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CE-Einsteiger-Informationen

CE ist eine verbindliche Aussage des Herstellers – und auf dieser Grundlage können leicht Verfahren von Behörden eingeleitet werden. Die Angabe vom Inverkehrbringer (meist der Hersteller) und dessen postzustellfähige Adresse ist auf dem Produkt anzugeben. Weil das Juristen und Amateure immer wieder hinterfragten, mal wieder die Quellenangabe: Produktsicherheitsrichtlinie von 2001, in Deutschland mit vielen Details erst 2011 als ProdSG umgesetzt und aktuell mal wieder umformuliert). Wenn ich hier CE oder CE-Zeichen schreibe, meine ich die CE-Kennzeichnung…
…und was ich schreibe, kann ich Dank Unabhängigkeit und Fachkenntnis etwas deftiger schreiben als die meisten Firmen und Institutionen. Ich will, dass Sie verstehen, was dahinter steckt!

Einige Aussagen zur CE-Kennzeichnung, die Ihnen das Verständnis erleichtern sollen:

  1. Die CE-Kennzeichnung ist für viele Produkte verpflichtend. Sie ist ein Hinweis darauf, dass das Produkt den gesetzlichen Anforderungen der EU zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz entspricht, bevor es in Verkehr gebracht wurde.
  2. Die CE-Kennzeichnung ist mit der Richtlinie 93/68/EWG von 1993 eingeführt worden. Das Kürzel CE kann man mit „Communautés Européennes“ also: Europäische Gemeinschaften, alternativ „Konformität mit Europa“ übersetzen, also einer Übereinstimmung mit europäischen Regeln. Das CE-Zeichen steht Ihnen kostenlos als graphische Vorlage zur Verfügung.
  3. Eigentlich können nur Firmen oder Menschen mit Sitz in der EU die CE-Kennzeichnung anbringen, d.h. es ist immer der erste Europäer verantwortlich, der die Ware rechtlich in der Hand hat (nicht der Transportunternehmer (;-) ). Im Brexit-geplagtem Inselreich müssen Sie Vereinbarungen für die gegenseitige Anerkennung von Produktsicherheitvorschriften (MRA) suchen – bei den so etwas gibt es z.B. mit den EFTA-Staaten wie der Schweiz in solch einem Umfang, dass man oft denken kann, es wären Mitgliedsstaaten der EU.
  4. Mit dem CE-Zeichen wird angezeigt, dass grundlegende Anforderungen, wie diese in den Richtlinien und Verordnungen genannt sind (dort wird zumeist zur Konkretisierung auf das Normenwerk verwiesen), eingehalten werden.
  5. Ein Produkt darf nur dann mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet werden, wenn es in den Anwendungsbereich einer oder mehrerer dieser Richtlinien fällt. Eine mißbräuchliche Verwendung der CE-Kennzeichnung ist nach Produktsicherheitsrichtlinie bzw. deren nationaler Umsetzung § 6 Abs. 1 ProdSG mit Bußgeld bewehrt.
  6. Es gibt Produkte, für die passt keine CE-Vorgabe, dann ist immer noch die Produktsicherheitsrichtlinie (demnächst EU-Markt-Überwachungsverordnung) anzuwenden!
  7. Mit dem CE-Zeichen wird angezeigt, dass alle anzuwendenden Richtlinien beachtet werden. Im Zweifelsfall ist nur die Konformitätserklärung aussagekräftig. Nur wenige Richtlinien (wie die Maschinenrichtlinie) fordern ausdrücklich die Übergabe der Konformitätserklärung an den Kunden, andere Richtlinien wie die EMV- und Niederspannungsrichtlinie enthalten keine verpflichtende Übergabe derselben an den Kunden.
  8. Das Produkt muss wegen CE in den meisten Fällen nicht (bei Behörden) angemeldet werden (Ausnahmen sind z.B. aktive Medizinprodukte). Allerdings hat der deutsche Staat als Datenkrake nicht nur die Elektroschrottentsorgung komplex organisiert, er fordert jetzt auch einen (organisierten) Batteriepass – und es gibt nur wenige Produkte ohne kleine oder größere Batterien!
  9. Die Konformitätserklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument und ist von handlungsbevollmächtigten Personen zu unterschreiben, d.h. vom Geschäftsführer oder anderen Personen (Handelsregistereintrag). Ohne Konformitätserklärung keine CE-Kennzeichnung am Produkt! Eine bei allen Richtlinien geltene Regel besagt, dass die Konformitätserklärung auf Anfrage innerhalb kurzer Frist zuständigen Behörden vorgelegt werden muss.
  10. Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen, es ist meist nur eine Aussage des Herstellers – und damit ist klar ein Verantwortlicher vorhanden. Diese Person würden Sie vor Gericht sehen! Das ist ein Gegensatz zu Prüfzeichen oder Behördenzulassungen, die (ich denke an den Auto-Abgas-Skandal 2015-2018) quasi folgenlos nicht eingehalten werden können.
  11. Eine CE-Kennzeichnung mit einer 4-stelligen Nummer dahinter hat quasi Prüfzeichenqualität, denn dann muss eine bestimmte Art von Stelle eingeschaltet worden sein! Prüfzeichen sind im Gegensatz zu CE kundenorientierte Zeichen, die dem Verbraucher etwas mitteilen – wenn diese nicht gefälscht sind (eine Marktüberwachung findet kaum statt). Eine Dokumentation kann von Kunden fast nie angefordert werden, insofern ist die Zuverlässigkeit dieser Aussagen eher als gering zu bewerten. Im Gegensatz zu vorgenannten Prüfzeichen kann eine Behörde durch das CE-Zeichen schnell eine definierte Dokumentation beim Hersteller anfordern!
  12. In den meisten Fällen kann der Hersteller mit Firmensitz in der EU ohne zusätzliche externe Kosten eine Konformitätserklärung ausstellen und seine Produkte mit CE kennzeichnen und verkaufen. CE-Erklärungen von Firmen, die nicht in der EU (oder in EFTA-Ländern) ihren (genannten) Firmensitz haben, sind möglicherweise rechtlich korrekt, aber weitgehend wertlos, da rechtlich der Importeur der Ansprechpartner z.B. für Behörden ist! Die aktuellen EU-Richtlinen sorgen dafür, dass der Name des Importeurs dem Kunden bekannt wird und dieses theoretische Schlupfloch geschlossen wird. Aber mein Tipp ist, gerade bei großen Überseefirmen mal auf das kleingedruckte Typenschild zu achten….
  13. Bei jedem Endverbraucherprodukt für den deutschen Markt ist eine deutschsprachige Bedienungsanleitung mitzuliefern (es gibt fast keine Ausnahmen! Quelle ist das deutsche ProdSG, auch schon das alte GPSG aus dem letzten Jahrhundert). Es ist am Produkt der Firmenname und die Adresse anzugeben, eine Internetadresse reicht nicht aus! (Quelle u.a. offizielle FAQ´s zum GPSG von 2005, auch wenn viele Hersteller und zum Teil Behörden dies nicht beachtet haben! Ich schreibe das so deutlich, weil es mich ankotzt, wenn deutsche Behörden als Erklärung für ihre Aktionen englischsprachige Texte heraus geben!)
  14. Das Sicherheitsniveau in der EU ist durch diese Regelungen anders festgelegt und meist höher als bei vergleichbaren Produkten für den nordamerikanischen Markt! Einige wenige Prüfergebnisse wie FCC (eine Art EMV-Test) sind nutzbar, normale elektrische Sicherheit und mechanische Sicherheiten der amerikanischen Produkte sind schlicht unzureichend insbesondere beim Berührungsschutz! Im Gegensatz dazu sind von chinesischen Herstellern nicht nur die gleichen Normen (und gleiche Einheiten (MKS-System) genutzt worden), oft lassen sich chinesische Prüfergebnisse für die europäische Marktzulassung verwenden.
  15. Beachten Sie unbedingt die möglicherweise für das Produkt zutreffenden Eco-Design-Anforderungen! Das umfasst mehr als nur energieeffiziente Steckernetzteile! In Zeiten der CO2-Diskussionen wird immer mehr anerkannt, dass die EU seit 2009 dies vorgegeben hat und so weltweit die schärfsten Bestimmungen für einen Marktzugang hat!
  16. Beachten Sie die RoHS-Vorgaben für elektrotechnische Produkte im Rahmen von CE! Asiaten und insbesondere China kennen und schätzen diese Vorgabe, die USA kommen sehr zögerlich mit der Einhaltung hinterher, teilweise wollen die solche Vorgaben nicht kennen… RoHS ist eine Folge des europäischen Denkens, eben des frühzeitig Probleme vermeiden.
  17. Zusätzlich gelten Entsorgungsverpflichtungen, beachten Sie deshalb die WEEE-Richtlinie und deren nationale Umsetzungen, wie z.B. in Deutschland die Anmeldung bei der Stiftung EAR! Dies hat nichts mit CE zu tun, ist rechtlich aber in Deutschland so verknüpft worden!
  18. Vorgaben für Verpackungen werden in Deutschland besonders gerne erlassen und in seltsamer Weise angewendet. Es kann durchaus passieren, dass kleine Unternehmen, die an Privatkunden verkaufen, einen unverhältnismäßigen Aufwand für eine Entsorgungsanmeldung haben (und deshalb z.B. nicht nach Deutschland verkaufen). Tja, für Verpackungen gibt es kein CE….
  19. Produkte für den Einbau in Kraftfahrzeuge müssen teilweise zusätzlich zum CE-Zeichen mit der e- oder E-Kennzeichnung versehen werden! Lustig wird es in Kürze mit der Batterieverordnung! Durch die Überschneidungen der Zuständigkeiten gibt es bei Fahrzeugen manchmal nicht nachvollziehbare Aussagen der Behörden und Prüfinstitute. So sind z.B. Taschenlampen in Deutschland, die mit einer Halterung für Rohre ausgeliefert werden, Fahrradbeleuchtungseinrichtungen und deshalb mit einem (KFz-) Behördenprüfzeichen zu versehen!
  20. Es war die EU, die Mobiltelefonhersteller dazu zwang, nur noch einen Stecker zum Aufladen des Gerätes einzusetzen, aktuell USB-C. Es war nicht die Einsicht der Hersteller, hier etwas Gutes für Nutzer und Umwelt anzudenken! Ausgherechnet ein Hersteller mit einem Obst-Logo weigerte sich sehr lange, dies einzuhalten.
  21. Und ein letzter Hinweis: CE umfasst Vieles, aber manche Effekte wie Blaulichtblendungen von Taschenlampen sind durch das Produktsicherheitsgesetz erfasst, nicht durch CE!

Grundsätzlich gilt nur eines: Keine Regel ohne Ausnahme!

Die Europäische Union (EU) bietet an manchen Stellen sehr gute Informationen zu diesem Themenbereich an.

Private Dienstleister wie auch technische Überwachungsorganisationen haben immer wieder sehr gute, aber sehr auf einen Anwendungsfall bezogene Informationen online. Wikipedia muss leider entsprechend seinen Ansprüchen und seinen Mitarbeiter­möglichkeiten oft sperrige Texte anbieten, die meines Erachtens wenig helfen (Danke).

Link-Tipp zur Normung, wenn Sie sich mit Normen in Deutschland beim Beuth-Verlag auseinander gesetzt haben, die Zusammenarbeit mit China lässt sich über die Seite EU – China-Standards recherchieren!

Und wenn SIE bei Bundesbehörden oder für NGOs arbeiten, fragen Sie doch mal nach,

  • warum wir der Postversand zwischen zwei EU-Ländern so teuer ist, aber chinesische Anbieter so preiswert nach Deutschland versenden können
  • welche Behörde in welchem Bundesland was überwacht und welche Angaben in den Jahresberichten stehen. Die früheren Landesgewerbeämter hatten Jahresberichte, die auch ein wenig Lehrbuch waren, eben warum ein Unfall passierte und wie man das vermeidet.