Der Versuch, die Maschinenverordnung 2023/1230 in wenigen Schritten zu erläutern!
Vorweg der Hinweis, dass es immer ratsam ist, sich die Originalquelle, also den Text der Maschinenrichtlinie, anzusehen. Was ich hier vorschlage und was abweicht von den vielen Mitbewerbern und institutionellen Anbietern, ist die Schnelligkeit mit der ich Sie zu einemn Ergebnis führen möchte.
Das Ergebnis soll eine sichere Maschine mit ausreichender Konformititätserklärung sein. Mann kann da ganze Doktorarbeiten zu schreiben und sich problemlos 1000 Seiten Dokumente zusammen stellen. Ob Ihre Lösung dann besser ist als wenn Sie sich die Maschinenkonstruktion ansehen und überlegen, ob man da nicht etwas anders lösen könnte – sollen Sie selbst entscheiden.
Ich gehe hier von Vorkenntnissen aus, ich erkläre also nicht was ist die EU, was ist eine technische Norm, was sind Richtlinien und was sind Verordnungen. Ich sage nur kurz die Maschinenverordnung löst zum 20.Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Inhaltlich sind die Unterschiede, sieht man von der Umstellung der Anhänge ab und dem sich weiterentwickeltem Thema elektronischer Zugriff und künstliche Intelligenz ab, sehr gering. Meine lieben Kollegen werden das ganz anders sehen (;-))
Ich sage jetzt, es gibt zwei grundsätzliche Wege:
- Anwendung einer Produktnorm (C-Norm) in der oft eine (komplette?) Risikobeurteilung enthalten ist
- Anwendung der allgemein immer passenden Norm EN ISO 12100 und dazu passenden Normen von EN ISO 13857 für Sicherheitsabstände bis EN 60204 elektrische Ausrüstung.
Oft wird vermutet, man könne diesen Bereich zu einer Prüfungsorganisation auslagern aber das funktioniert nicht – insbesondere eine Überprüfung bescheinigen wenn ein Kollege die Risikobeurteilung erstellt hat funktioniert nicht. Ich sage frage manchmal „Sind Sie Hersteller?“ und „haben Sie einen Konstrukteur“ oder importieren Sie die Maschine nur?
Die Ergebnisse der Risikobeurteilung sorgen entweder für eine überarbeitete Konstruktion oder die Maschine ist o.k. und es bedarf nicht weniger kleiner Sicherheitshinweise wie „Vorsicht elektrische Spannung“.
Es folgt, es sind nur Anregungen und keine einzige mögliche Lösung, eine Musterkonformitätserklärung für eine Werkzeugmaschine als Beispiel für Produktnormen und danach die Musterkonformitätserklärung mit allgemeinen Normen für Maschinen, die so exotisch sind, dass es keine Produktnormen dafür gibt!

EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Wir, die Firma WerkzeugmaschinenbauMeier
Musterstraße 1, D-76530 Baden-Baden, Deutschland
erklären hiermit in alleiniger Verantwortung, dass die nachfolgend bezeichnete Maschine die einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllt.
Bezeichnung der Maschine: Werkzeugmaschine 007
Maschinentyp: CNC-gesteuerte Werkzeugmaschine
Seriennummern: 727-789
Baujahr: 2024
Die Maschine erfüllt außerdem die Bestimmungen folgender EU-Richtlinien und Verordnungen: EMV-Richtlinie 2014/30/EU und RoHS-Richtlinie 2011/65/EU. Die Sicherheitsziele der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU werden eingehalten
Angewandte harmonisierte Normen:
- EN ISO 23125:2015 – Werkzeugmaschinen – Sicherheitsanforderungen für Drehmaschinen
- EN 60204-1:2018 – Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen
- EN 50370-1:2005 – Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Anforderungen für Werkzeugmaschinen – Teil 1: Störaussendung
- EN 50370-2:2005 – Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Anforderungen für Werkzeugmaschinen – Teil 2: Störfestigkeit
Die Maschine wurde nach den Grundsätzen der Risikobeurteilung konstruiert und geprüft. Eine technische Dokumentation liegt vor.
Bevollmächtigte Person für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen:
Max Mustermann, Leiter Technik
WerkzeugmaschinenbauMeier, Musterstraße 1, D-76530 Baden-Baden, Deutschland
Die Maschine darf erst in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt wurde, dass sie entsprechend den Anweisungen in der Betriebsanleitung montiert und genutzt wird.
Ort, Datum: Baden-Baden, den 6.12.2024
Unterschrift:
Max Mustermann, Leiter Technik der Firma Werkzeugmaschinenbau Meier

und so ähnlich sieht es aus, wenn man ganz allgemeine Normen anwendet wie eben die EN ISO 12100
EU-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Wir, die Firma MaschinenbauMeier
Musterstraße 1, D-76530 Baden-Baden, Deutschland
erklären hiermit in alleiniger Verantwortung, dass die nachfolgend bezeichnete Maschine die einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllt.
Bezeichnung der Maschine: Mustermaschine 004
Baujahr: 2024
Die Maschine erfüllt außerdem die Bestimmungen folgender EU-Richtlinien und Verordnungen:
- EMV-Richtlinie 2014/30/EU
- RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
Die Sicherheitsziele der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU werden eingehalten.
Angewandte harmonisierte Normen:
- EN ISO 12100:2010 – Sicherheit von Maschinen – Allgemeine Gestaltungsleitsätze – Risikobeurteilung und Risikominderung
- EN 60204-1:2018 – Sicherheit von Maschinen – Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Teil 1: Allgemeine Anforderungen
- EN 61000-6-1:2019 – Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Störfestigkeit für Wohn- und Gewerbebereiche
- EN 61000-6-3:2021 – Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Störaussendung für Wohn- und Gewerbebereiche
Die Maschine wurde nach den Grundsätzen der Risikobeurteilung konstruiert und geprüft. Eine technische Dokumentation liegt vor.
Bevollmächtigte Person für die Zusammenstellung der technischen Unterlagen:
Heini Dokufind in Firma MaschinenbauMeier
Die Maschine darf erst in Betrieb genommen werden, wenn sichergestellt wurde, dass sie entsprechend den Anweisungen in der Betriebsanleitung montiert und genutzt wird.
Ort, Datum: Baden-Baden, den 4.12.2024
Unterschrift:
Max Mustermann, Leiter Technik der Firma Maschinenbau Meier