Diese weit verbreiteten Anzeigegeräte sind oft einer der großen Stromverbraucher in Haushalt und Büro und deshalb mit einer Kennzeichnung versehen, die dem Verbraucher die Auswahl von energiesparenden Geräten erleichtert. Formell nennt sich das delegierte Verordnung (EU) 2019/2013 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung elektronischer Displays und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 1062/2010 der Kommission, zu finden unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2019.315.01.0001.01.ENG&toc=OJ:L:2019:315:TOC
Die Kennzeichnung ist so vorgegeben:

Ziel dieser Verordnung ist es, Verbrauchern klare und einheitliche Informationen über den Energieverbrauch und andere relevante Aspekte elektronischer Displays bereitzustellen, um fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen und den Marktanteil energieeffizienter Geräte zu erhöhen.
Die Verordnung führt ein neues Energielabel mit einer Skala von A (höchste Effizienz) bis G (geringste Effizienz) ein. Dieses Label enthält neben der Energieeffizienzklasse weitere wichtige Informationen wie:
- Energieverbrauch im Ein-Zustand in kWh pro 1.000 Stunden bei der Wiedergabe von Standard-Dynamic-Range-(SDR)-Inhalten
- Energieverbrauch im Ein-Zustand in kWh pro 1.000 Stunden bei der Wiedergabe von High-Dynamic-Range-(HDR)-Inhalten
- Sichtbare Bildschirmdiagonale in Zentimetern und Zoll, weil entgegen aller Normung dieses Nicht-EU-Format „Zoll“ noch weit verbreitet ist;
- Vertikale Auflösung in Pixel (weil es doch zuviele Begriffe gab von HDMI bis 4k usw. die nicht immer eindeutig sind – die Pixelangabe ist hier eine gute Lösung)
Diese Kennzeichnung soll den Vergleich zwischen verschiedenen Modellen erleichtern und den Herstellern Anreize bieten, die Energieeffizienz ihrer Produkte kontinuierlich zu verbessern.
Die Verordnung trat am 25. Dezember 2019 in Kraft, wobei die Anwendung des neuen Labels ab dem 1. März 2021 verpflichtend wurde.
Auf dem Label für Smartphones und Tablets wird ab 20. Juni 2025 auch ein Reparierbarkeits-Indexes gezeigt. Hersteller von auf einer Skala von A-E angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar sind. Im Rahmen der Ökodesign Verordnung wird es auch möglich sein, Reparierbarkeits-Indizes für weitere Produktgruppen sowie ein Ökodesign-Label einzuführen.
Beachten Sie, dass diese Verordnung in Verbindung mit der European Product Database for Energy Labelling (EPREL) steht. Gemäß der Verordnung sind Lieferanten verpflichtet, ihre elektronischen Displays, wie Fernseher und Monitore, vorab in der EPREL-Datenbank zu registrieren, bevor sie diese auf dem EU-Markt anbieten. Diese EPREL Registrierung dient dazu, Verbrauchern und Marktüberwachungsbehörden Zugang zu detaillierten Informationen über den Energieverbrauch und andere relevante Produktmerkmale zu ermöglichen.