Die Messgeräterichtlinie sorgt immer wieder für Erstaunen, weil letzendlich nur sehr wenige Geräte davon betroffen sind. Die Richtlinie 2014/32/EU vormals 2004/22/EG über Messgeräte ist seit 30. Oktober 2006 anzuwenden und wurde in Deutschland durch die Verordnung zur Änderung der Eichordnung in deutsches Recht umgesetzt.
Die Richtlinie gilt für die in den gerätespezifischen Anhängen genauer bezeichneten Geräte und Systeme mit einer Messfunktion, und zwar für
- Wasserzähler (MI-001),
- Gaszähler und Mengenumwerter (MI-002),
- Elektrizitätszähler für Wirkverbrauch (MI-003),
- Wärmezähler (MI-004),
- Messanlagen für die kontinuierliche und dynamische Messung von Mengen von Flüssigkeiten außer Wasser (MI-005),
- selbsttätige Waagen (MI-006),
- Taxameter (MI-007),
- Maßverkörperungen (MI-008),
- Geräte zur Messung von Längen und ihrer Kombinationen (MI-009) und
- Abgasanalysatoren (MI-010).
Viele der so definierten Produkte unterlagen vorher den Richtlinien 71/318/EWG, 71/319/EWG, 71/348/EWG, 73/362/EWG, 75/410/EWG, 76/891/EWG, 77/95/EWG, 77/313/EWG, 78/1031/EWG und 79/830/EEC, teilweise betrifft dies auch die Richtlinie 75/33/EWG.
Den Hintergrund beschreibt die Richtlinie etwas spöde mit „Fehlerfrei und nachvollziehbar arbeitende Messgeräte können für die unterschiedlichsten Messaufgaben zum Einsatz kommen. Wenn diese Aufgaben aus Gründen des öffentlichen Interesses, des Gesundheitsschutzes, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Umweltschutzes, des Verbraucherschutzes, der Erhebung von Steuern und Abgaben und des fairen Handels wahrgenommen werden und auf vielfältige Weise direkte oder indirekte Auswirkungen auf den Alltag der Bürger haben, kann die Verwendung gesetzlich kontrollierter Messgeräte erforderlich sein.“ Ich drücke etwas deftiger aus: wenn alle Meesgeräte zur monetären Abrechnbung einzeln bei Ämtern „geeicht“ werden müssten wäre jeder Zähler sehr viel teurer, ohne technisch irgendwie besser zu sein.
Derzeit ist das Auffinden harmonisierter Normen zu dieser Richtlinie etwas zickig – tatsächlich werden Praktiker deshalb Normen anwenden, die noch nicht als harmonisierte Normen gelistet sind wie z.B. EN 50470-4 als Norm für Gleichstromzähler. Denn sonst lassen sich Ladesäulen nicht betreiben.
Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, hier noch der Richtlinientext 2014/32/EU und die harmonisierte Normen zur Messgeräterichtlinie August 2012. In Planung ist noch ein Text zur genauigkeit von Stromzählern bei berücksichtigung von Oberwellen und anderen HF-Effekten!