Handbohrmaschine als Beispiel

Eine Bohrmaschine ist im Rahmen von CE nicht einfach zu beschreiben, denn hier ist anstelle der Niederspannungsrichtlinie die Maschinenrichtlinie anzuwenden. In diesem Beispiel wurde an eine Handbohrmaschine nach EN 62841-2-1 gedacht, es ist aber nur als Beispiel anzusehen und muss auch nicht in allen Details mit Ihren Erfahrungen oder Einschätzungen übereinstimmen

Dann checken Sie bitte, ob Sie zu den folgenden Anforderungen jeweils eine Lösung haben!

Ich nenne das Beispiel einfach mal „Handbohrmaschine 230 V“ denn Geräte mit Akku anstelle Netzstromversorgung haben einiges an Besonderheiten!
unmögliche Handbohrmaschine (KI-Bild) für Demo bei ce-zeichen.de
8 CE-Anforderungen an elektrische Handbohrmaschinen, die mit 230V versorgt werdenHinweise & Tipps – und nicht die einzige Lösung!
1) Sie können problemlos Angaben machen, wer der Inverkehrbringer ist? Diese Person muss in der EU ansässig sein!
Was macht Ihr Produkt?
Maximale Bohrerdurchmesser?
Wer benutzt das Produkt?
(Kinder, Erwachsene, eingewiesene Personen?)
Erfassen Sie auch Länge Breite Höhe (L B H) sowie das Gewicht vom Produkt!
Die postzustellfähige Adresse muss später auf dem Typenschild und der Benutzerinformation stehen!Diese Festlegungen lassen sich nicht sinnvoll auf Dienstleister auslagern!
Sie brauchen die Angaben zu L B H und Gewicht auch, um Unterschiede bei den zugelieferten Teilen erkennen zu können – im gleichen Gehäuse muss nicht die gleiche Platine stecken!
2) Bevor Sie ihr Produkt bewerben („anbieten“) müssen Sie einen Entsorgungsnachweis (WEEE) für die noch nicht verkauften Geräte vorlegen können!Je nach Produkt und Stückzahl sollten Sie auch Nachweise zur Verpackung und Materialien vorlegen können – Stichwort grüner Punkt!Dieser Punkt wird von Abmahnern überwacht, was blöde und teuer werden kann. Sie benötigen eine WEEE-Anmeldenummer, deren Beantragung so romantisch wie eine größere Steuererklärung ist. Empfehlung: Entsorger beauftragen!
3) Der Nachweis der Sicherheit erfolgt durch eine Norm, für die Sie auch Unterlagen haben oder sehr kurzfristig beschaffen können!

Da hier die Maschinenrichtlinie deklariert wird, ist eine Risikobeurteilung zu erstellen und für die Einsicht durch behörden bereit zu halten.
Im Sonderfall Produktnorm (deshalb dieses Berispiel) ist durch Abarbeitung jedes einzelnen Normpunktes (sofern der auf dieses Produkt zutrifft) eigentlich diese Risikobeurteilung ausreichend durchgeführt – mehr dazu in der Produktnorm!
Bei diesen kleinen Maschinen empfiehlt sich die Vorgehensweise über eine Produktnorm wie EN 62841, welche eine harmonisierte Produktnorm („C-Norm“) nach Maschinenrichtlinie ist.

In der aktuellen Liste der harmonisierten Normen nach Maschinenrichtlinie bzw. demnächst MaschV Niederspannungsrichtlinie muss diese gelistet sein – bitte mit dem passenden Ausgabedatum.
4.) Es liegen passende Aussagen zur EMV vor?

Oft sind es 4 Normen!
Die Sachlage ist da nicht einfach, so sind oft 2 Normen, eine für Störfestigkeit, eine für Störaussendungen für den hochfrequenten Bereich und ebenso 2 Normen für den leitungsgeführten (Netzzuleitung!) nötig. Die Auswahl hängt von der vorher genannten Sicherheitsnorm ab.

Diese Norm(en) sollten in der aktuellen Liste der harmonisierten Normen nach EMV-Richtlinie gelistet sein (mit dem passenden Ausgabedatum!).
5.) RoHS: das sind Stoffverbote, die für uns in der EU eigentlich selbstverständlich sind wie z.B. die Vermeidung von Blei oder Quecksilber und Asbest. Nachweis typisch durch eine gute Stückliste und entsprechende Aussagen der Lieferanten!Im Maschinenbau wird das oft durch eine Stückliste mit entsprechenden Hinweisen abgefragt.
Stoffverbote überwachen ist Ihre eigene Aufgabe, eine externe Prüfung ist nur in seltenen Sonderfällen sinnvoll!
6.) Auch 2025 noch neu ist das Lieferkettensorgfalts­pflichtengesetz vom Juli 2021 zur Vermeidung von Kinderarbeit und Raubbau an der Natur. Wird im Rahmen von CE indirekt schon bei RoHS abgefragt.
Ob und welche gesetzlichen Pflichten hier vorliegen, können Sie mit der aktuellen Fachpresse und Ihrer IHK klären!
Beispielsweise kann man bei Akkumulatoren bitte auf die entsprechenden Bauteilgruppenhersteller verweisen.
Achtung: das ist Ihre eigene Aufgabe, eine externe Prüfung ist nur in seltenen Sonderfällen sinnvoll!
7.) Die Bedienungsanleitung ist in der Sprache des Verwenderlandes?
Stimmen die Angaben zum Hersteller und die Produktbezeichnung?
Sind die Sicherheitshinweise aus den elektrischen Sicherheitsnormen aufgenommen worden?
Sind alle Symbole erklärt, auch das WEEE-Mülltonnensymbol?

Und so ganz nebenbei sollte man das Gerät auch nach der Anleitung bedienen können – aber das wird erstaunlich selten geprüft, denn das macht der Kunde!
Externe Dienstleister bieten da oft sehr umfangreiche Pakete an, die in einigen Fällen sinnvoll sind.
8.) Haben Sie die Konformitätserklärung erstellt und unterschrieben?
Normalerweise bleibt diese nur bei Ihnen im Haus, aber manche Großkunden wollen diese sehen. Noch gibt es kein Recht den Kunden auf Einsicht, nur die Behörden können diese Konformitätserklärung kurzfristig anfordern!
Und nochmals checken:
Ist zu jeder Norm ein Prüfbericht oder eine Aussage vorhanden?
Hat ein für das Unternehmen zeichnungsberechtiger Mensch die Konformitätserklärung unterschrieben?Sind die Entsorgungsnachweise vorhanden?

Meine Empfehlung: jährlich checken, ob sich hier etwas an der Rechtslage oder an der Normenlage verändert hat!

Und falls Sie Sicherheitshinweise benötigen, übernehmen Sie hier aus meiner Sammlung folgende Vorschläge:

Textvorgaben an Elektrowerkzeuge nach EN 62841
Dieser Text enthält die aus den Normen entnommenen Textvorgaben zur Vermeidung von Schäden. Ich halte diese für Allgemeingut und hoffe mit diesen Texten, die viele viele Bedienungsanleitungen enthalten müssen, aber doch nicht von allen Verantwortlichen eingearbeitet worden sind, Unfälle beim Endanwender vermeiden zu können. Also bitte übernehmen Sie, wenn Sie es nicht schon getan haben, Hinweise wie den folgenden Text in die Bedienungsanleitung Ihres Produkts:

Allgemeine Sicherheitshinweise

Lesen Sie alle Sicherheitshinweise, Anweisungen, Bebilderungen und technischen Daten, mit denen dieses Elektrowerkzeug versehen ist.
Versäumnisse bei der Einhaltung der nachfolgenden Anweisungen können elektrischen Schlag, Brand und/oder schwere Verletzungen verursachen.

Arbeitsplatzsicherheit:

  • Halten Sie Ihren Arbeitsplatz sauber und gut beleuchtet!
  • Arbeiten Sie mit dem Elektrowerkzeug nicht in explosionsgefährdeter Umgebung, in der sich brennbare Flüssigkeiten, Gase oder Stäube befinden.
  • Halten Sie Kinder und andere Personen während der Benutzung des Elektrowerkzeuges fern.

Elektrosicherheit:

  • Der Anschlußstecker des Elektrowerkzeugs muss in die Steckdose passen. Der Stecker darf nicht verändert werden.Verwenden Sie keine Adapterstecker!
  • Vermeiden Sie Körperkontakt mit geerdeten Oberflächen wie Rohren, heizungen, Herden, Kühlschränken.
  • Halten Sie Elektrowerkzeuge von Regen oder Nässe fern.
  • Zweckentfremden Sie die Anschlussleitung nicht, um das Elektrowerkzeug zu tragen, aufzuhängen oder und den Stecker aus der Anschlussdose zu ziehen.
  • Halten Sie die Anschlussleitung fern von Hitze, Öl, scharfen Kanten oder sich bewegenden teilen.
  • Wenn Sie mit dem Elektrowerkzeug im Freien arbeiten, verwenden Sie nur Verlängerungsleitungen, die für diesen Einsatzzweck geeignet sind.
  • Wenn der Einsatz in feuchter Umgebung nicht vermeidbar ist, verwenden Sie einen Fehlerstromschutzschalter!

Sicherheit von Personen:

  • Seien Sie aufmerksam, achten Sie darauf, was Sie tun und gehen Sie mit Vernunft an die Arbeit mit dem Elektrowerkzeug.
  • Benutzen Sie kein Elektrowerkzeug, wenn Sie müde sind oder unter dem Einfluss von Drogen , Alkohol oder Medikamenten stehen.
  • Tragen Sie persönliche Schutzausrüstung (PSA) und immer eine Schutzbrille
  • Vermeiden Sie unbeabsichtigte Inbetriebnahme. Vergewissern Sie sich, dass das Elektrowerkzeug ausgeschaltet ist, bevor Sie aufnehmen, tragen oder es an die Stromversorgung anschließen bzw. den Akku anschließen.
  • Entfernen Sie Einstellwerkzeuge oder Schraubenschlüssel, bevor Sie das Elektrowerkzeug einschalten.
  • Vermeiden Sie eine abnormale Körperhaltung. Sorgen Sie für sicheren Stand und halten Sie jederzeit das Gleichgewicht.
  • Wenn Staubabsaug- und Auffangeinrichtungen angeschlossen werden können, sind diese zu verwenden.
  • Setzen Sie sich nicht über die Sicherheitsregeln hinweg, auch nicht nach vielfachem Gebrauch!

Verwendung und Behandlung des Elektrowerkzeugs:

  • Überlasten Sie das Elektrowerkzeug nicht!
  • Benutzen Sie kein defektes Elektrowerkzeug, insbesondere keines mit defektem Ein/Aus-Schalter.
  • Ziehen Sie den Stecker aus der Steckdose oder entfernen Sie den Akku, bevor Sie Geräteeinstellungen vornehmen, Einsatzwerkzeugteile wechseln oder das Elektrowerkzeug weglegen.
  • Bewahren Sie unbenutzte Elektrowerkzeuge außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
  • Lassen Sie keine Elektrowerkzeuge von Personen benutzen, die mit diesen nicht vertraut sind oder diese Anweisungen nicht gelesen haben.
  • Pflegen Sie Elektrowerkzeuge und Einsatzwerkzeug mit Sorgfalt. Kontrollieren Sie, ob bewegliche Teile funktionieren und nicht klemmen, ob Teile gebrochen oder so beschädigt sind, dass die Funktion des Elektrowerkzeugs beeinträchtigt ist. Lassen Sie beschädigte Teile vor dem Einsatz des Elektrowerkzeugs reparieren.
  • Halten Sie die Schneidwerkzeuge scharf!
  • Verwenden Sie das Elektrowerkzeug entsprechend diese Anweisungen. Berücksichtigen Sie dabei die Arbeitsbedingungen und die auszuführende Tätigkeit.
  • Halten Sie die Griffe und Griffoberflächen Trocken, sauber und frei von Öl und Fett.

Service:

  • Lassen Sie Ihr Elektrowerkzeug nur von qualifiziertem Fachpersonal und nur mit Originalersatzteilen reparieren.