzlespiele mit mehr als 500 Teilen oder ohne Vorlage
  • Feuerwerkskörper und Druckluftpistolen, sofern sie nicht speziell für Spielzeug bestimmt sind und nicht unter andere Vorschriften fallen (bitte ggf. sorgfältig prüfen, hierzu gibt es weiterreichende EU-Vorgaben).
  • Schleudern und Steinschleudern
  • Pfeilspiele, bei denen Pfeile mit Metallspitzen verwendet werden
  • Elektroöfen, Bügeleisen und andere funktionelle Erzeugnisse, die mit einer Nennspannung von mehr als 24 Volt betrieben werden
  • Videospiele, die an einen Videobildschirm angeschlossen werden können und die mit einer Nennspannung von mehr als 24 Volt betrieben werden
  • Schnuller
  • getreue Nachahmungen echter Schußwaffen
  • Modeschmuck für Kinder

Ein Hinweis in eigener Sache:

  • Sofort lieferbar ist eine kleine Hilfsschablone (19 Euro in D incl.USt. und Versand) zur Beurteilung, ob ein Produkt nach EN 71-1 mit dem Hinweis "nicht für Kinder unter 3 Jahren" gekennzeichnet werden muss!  Bitte Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.!
  • Das Thema Spielzeug ist erstaunlich komplex und in Europa sehr oft schärfer geregelt als in anderen Märkten (wie USA). Wussten Sie z.B., dass Filzstifte ein kleines Loch in der Kappe haben müssen, damit (nur theoretisch) ein Kind durch eine verschluckte Abdeckkappe atmen könnte?
  • Wir planen eine Liste der Labore, die in diesem Marktsegment aktiv sind.
  • Die Behörden in Deutschland legen diese Richtlinie auch mal anders als andere EU-Staaten aus... was z.B. 2011 zu interessanten juristischen Kommentaren führte, die im Mai 2014 durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs eigentlich aufgehoben sind - es gelten seitdem europaweit die gleichen Grenzwerte.
vgwort