Laborgerät (EN 61010)

Ihr kleines tragbares Produkt wird im professionellen Laborbereich eingesetzt?
Dann könnte die Norm für Laborgeräte passend sein – es ist nur ein Demo hier im Rahmen der Beschreibung der Anforderungen an die Produktsicherheit!

Für Schnellleser: Laborgeräte nach EN 61010 unterliegen der Niederspannungsrichtlinie – es gibt auch andere Lösungen z.B. über die Maschinenrichtlinie, aber es kommt darauf an, was Sie als Hersteller favorisieren!

Laborgeräte nach EN 61010 unterliegen der Niederspannungsrichtlinie – es gibt auch andere Lösungen, auch über die Maschinenrichtlinie, aber es kommt darauf an, was Sie als Hersteller favorisieren!Beispiel für ein Laborgeraet - es gibt viele Arten und dieses Bild ist nicht alternativlos
12 CE-Anforderungen an elektrische Laborgeräte, die mit 230V versorgt werden, aber auch Batterien enthalten könnten… Hinweise & Tipps
1) Sie können problemlos Angaben machen, wer der Inverkehrbringer ist? Diese Person muss in der EU ansässig sein!

Was macht Ihr Produkt?
Wer benutzt das Produkt?
(Kinder mit Laborgeräten eigentlich nie, undefinierte Erwachsene eher nein, am häufigsten „eingewiesene Personen“!)

Erfassen Sie auch Länge Breite Höhe (L B H) sowie das Gewicht vom Produkt!
Die postzustellfähige Adresse muss später auf dem Typenschild und der Benutzerinformation stehen!Diese Festlegungen lassen sich nicht sinnvoll auf Dienstleister auslagern!

Sie brauchen die Angaben zu L B H und Gewicht sowie Füllmengen (sofern das Laborgerät z.B. mit Wasser befüllt wird).
2) Bevor Sie ihr Produkt bewerben („anbieten“) müssen Sie einen Entsorgungsnachweis (WEEE) für die noch nicht verkauften Geräte vorlegen können!

Je nach Produkt und Stückzahl sollten Sie auch Nachweise zur Verpackung und Materialien vorlegen können – Stichwort grüner Punkt!
Dieser Punkt wird von Abmahnern überwacht, was blöde und teuer werden kann. Sie benötigen eine WEEE-Anmeldenummer, deren Beantragung so romantisch wie eine größere Steuererklärung ist. Empfehlung: Entsorger beauftragen!
3) Der Nachweis der elektrischen Sicherheit erfolgt in diesem Beispiel durch die Norm EN 61010-1 und ggf. weitere Teile dieser Normenreihe.

Da der Punkt elektrische Sicherheit der zentrale wichtige Punkt ist, sollten hier ggf. externe Prüfungen angesetzt werden!

Dienstleister könnten in diesen Bereichen aktiv sein:
– Ermittlung der passenden Norm und Normenteile
– Messungen (Protokolle ansehen!)
Messungen sind sehr produktabhängig, ob chinesische oder europäische Prüflabore genutzt werden ist weitgehend egal. Sie als Inverkehrbringer bekommen den Ärger für fehlerhafte Messungen, nicht das Labor!
Bei Laborgeräten wird meist EN 61010 deklariert, weil diese Norm wenige Anforderungen stellt und sich zügig abprüfen lässt!





Und eigentlich selbstverständlich, aber immer wieder für Überraschungen sorgt die Vorgabe, dass berührbare Teile keine gefährliche Spannung führen dürfen. Dazu (Eigenwerbung) gibt es einen www.prüffinger.de der das veranschaulicht!
4) Noch wird etwas selten nach einer Risikobeurteilung für solche Geräte gefragt, die dann zentral alle Aspekte der elektrischen Sicherheit aber auch weitere Risikofaktoren aufführt und bewertet.
Diese Forderung ist auch in EN 61010 enthalten, lediglich über Form und Umfang der Inhalte kann man diskutieren!
Derzeit sind nur wenige Dienstleister dazu aktiv. Als Ersteller dieser Webseite habe ich auch so etwas jahrelang gemacht, habe aber den Betrieb eingestellt!
Oft war Geräte mit amerikanischen Prüfberichten „1010“ oder UL ausgerüstet, die an die EU Vorgaben angepasst werden mussten!
5) Eco-Design: die Stromaufnahme ist gering und entspricht den aktuellen Regeln der Eco-Design-Richtlinie und entsprechenden Verordnungen dazu?

Mir ist nicht klar, ob für solche Geräte wirklich die Eco-Design-Verordnung zutreffend ist, hier müssten Sie selbst recherechieren!
Hier ist möglicherweise (so ganz eindeutig finde ich die Rechtslage nicht) ein Nachweis (auf dem Papier) nötig. Ich kenne solche Geräte mit fertig zugekauften Netzteilmodulen, dann sind auch passenden Papieren vorhanden!
6.) Es liegen passende Aussagen zur EMV vor?
Die Sachlage ist bei EN 61010-Geräten oft einfach auf eine Norm, eben EN 61326 zu verweisen.
Diese wiederum verweist auzf ganz normale Prüfungen… die jedes EMV-Labor messen kann.
7.) Noch EMV, aber eigentlich EMF: es liegt eine Aussage vor, dass keine schädlichen Belastungen durch elektromagnetische Felder vorliegen?Ist nicht in jedem Fall notwendig, aber bei Laborgeräten oft nachgefragt (denn der Kunde hat Sicherheitsbeauftragte, die sich jedes neue Gerät ansehen (;-))

Dienstleister könnten so ähnlich wie bei der EMV aktiv sein, denn der Nachweis ist durch Abschätzung oder Messung üblich!
8.) RoHS: das sind Stoffverbote, die für uns in der EU eigentlich selbstverständlich sind wie z.B. die Vermeidung von Blei oder Quecksilber und Asbest.

Nachweis typisch durch eine gute Stückliste und entsprechende Aussagen der Lieferanten!
Erstaunlich oft liegt keine Stückliste und noch seltener ein Schaltplan vor. Wenn auch keine Lieferantenaussage zu RoHS vorliegt: Finger weg.

Die chinesischen Lieferanten kennen die EU-Anforderungen – wenn nicht, sollten Sie den Lieferanten wechseln!

Achtung: diese Stoffverbote überwachen ist Ihre eigene Aufgabe, eine externe Prüfung ist nur in seltenen Sonderfällen sinnvoll!
9.) Sind Batterien oder Akkus enthalten, lassen sich diese wechseln?
Dann denken Sie auch an die entsprechenden Sicherheitshinweise!

Haben Sie an die Batterieverordnung gedacht?
Batterien und Akkumulatoren sind derzeit etwas zickig sicherheitstechnisch zu beschreiben. Beachten Sie deshalb die Angaben Ihres Lieferanten und geben Sie ggf. Hinweise darauf, welche Akkumulatorentypen nicht eingesetzt werden dürfen!
10.) Neu ist das Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz vom Juli 2021 zur Vermeidung von Kinderarbeit und Raubbau an der Natur. Wird im Rahmen von CE indirekt schon bei RoHS abgefragt.
Ob und welche gesetzlichen Pflichten hier vorliegen, können Sie mit der aktuellen Fachpresse und Ihrer IHK klären!
Beispielsweise kann man bei Akkumulatoren bitte auf die entsprechenden Bauteilgruppenhersteller verweisen.

Achtung: das ist Ihre eigene Aufgabe, eine externe Prüfung ist nur in seltenen Sonderfällen sinnvoll!
11.) Die Bedienungsanleitung ist in der Sprache des Verwenderlandes?
Stimmen die Angaben zum Hersteller und die Produktbezeichnung?
Sind die Sicherheitshinweise aus den elektrischen Sicherheitsnormen aufgenommen worden? Ist z.B. auf dem 230V Teil ein europäischer Elektropfeil abgebildet?

Sind Sicherheitshinweise zur Batterie enthalten?
Sind alle Symbole erklärt, auch das WEEE-Mülltonnensymbol?

Müssen Sie ggf. ein Energielabel anbringen? Diese Anforderung ergibt sich bei einigen seltenen Produkten aus den Eco-Design-Anforderungen!
Und so ganz nebenbei sollte man das Gerät auch nach der Anleitung bedienen können – aber das wird erstaunlich selten geprüft, denn das macht der Kunde!
Es ist sinnvoll, nach Erfahrungen die Anleitung zu überarbeiten!

Externe Dienstleister bieten da oft sehr umfangreiche Pakete an, die in einigen Fällen sinnvoll sind.
12.) Haben Sie die Konformitätserklärung erstellt und unterschrieben?

Normalerweise bleibt diese nur bei Ihnen im Haus, aber manche Großkunden wollen diese sehen. Noch gibt es kein Recht den Kunden auf Einsicht, nur die Behörden können diese Konformitätserklärung kurzfristig anfordern!
Und nochmals checken:

Ist ein aktueller Prüfbericht vorhanden?
Hat ein für das Unternehmen zeichnungsberechtiger Mensch die Konformitätserklärung unterschrieben?

Sind die Entsorgungsnachweise vorhanden?

Meine Empfehlung: jährlich checken, ob sich hier etwas an der Rechtslage oder an der Normenlage verändert hat!