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Spielzeugrichtlinie

Titel:
Sicherheit von Spielzeug
Richtliniennummer:
2009/48/EG, welche die Richtlinie 88/378/EWG und den entsprechenden Änderungen ersetzt. Diese neue Ausgabe enthält auch weiterreichende Anforderungen an die Eigenschaften des Spielzeugs sowie die Pflichten des Inverkehrbringers!
Die Spielzeugrichtlinie ist seit 1.1.1990 anzuwenden, seit 1991 ist die CE-Kennzeichnung  (damals zunächst noch EWG-Zeichen genannt) an allen neu inverkehrgebrachten Spielzeugen anzubringen!

Umgesetzt durch:
SpielzV (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug; mehrfach geändert)

Hier frei vorhanden:
Endlich ist eine einfache und gut lesbare Datei von EU-Seite angeboten worden:
Spielzeugrichtlinie der EU (pdf, Richtlinie 2009/48/EG)
Aktuelle Normenliste Oktober 2011 (pdf). Das sind vor allem Normen aus der Normenreihe EN 71, aber auch EN 62115 für die elektrische Ausrüstung.
Stoffverbote für Spielzeug 2005/84/EG (pdf). Hier einige Stoffverbote, die bei Spielzeugen zu beachten sind.

Kurzdefinition:
Als Spielzeuge gelten dabei alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren verwendet zu werden.

 

Sicherheit von Spielzeug

Nach Richtlinie 88/378/EWG ist seit dem 1.Januar 1991 kein Verkauf ohne CE-Kennzeichnung erlaubt.
Definition:
Als Spielzeuge gelten dabei alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis zu 14 Jahren verwendet zu werden.

Ausnahmeliste dazu:
Ausgenommen von dieser Regelung, d.h. im Sinne des Gesetzes kein Spielzeug, sind

 

Ein Hinweis in eigener Sache:

 

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