Als 3.Step der Anhang 3 der Maschinenverordnung – eine Übersicht
Im letzten Schritt hatte ich einen sehr wichtigen Hinweis noch nicht gebracht. Ich zitiere:
Dieser Anhang (3) ist in sechs Kapitel unterteilt. Das erste Kapitel hat einen allgemeinen Anwendungsbereich und gilt für alle Maschinen bzw. dazugehörigen Produkte. Die weiteren Kapitel beziehen sich auf bestimmte spezifischere Gefährdungen. Dieser Anhang ist jedoch stets in seiner Gesamtheit durchzusehen, um sicher zu gehen, dass alle jeweils einschlägigen grundlegenden Anforderungen erfüllt werden.
Bei der Konstruktion einer Maschine oder eines dazugehörigen Produkts sind in Abhängigkeit von den Ergebnissen der Risikobeurteilung gemäß Nummer 1 dieser Allgemeinen Grundsätze die Anforderungen des ersten Kapitels und die Anforderungen eines oder mehrerer der anderen Kapitel zu berücksichtigen.
Die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen hinsichtlich des Schutzes der Umwelt sind nur auf die in Abschnitt 2.4 genannten Maschinen bzw. dazugehörigen Produkte anwendbar.
Soweit das Zitat und jetzt eine Übersicht zu einem ganz wichtigen Teil der Maschinenverordnung, die wirklich jeder Konstrukteur einmal gelesen haben sollte – viele kennen das aus meinen Seminaren wenn ich sagen „sucht Euch einen Fleck z.B. unter einem Apfelbaum und lest einmal im Leben oder besser als ein bis zwei Jahre diesen Teil durch:“
RUNDLEGENDE SICHERHEITS- UND GESUNDHEITS-ANFORDERUNGEN BEI KONZIPIERUNG UND BAU VON MASCHINEN
1.1 Allgemeines
1.1.1 Begriffsbestimmungen
1.1.2 Grundsätze für die Integration der Sicherheit
1.1.3 Materialien und Produkte
1.1.4 Beleuchtung
1.1.5 Konstruktion der Maschine im Hinblick auf die Handhabung
1.1.6 Ergonomie die im Verleich zur Maschinenrichtlinie dezent erweitert wurde
1.1.7 Bedienungsplätze
1.1.8 Sitze
1.1.9 Schutz gegen Korumpierung (neu, eigentlich Steuerung bzw. Fernsteuerung)
1.2 Steuerungen und Befehlseinrichtungen
1.2.1 Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen
1.2.2 Stellteile
1.2.3 Ingangsetzen
1.2.4 Stillsetzen
1.2.5 Wahl der Steuerungs- oder Betriebsarten
1.2.6 Störung der Energieversorgung
1.3 Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen
1.3.1 Verlust der Standsicherheit
1.3.2 Bruchgefahr beim Betrieb
1.3.3 Risiken durch herabfallende und herausgeschleuderte Gegenstände
1.3.4 Risiken durch Oberflächen, Kanten, Ecken
1.3.5 Risiken durch mehrfach kombinierte Maschinen
1.3.6 Risiken durch Änderung der Verwendungsbedingungen
1.3.7 Risiken durch bewegliche Teile
1.3.8 Wahl der Schutzeinrichtungen gegen Risiken durch bewegliche Teile
1.3.9 Risiko unkontrollierter Bewegungen
1.4 Anforderungen an Schutzeinrichtungen
1.4.1 Allgemeine Anforderungen
1.4.2 Besondere Anforderungen an trennende Schutzeinrichtungen
1.4.3 Besondere Anforderungen an nicht-trennende Schutzeinrichtungen
1.5 Risiken gegen sonstige Gefährdungen
1.5.1 Elektrische Energieversorgung
1.5.2 Statische Elektrizität
1.5.3 Nichtelektrische Energieversorgung
1.5.4 Montagefehler
1.5.5 Extreme Temperaturen
1.5.6 Brand
1.5.7 Explosion
1.5.8 Lärm
1.5.9 Vibrationen
1.5.10 Strahlung
1.5.11 Strahlung von außen
1.5.12 Laserstrahlung
1.5.13 Emission gefährlicher Werkstoffe und Substanzen
1.5.14 Risiko, in einer Maschine eingeschlossen zu bleiben
1.5.15 Ausrutsch, Stolper- und Sturzrisiko
1.5.16 Blitzschlag
1.6 Instandhaltung
1.6.1 Wartung der Maschine
1.6.2 Zugänge zum Arbeitsplatz und zu den Eingriffspunkten
1.6.3 Trennung von den Energiequellen
1.6.4 Eingriffe des Bedienungspersonals
1.6.5 Reinigung innen liegender Maschinenteile
1.7 Informationen
1.7.1 Informationen und Warnhinweise an der Maschine
1.7.2 Warnung vor Restrisiken
1.7.3 Kennzeichnung der Maschinen
1.7.4 Betriebsanleitung
1.7.5 Verkaufsprospekte

ZUSÄTZLICHE grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen FÜR BESTIMMTE MASCHINENGATTUNGEN
2.1 Nahrungsmittelmaschinen und Maschinen für kosmetische oder pharmazeutische Erzeugnisse
2.2 Handgehaltene und/oder handgeführte tragbare Maschinen
2.3 Maschinen zur Bearbeitung von Holz von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften
Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der Gefährdungen, die von der BEWEGLICHKEIT VON MASCHINEN ausgehen
3.1 Allgemeines
3.2 Bedienerplätze
3.3 Steuerung
3.4 Schutzmaßnahmen gegen mechanische Gefährdungen
3.5 Schutzmaßnahmen gegen sonstige Gefährdungen
3.6 Informationen und Angaben

Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der durch HEBEVORGÄNGE bedingten Gefährdungen
4.1 Allgemeines
4.2 Anforderungen an Maschinen, die nicht durch menschliche Kraft angetrieben werden
4.3 Informationen und Kennzeichnung
4.4 Betriebsanleitung
Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen, die zum Einsatz UNTERTAGE bestimmt sind
5.1 Risiken durch mangelnde Standsicherheit
5.2 Bewegungsfreiheit
5.3 Stellteile
5.4 Anhalten der Fahrbewegung
5.5 Brand
5.7 Emission von Abgasen
Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen an Maschinen, von denen beim HEBEN VON PERSONEN bedingte Gefährdungen ausgehen
6.1 Allgemeines
6.2 Stellteile
6.3 Risiken für in oder auf dem Lastträger befindliche Personen
6.4 Maschinen, die feste Haltestellen anfahren
6.5 Kennzeichnung