Aufzüge

Die Richtlinie 2014/33/EU gilt für Aufzüge, die Gebäude und Bauten dauerhaft bedienen, zur Personenbeförderung gedacht sind, und für die in diesen Aufzügen verwendeten Sicherheitsbauteile. Das sind z.B. die Puffer, die Verriegelungseinrichtungen der Türen, Geschwindigkeitsbegrenzer, Fangvorrichtungen.In Deutschland verbreitet ist auch die Definition von Aufzug als ein Hebezeug, das zwischen festgelegten Ebenen mittels Fahrkorb verkehrt, der betretbar … Weiterlesen