Heizen mit Infrarot-Stromheizungen

(Vorsicht: dieser Text befasst sich mit in Deutschland verbotenen Lösungen und achtet nicht auf aktuelle juristische und ökologische Behauptungen!)

Angenommen, Sie haben ein Bürogebäude mit Büros, die oft nur wenige Stunden die Woche genutzt werden und keine Lust auf Heizungsbauer, Schornsteinfeger, Gasableser und Wärmemengenableser und die Hausabrechnung und weiteres Personal, welches sich gerne um Ihre Heizung kümmern würde. Sie könnten auf die Idee kommen, Lösungen zu nutzen, die diese in vielen europäischen Ländern eingesetzt werden. Ist übrigens noch nicht so lange her, da wurden Nachtspeicheröfen in Deutschland als umweltfreundliche Heizung empfohlen.

Ich kann nicht verheimlichen, dass ich aus der E-Technik komme und natürlich eine elektrische Lösung bevorzuge. Die erste Lösung war ein kräftiger Wärmetauscher anstelle dieses Heizkessels, denn ein elektrischer Wärmetauscher ist technisch gesehen sehr einfach aufgebaut und ist günstig am Markt zu bekommen. Die eigentliche Kunst besteht da drin, gut zu regeln. Selbst wenn man jetzt die Zahlen sieht von Gasverbrauch 168.000 Kilowattstunden (zu ca 8 Cent) sage ich mir „hoppla, das Ding ist nicht so effektiv wie eine direkte Stromheizung“. Also wenn ich da den Strom direkt rein gebe, werde ich mit in etwa 100.000 Kilowattstunden auskommen. Das Gegenargument, dass ich häufig zu hören bekam, war ja, der Strom ist auch so teuer. Ob das Gas billig bleibt, ist auch eine Frage, aber vor allem es gibt Industriestrom ab 100.000 Kilowattstunden pro Jahr und der kostet dann unter 10 Cent. Das kann locker mit den jetzigen Gaspreisen konkurrieren und zusätzlich habe ich endlich billigen Bürostrom.

Ein weiteres hartes Argument war: „Ich will kein Frackinggas einsetzen“. Ich halte Fracking für eine der umweltschädlichsten Techniken, die man im Energiebereich einsetzen kann und bin nicht bereit zu akzeptieren, dass wir kein russisches Gas mehr einsetzen dürfen, sondern nur aus fernen Ländern importiertes Gas. Aber ich soll das als umweltfreundlich deklarieren und verstehe das nicht und will das derzeit nicht akzeptieren. Auch stellt sich die Frage, wie lange wir günstiges Gas angeboten bekommen – Strom wird billiger werden, weil sonst niemand mehr Elektroautos fahren wird!

Ich hatte in den 90er Jahren ein Büro mit einer Elektrospeicherheizung und war mit dieser erstaunlich zufrieden. Wenn man denn einigermaßen plant, wann man sie aufdreht, weil man sie abdreht und kann man hier sehr gut und effektiv sein. Büros werden, wenn man das über das Jahr rechnet, in etwa nur 10% der Zeit wirklich genutzt. Damit ist das ein völlig anderer Verbraucher als ein Wohngebäude, welches zu 90% genutzt wird – die restlichen 10% nehme ich mal als Urlaubszeit an. In der Urlaubszeit kann die Heizungslast reduziert werden. Wenn das dann aber drei Tage dauert, bis die Wohnung wieder warm ist, tut man das auch sehr ungerne. Also hier muss man schon überlegen „Wie macht man das mit der Heizleistung?
Damit komme ich zu meinem eigentlichen Wunschheizungssystem, nämlich elektrisch, das ganze Gebäude über die Warmwasserheizung auf ca. 15 bis 18 Grad vorwärmen und immer so lauwarm lassen. Denn dann sind die Räume nicht ausgekühlt, sondern sofort angenehm betretbar und die eigentliche Wärme vom 17 Grad auf 21 oder mehr Grad wird mittels Infrarotheizungen in wenigen Minuten erreicht.

Zu den Infrarotheizungen muss ich einiges vorausschicken. Eine Infrarotheizung ist keine Elektrowärmeheizung, auch wenn es der Gesetzgeber so hartnäckig festlegt. Nein Infrarotheizung funktionieren anders, denn hier wird wie beim Kachelofen eine Wärmestrahlung, die vom Körper aufgenommen wird und als starke Wärme empfunden wird, abgegeben. Dazu folgende Werte, die ich aus Unterlagen von Dr.Kosak von der TU Kaiserslautern zitiere:

  • ein Heizlüfter hat einen Strahlenwirkungsgrad von maximal 5%
  • ein Warmwasserradiator („Heizkörper“) hat einen Strahlenwirkungsgrad von 5 bis 15%
  • ein moderner Plattenheizkörper erreicht maximal einen Strahlenwirkungsgrad von 25%
  • ein Fußbodenheizung hat einen Strahlenwirkungsgrad von 15 bis 35%
  • ein Warmwasserradiator („Heizkörper“) hat einen Strahlenwirkungsgrad von 5 bis 15%
  • ein Kachelofen hat einen Strahlenwirkungsgrad von 25 bis 45%
  • eine Infrarrotstrahlungsheizung hat einen Strahlenwirkungsgrad von 50 bis 90%

Diese Wärme wie von einem Kachelofen wird als sehr angenehm empfunden.

Leider gibt es auch viele Quatsch-Aussagen wie Infrarotheizung hat 100% Wärmeleistung – hier werden Äpfel mit Birnen verglichen. Derzeit ist meines Erachtens die Infrarotheizung das derzeitige Non-plus-Ultra der Heizungen. So habe ich das auch persönlich in Frankreich erlebt, wenn sie dort im kühlen März in einem Restaurant sitzen über sich in drei oder vier Meter Höhe so eine Wärmeplatte. Sie haben wirklich das Gefühl, als wenn sie neben einem Kachelofen sitzen. Aber neben ihnen sind einfach nur weitere Tische, weil der Kachelofen jetzt eben an der Decke hängt.

Übrigens sind diese Infrarotheizungen so leicht, dass man sie problemlos an aktuelle Decken anhängen kann. Bitte informieren sie sich gegebenenfalls bei entsprechenden Anbietern, auch wenn es in Deutschland nur wenige Anbieter sind und als Infrarotheizungen zumeist die eher billigen Baumarkt-Zementplatten zum auf den Fußboden stellen angeboten werden. Es gibt bessere Systeme, die aber auch ein Mehrfaches kosten.

Doch unterschätzen Sie obige Angaben nicht: die Heizungen sind sehr unterschiedlich schnell mit dem Wärmegefühl und benötigen unterschiedliche Energiemengen für diesen Effekt. Und das Argument, der macht das mit elektrischen Heizungen nur, weil es billiger ist als eine neue Brennwertheizungsanlage, ist leider falsch.

Damit wieder zurück zu meiner Idee mit dem Gebäude, dort diese 2100 Quadratmeter mit einer Grundlast elektrisch mit warmen Heizungswasser zu Heizen und für die dann für die eigentliche Arbeitszeit die Flächen auf 21 oder 22 Grad durch zusätzliche Infrarotheizungen. Dieses schnelle Aufheizen war mein eigentlicher neuer Gedanke.

Vorteil ist vor allen Dingen das beispielsweise Versammlungsräume, wo einer vorne redet und 50 Mann zuhören sehr angenehm temperiert werden können, ohne dass die Leute dann in der Zugluft sitzen oder frieren oder ähnliches. Und diese großen Räume werden meistens nur ein oder zweimal die Woche für zwei Stunden genutzt. Insofern wäre dann die Energie wirklich nur aufgewendet, wenn die Räume benötigt werden und nicht wie aber einer Warmwasserheizung (Fußbodenheizung) einen Tag vorher aufheizen oder eigentlich immer aufheizen. Weil irgendwann braucht man ja wieder den Raum und dann darf er ja nicht kalt sein. Das ist in meinen Augen energietechnischer Blödsinn, von dem ich aber derzeit nicht abweichen darf. Grund ist das Gebäudeenergiegesetz, dieses verbietet mir die elektrische Heizung eines Gebäudes.
Leider sind die Begriffe noch so wenig weiterführend, dass man das Gefühl hat, wir sind von den Begriffen gerade erst vom Lagerfeuer zum technischen Heizkessel gekommen. Eine Infrarotheizung wird als elektrische Wärmeheizung bezeichnet – diese sind für Gebäude als alleinige Heizung verboten. Damit es auch noch heftiger wird, ist es nicht nur das Gebäude Energiegesetz, sondern auch noch das lokale Landesgesetz zur Energieeinsparung mit dieser Aussage. Man muss sich diesem Blödsinn auf der Zunge zergehen lassen, dass ein Bundesland meint, es könnte besser bestimmen, wie ich als Verbraucher meine Heizenergie aufwende.

Wer mehr zu Niedertemperatur-Infrarotstrahlern wissen möchte, der möge mal in die DIN EN IEC 60675 hineinsehen, im Teil 1 mit allgemeinen Begriffsfestlegungen, im Teil 3 mit dem Strahlungswirkungsgrad. Auch andere Werte wie Aufheizzeit und Oberflächentemperatur sind hier näher bestimmt – denn wie bei einem Kachelofen ist die Oberflächentemperatur hoch, die Gefahr des Verbrennens aber wegen des Wärmeübergangswiderstands gering.