EU-Bauproduktenverordnung
Die Bauproduktenverordnung 305/2011 (EU) regelt direkt ohne eine deutsche Gesetzgebungsnotwendig Bauprodukte (vor 2011 galt noch die Bauproduktenrichtlinie 89/196/EWG und deren deutsche Umsetzung, die Skurilitäten wie das Ü-Zeichen hervorbrachte). Mit Bauprodukten sind dabei alle Produkte gemeint, die dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaues eingebaut werden. Mit diesen Bauprodukten müssen Bauwerke errichtet werden können, die gebrauchstauglich … Weiterlesen