Titel:
Düngeprodukte
Verordnungsnummer:
2019/1009 (EU)
Umgesetzt:
Als EU-Verordnung entfaltet diese direkte Wirkung und muss nicht in nationale Gesetze überführt werden.
CE-Info für Kunden:
  • CE-Zeichen am Produkt, ggf. mit Kennnummer der benannten Stelle
  • Dokumentation in der Sprache des Verwenderlandes
Daten zum Thema:
Düngeprodukte Verordnung 2019/1009
Kurzdefinition:
Die Verordnung gilt für Düngeprodukte (Kalkdüngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrate, Hemmstoffe, Pflanzen-Bio-Stimulatanzien und Düngemittel und Düngeproduktemischungen  ).

Weitere Informationen im folgenden Block, wobei der Autor dieser Seiten zunächst etwas geschmunzelt hat, was denn Dünger mit CE zu tun hat, aber: es sind tatsächlich sinnvolle Vorgaben enthalten. Aber klassische CE-Dienstleister dürften mit dieser Richtlinie wenig anfangen können!

Düngeprodukte

Die ab dem 16.Juli 2022 geltende Richtlinie, vorher ist eigentlich keine CE-Kennzeichnung möglich, gilt für die in der Verordnung definierten Düngeprodukte wie Kalkdüngemittel, Bodenverbesserungsmittel, Kultursubstrate, Hemmstoffe, Pflanzen-Bio-Stimulatanzien und Düngemittel und Düngeproduktemischungen.

Damit ist endlich ähnlich wie bei RoHS  eine EU-weite Grenzwertregel für cadmium, Quecksilber und Blei etc. für vorgenannte Stoffe vorhanden.

Ebenso vorgegeben sind Mindestwerte an Nährstoffen.