MaschV Risikobeurteilung

Die gefühlt eigentliche Risikobeurteilung ist oft schon irgendwie vom Konstrukteur gemacht worden!

Vorweg: es gibt gute Formblätter, die teilweise aus Normen stammen und deshalb urheberrechtlich geschützt sind und auch nicht wirklich im Internet zu finden sind. Bezugsnormen ist dabei oft die EN 14121-2 die auch ich gerne genutzt habe.

Es geht aber auch handschriftlich wenn Sie folgende Punkte klar beschreiben können:

1.) Ort und Art der Gefährdungen

Dazu folgende Hinweise: meist gibt es an Maschinen nur 2 bis 5 richtige Gefahrstellen, alles andere wird durch die Durchsicht vom Anhang 3 (früher mal Anhang 1) abgedeckt bzw, erkannt und z.B. elektrische Gefahren fast immer durch normgerechtes gestalten als Anforderung gelöst. So bleiben dann nur die ganz wenigen Stellen an der Maschine, die aber wirklich Überlegungen erfodern.

Z.B. weil hier ein Zylinder rauf und runter fährt und dabei mit dem Werkzeug auf dem Werkstück nette Löcher macht. Sie beschreiben das bitte etwas besser!

2.) Wer arbeitet zu dem Moment an der Maschine?

Ist das Fachpersonal oder nur eine eingewiesene Person?

3.) jetzt kommen die zickigen Fragen: Kann diese Person an die Gefahrstelle greifen, muss sie das eventuell tun? Warum lässt sich da nicht einfach ein Blech davor bauen?

Würde ein Körperteil dieser Person bei einem Eingriff an der Stelle verletzt oder gar abgetrennt?

Sie bekommen bei den Berufsgenossenschaften oft schon gute Anregungen, was diese Bewertungen angeht. Ansonsten ..verweise ich zunächst auf meine lieben Mitbewerber und Ausrüstungslieferanten, die oft sehr gute Unterlagen dazu haben.

Dokumentieren Sie das, es genügt ein aussagefähiges handgeschriebenes Blatt – gerne auch mehr, aber wichtig ist der Inhalt, nicht die Form!

Aber denken Sie daran: ein blauer Fleck bei Fehlbenutzung ist akzeptabel, bei Normalbetrieb und täglich hundert Mal Teil einlegen nicht! Das Thema wird schnell sehr umfangreich!

Fehlende Absichertung an einer Trennsäge