Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen

Ex-Zeichen
Titel:
Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen
Richtliniennummer:
94/9/EG zuletzt geändert durch Verordnung 1882/2003 vom 31.10.2003
Umgesetzt:
als 11.Verordnung zum GPSG vom 12.12.1996 geändert durch Verordnung vom 27.9.2002
CE-Info für Kunden:
  • CE-Zeichen am Produkt, ggf. mit Kennnummer der benannten Stelle
  • Bedienungsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes
  • Konformitätserklärung, denn diese nicht mitliefern würde Rückfragen auslösen
Hier frei vorhanden:
Konsolidierter Text der Richtlinie 94/9/EG (mit den kleinen Änderungen) als pdf
Richtlinie 94/9//EG im EU-Stil als pdf
Liste der harmonisierten Normen vom April 2008

Quellenangaben in den Datein
Kurzdefinition:
Als Geräte werden dabei Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder bewegliche Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungsteile bezeichnet, die
  • einzeln oder kombiniert zur Erzeugung, Übertragung, Wandlung, Speicherung, Messung, Regelung oder Umwandlung von Energie bestimmt sind und (!) zur Verarbeitung von Werkstoffen bestimmt sind und
  • die eigene potentielle Zündquellen aufweisen und
dadurch eine Explosion verursachen können.

 

Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen

Richtlinie 94/9/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für Geräte und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen. Oft mit ATEX 95 bezeichnet; ATZEX 100 betrifft die Betreiberseite!

Als Geräte werden dabei Maschinen, Betriebsmittel, stationäre oder bewegliche Vorrichtungen, Steuerungs- und Ausrüstungsteile bezeichnet, die

 

 

Schutzsysteme sind alle Vorrichtungen mit Ausnahme der vorgenannten Komponenten bzw. Geräte, die anlaufende Explosionen umgehend stoppen und/oder den von einer Explosion betroffenen Bereich begrenzen sollen und als autonome Systeme gesondert in den Verkehr gebracht werden.
Ein explosionsgefährdeten Bereich ist ein Bereich, in dem die Atmosphäre aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse explosionsfähig werden kann. Diese dort anzutreffende expolsionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, nebeln oder Stäuben, in dem sich nach einer Zündung der Verbrennungsvorgang auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt.

 

Ausnahmen:

 

 

Die Übergangsfrist lief am 30.Juni 2003 ab. Beachten Sie bitte, dass hier der Betreiber auch erhebliche Pflichten hat, die sich nicht nur zum Beispiel auf die Angabe Zone 22 beschränken!

Seite drucken Nach oben