- Titel:
- Düngeprodukte
- Verordnungsnummer:
- 2019/1009 (EU)
- Umgesetzt:
- Als EU-Verordnung entfaltet diese direkte Wirkung und muss nicht in nationale Gesetze überführt werden.
- CE-Info für Kunden:
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- CE-Zeichen am Produkt, ggf. mit Kennnummer der benannten Stelle
- Dokumentation in der Sprache des Verwenderlandes
- Daten zum Thema:
- Düngeprodukte Verordnung 2019/1009
- Kurzdefinition:
- Die Verordnung gilt für Düngeprodukte (Kalkdüngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrate, Hemmstoffe, Pflanzen-Bio-Stimulatanzien und Düngemittel und Düngeproduktemischungen ).
Weitere Informationen im folgenden Block, wobei der Autor dieser Seiten zunächst etwas geschmunzelt hat, was denn Dünger mit CE zu tun hat, aber: es sind tatsächlich sinnvolle Vorgaben enthalten. Aber klassische CE-Dienstleister dürften mit dieser Richtlinie wenig anfangen können!
Düngeprodukte
Die ab dem 16.Juli 2022 geltende Richtlinie, vorher ist eigentlich keine CE-Kennzeichnung möglich, gilt für die in der Verordnung definierten Düngeprodukte wie Kalkdüngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrate, Hemmstoffe, Pflanzen-Bio-Stimulatanzien und Düngemittel und Düngeproduktemischungen.
Damit ist endlich ähnlich wie bei RoHS eine EU-weite Grenzwertregel für cadmium, Quecksilber und Blei etc. für vorgenannte Stoffe vorhanden.
Ebenso vorgegeben sind Mindestwerte an Nährstoffen.