WEEE-Sammelquotenirrsinn

Kurzfassung: Sammelquoten können nur zu einem Bruchteil erreicht werden da ein bewusster Denkfehler des Gesetzgebers B2B-Geräte von Sammlung ausschließt.

Die Sammelquote für Lampen, Kategorie 3 im ElektroG – dazu gehören u. a. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, LED-Lampen und andere Gasentladungslampen – liegt in Deutschland deutlich unter dem gesetzlichen Ziel von 65%. Damit ist diese Sammelquote eine der niedrigsten unter allen Elektrogerätekategorien die zumeist bei etwa 45% liegen – obwohl die Deutschen angeblich so umweltbewusst und sammelwütig sind. Die gesamte Sammelquote aller Elektro- und Elektronikaltgeräte lag 2023 bei fast 30 % (EU-Mindestziel seit 2019: 65 %). Neuere offizielle Quoten speziell für Lampen (2023–2025) werden nicht detailliert veröffentlicht, aber die Stiftung ear meldet weiterhin relativ geringe Abholmengen für Gruppe 3 (Lampen), und die allgemeine Sammelquote stagniert oder sinkt leicht. Es ist daher davon auszugehen, dass die Quote für Lampen weiterhin im niedrigen Bereich um 20 % oder darunter liegt.

Praxisbeispiel:

Wenn Sie in einem Büro sitzen, freuen Sie sich vermutlich über die LED-Rasterdeckenleuchten, die ihr Vermieter hat einbauen lassen. Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • oft „End-of-Life“ der Leuchtstofflampen, meist sind 3 Stück T5 Leuchtmittel mit je 14 W eingebaut (also ca 42W oder mehr wegen der Verluste der Vorschaltgeräte), wobei aber die Lichtausbeute geringer ist als mit modernen LED-Rasterdeckenleuchten mit etwa 30W
  • oft zickige Wartung und Auswechseln der alten Technik
  • moderneres Aussehen, weniger Blendung und sofort volle Beleuchtung

Wie werden Sie jetzt diese alten Lampen los? Wenn Sie mit den ausgebauten 4-6 Rasterdeckenleuchtkästen zum Recyclinghof und Elektroschrottentsorgung fahren, werden Sie oft weggeschickt, weil es sich (große Menge, oft ein kleiner Kombi-Kofferraum voll) um B2B-Schrott handelt, den diese Stellen nicht annehmen sollen wie deren obere Behörden sagen. Leider habe ich es schon erlebt, dass dann die giftigen Leuchtstofflampen im Glascontainer, das Blech beim Autoverwerter und die kupferhaltigen Drosseln (elektronisches Bauteil) bei dubiosen Abnehmern landeten, wo allem aber viel Zeit mit dem Handling aufgewendet werden musste. Diese Methode „wir nehmen das nicht an“ war NIE in den WEEE-Richtlinientexten enthalten, sonst wäre keine WEEE-Abgabe zu zahlen gewesen!

Was bekommen Sie offiziell zu hören?

Einige Zitate aus den gesammelten Antworten:

B2C (Privatkunden): Hier gibt es ein flächendeckendes, kostenloses Bringsystem (Wertstoffhöfe, Händler), weil Privatpersonen oft viele kleine Geräte haben, wenig Ahnung von Entsorgung und leicht „falsch“ entsorgen (in den Restmüll oder auf den Sperrmüll). Kostenlosigkeit soll die Sammelquote deutlich erhöhen.

B2B (gewerbliche Nutzer): Die Geräte sind meist größer, teurer, langlebiger und haben oft einen hohen Materialwert (z. B. Metalle). Unternehmen sind professioneller, haben in der Regel eigene Entsorger, Installateure oder Wartungsfirmen und können Kosten besser kalkulieren. Die EU geht davon aus, dass ein kostenloses flächendeckendes System hier nicht nötig und auch nicht effizient wäre.

Meine Gegenfrage: warum sind dann diese Produkte ebenfalls WEEE-Anmelde- und Kostenpflichtig? Wenn Geld gefordert wird ohne Gegenleistung sollte man es Steuer nennen!

In der europäischen WEEE-Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist explizit etwas zur kostenlosen Rücknahme von Altgeräten geregelt, vor allem in Artikel 5:

(Zitat wird oft gebracht:) „Die Mitgliedstaaten müssen Sammelsysteme einrichten, die es Endnutzern (insbesondere privaten Haushalten) und Vertreibern ermöglichen, Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) zumindest kostenlos zurückzugeben.“

Bei Kauf eines neuen Geräts muss der Vertreiber (Händler) sicherstellen, dass ein gleichartiges Altgerät (1:1-Rücknahme) zumindest kostenlos zurückgenommen werden kann. Die Mitgliedstaaten dürfen davon nur abweichen, wenn die Rückgabe für den Verbraucher nicht erschwert wird und weiterhin kostenlos bleibt.

Für sehr kleine Altgeräte (keine äußere Abmessung größer als 25 cm) müssen Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² (oder Lebensmittelhändler ab 800 m²) diese kostenlos zurücknehmen – auch ohne Neukauf (sog. 0:1-Rücknahme). Die Mitgliedstaaten können hier alternative Systeme vorsehen, sofern diese mindestens genauso effektiv sind.

„Der Grundgedanke der Richtlinie ist, dass die Rückgabe von Altgeräten aus privaten Haushalten für die Verbraucher kostenlos sein muss, damit die separate Sammlung und umweltgerechte Entsorgung/Recycling gefördert wird. Die Kosten trägt letztlich der Hersteller (Extended Producer Responsibility)“.

Und da bei Thema Leuchten immer ALLE aufschreien der gerne zitierte Hinweis „der Hersteller muss eine zumutbare Rückgabemöglichkeit schaffen und die Entsorgungskosten (Behandlung, Recycling) tragen. Der Transport und die Logistik dürfen aber auf den B2B-Nutzer abgewälzt werden (Artikel 13 Abs. 2 erlaubt abweichende Vereinbarungen). Ziel ist eine hohe Sammel- und Recyclingquote, nicht unbedingt eine kostenlose und bequeme Abholung bei jedem Unternehmen“.

Die B2B-Entsorger haben reichlich weiche Argumentationen, die sich eigentlich um den Transport drehen, nicht um die stoffliche Verwertung. Diese ist meines Erachten bei diesem Beispiel, wenn man die Leuchtstoffleuchte aus Glas getrennt und sauber behandelt, eher banal und deshalb unverständlich. Wäre es eine alte Solarzelle, könnte man anders argumentieren. Ich bleibe dabei: wenn WEEE bezahlt ist dann muss auch die Ablieferung an einem nahgelegenem Sammelstelle möglich sein. Ich habe KEIN Gegenargument dagegen gefunden.

In der Praxis ist die Sammlung von B2B-Altgeräten in fast allen EU-Ländern deutlich schlechter als bei B2C. Viele gewerbliche Altgeräte landen bei Schrotthändlern, werden exportiert, wiederverwendet oder gehen in nicht offiziellen Kanälen verloren. Studien und Berichte der WEEE-Foren zeigen, dass B2B-Anteile an der offiziell gemeldeten Sammlung oft nur 5 % oder weniger betragen, obwohl der Anteil am Markt höher liegt.“

Ich bleibe dabei, wenn man nach mehr als 25 Jahren WEEE-Richtlinie dieses System anwendet, in dem ein signifikanter Teil der Geräte (nämlich der B2B-Anteil) nur schwer oder teuer in den offiziellen Recyclingkreislauf kommt, liegen Denkfehler beim Gesetzgeber vor. Dieser Denkfehler wurde nicht korrigiert, weil wirtschaftliche Interessen der von diesem WEEE-System geschaffenen Stellen vorliegen, die jede Änderung erschweren. Damit ist das Erreichen der EU-eigenen Umwelt- und Ressourcenziele nicht möglich. Als Täter wird die Industrie bzw. B2B genannt, dabei sind diese die Opfer, die technologisch bessere Produkte teurer (WEEE-Abgabe) kaufen müssen und den Altbestand nur schwer los werden.

Es wirkt wie eine absurde Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsidee und ist doch die Realität. Prüfen Sie meine Aussagen gerne mit einer KI – sie werden sich wundern, wie KI den derzeitigen Akteuren nach dem Munde redet !