EU-Bauproduktenverordnung

Die Bauproduktenverordnung 305/2011 (EU) regelt direkt ohne eine deutsche Gesetzgebungsnotwendig Bauprodukte (vor 2011 galt noch die Bauproduktenrichtlinie 89/196/EWG und deren deutsche Umsetzung, die Skurilitäten wie das Ü-Zeichen hervorbrachte).

Mit Bauprodukten sind dabei alle Produkte gemeint, die dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaues eingebaut werden. Mit diesen Bauprodukten müssen Bauwerke errichtet werden können, die gebrauchstauglich sind und den üblichen Regelungen entsprechen.
Es handelt sich um Baustoffe und Bauteile, um Anlagen und Einrichtungen und ihre Teile für Heizung, Klima, Lüftung, sanitäre Zwecke, elektrische Versorgung, Lagerung umweltgefährdender Stoffe sowie um vorgefertigte Bauwerke, die als solche auf den Markt kommen, wie z.B. Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos.

Die Bauproduktenverordnung nennt den aus anderen Verordnungen bekannte Konformitätsnachweis hier Leistungserklärung. Das macht deutlich, wie anders diese Verordnung im Vergleich zu den vielen CE-Richtlinien ist!

Dabei gilt für Bauprodukte, dass diese keinesfalls einen Einsturz des Bauwerkes, größere Verformungen in unzulässigem Umfang oder die Beschädigung anderer Teile bei Mängeln zur Folge haben dürfen. Im Richtlinientext ist hierzu ausführlich dargelegt, welche Anforderungen an den Brandschutz, Schutz der Gesundheit und der Umwelt zu beachten sind.
Bei Recherchen sollten Sie auf ein sehr umfangreiches Werk vom Beuth-Verlag aufmerksam werden – dort sind neben allen im Internet auffindbaren Unterlagen auch zahlreiche Normen enthalten. Falls Sie es etwas anarchistisch sehen, suchen Sie mal das Buch „Bauunwesen„.
Leider schreiben immer mehr Normen verpflichtend Prüfungen durch eine benannte Stelle (notified Body) vor. Positiv ist, dass der Hersteller wählen kann, welche Prüfstelle er auswählt – und ausgerechnet deutsche Politiker möchten diese Freiheit beseitigen und ein (veraltetes) System der zentralen Bewertung einführen (was zumeist Zulassungszeiten von 1-5 Jahren bewirken würde und ein Handelshemmnis darstellt). Zum Thema Stahlbau und EN 1090 sind mittlerweile ausreichende Erfahrungen bei den Marktteilnehmern bekannt.
Eine CE-Kennzeichnung für Bauprodukte muss beim Vorliegen einer harmonisierten Norm erfolgen (mögliche Übergangszeiten stehen in den Normen); deshalb ist dieses Verzeichnis der harmonisierten Normen so wichtig. In diesen Normen stehen meistens Vorgaben, wo und wie die CE-Kennzeichnung zu erfolgen hat!

Zuständig ist das DiBt – deutsches Institut für Bautechnik auch wenn die dortigen Aussagen nicht immer unumstritten sind. Viele User finden dort die (und mittlerweile kostenlos verfügbare) Bauregelliste. Es lohnt sich, zum Vergleich die (leider oft nur englischsprachigen) Seiten der EU-Kommission anzusehen!

Weitere Hinweise:
Sollten Sie in der Normenliste eine Norm sehen, die wirklich auf Ihr Produkt passt, ist diese zu berücksichtigen und in der hier völlig abweichend von allen anderen Richtlinien Leistungserklärung genannte Konformitätserklärung zu nennen.

Modisch sind die Auflistung der Eigenschaften. Da ich solch modisches Gehabe, welches den Grundsätzen des europaweiten Handels entgegenstehen könnte, nicht fördern möchte, halte ich mich zu dem Thema sehr zurück. Es riecht aber danach, dass sich einige Institutionen hier etwas zum eigenem Vorteil agieren. Ich glaube nicht, dass zusätzliche externe Prüfungen zu mehr Sicherheit führen. Klar ist nur, dass die Markteintrittsschwelle erheblich höher ist, wenn externe Prüfungen vorgeschrieben sind.

Warum neuere Regelungen z.B. Verkehrsschilder als Bauprodukte bezeichnen – was eigentlich den Definitionen nicht entspricht – und so zu mehr Sicherheit führen sollen, bleibt mir unklar. Ähnliches gilt für Brandmelder, die EN 54 beschreibt.

Die EU sagt im Blueguide „Die Konformitätsbewertung gemäß der Bauprodukterichtlinie entspricht nicht dem Beschluss Nr. 768/2008/EG, obwohl die Bauprodukterichtlinie die CE-Kennzeichnung vorsieht. Der Unterschied besteht darin, dass die CE-Kennzeichnung nach den Bauproduktevorschriften das Leistungsniveau des Produkts angibt, und nicht die Konformität im engeren Sinne, wie es bei den anderen Rechtsakten der Fall ist, die die CE-Kennzeichnung vorgeben.

Es ist penetrant mit Problemen mit elektrotechnischen Ausrüstungen zu rechnen, wenn die Ausschreibungen in Richtung Bauprodukte geht. Elektrotechnische Regeln beschreiben seit vielen Jahrzehnten und mit großem sicherheitstechnischem Erfolg die notwendigen Eigenschaften; zusätzliche Prüfungen erzeugen nur zusätzliche Kosten!

Hinweis für Juristen: EU-Recht ist anders als das deutsche BGB. Und die Praxis, dass technische Regeln als Baubestimmungen in Bundesländern deklariert werden, ist nicht mit den Vorgaben an eine CE-Kennzeichnung vergleichbar. Hier muss die EU endlich für Klarheit sorgen, auch wenn das deutsche Denken im Bauwesen oft als „beispielhaft“ , „sicher“ und „vorbildlich“ bezeichnet wird – was angesichts der Kosten und Planungszeiten kaum zutreffend sein kann.