Messgeräte 2004/22/EG
- Titel:
- Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte
- Richtliniennummer:
- 2004/22/EG anzuwenden seit 30. Oktober 2006.
- Umgesetzt durch:
- 4. Verordnung zur Änderung der Eichordnung,diese ist am 13. Februar 2007 in Kraft getreten.
- Hier frei vorhanden:
- Richtlinientext
harmonisierte Normen zur Messgeräterichtlinie von 2007
Ergänzung zur Liste der harmonisierte Normen zur Messgeräterichtlinie vom 2008
Die Quellenangabe finden Sie in der pdf-Datei. - Kurzdefinition:
- Diese Richtlinie gilt für die in den gerätespezifischen Anhängen genauer bezeichneten Geräte und Systeme mit einer Messfunktion, und zwar für
- Wasserzähler (MI-001),
- Gaszähler und Mengenumwerter (MI-002),
- Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch (MI-003),
- Wärmezähler (MI-004),
- Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser (MI-005),
- selbsttätige Waagen (MI-006),
- Taxameter (MI-007),
- Maßverkörperungen (MI-008),
- Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen (MI-009) und
- Abgasanalysatoren (MI-010).
Derzeit wird in den entsprechenden Kreisen die Umsetzung der politischen Vorgaben diskutiert, es ist demnächst mit zahlreichen Normen zu rechnen!
Aktualisiert 30. November 1999
