Elektromotoren 120W bis 1MW

Die Verordnung (EU) 2019/1781 legt Ökodesign-Anforderungen für Elektromotoren und Drehzahlregelungen (Variable Speed Drives, VSD) fest. Sie wurde am 1. Oktober 2019 verabschiedet und trat am 1. Juli 2021 in Kraft. Diese Verordnung erweitert den Anwendungsbereich und ersetzt die vorherige Verordnung (EG) Nr. 640/2009.​

Inhalte der Verordnung (EU) 2019/1781, die für Elektromotoren mit einer Nennausgangsleistung von 0,12 kW bis 1.000 kW gilt (die Vorgängerverordnung galt nur für 0,75 kW bis 375 kW) sind Energieeffizienzanforderungen und damit verbinden Informationspflichten

Es sind neue Mindestwirkungsgraden für (die meisten) Elektromotoren, die meist die Effizienzklasse IE4 erreichen müssen.

Ausnahmen gelten für
– Motoren, die dafür ausgelegt sind, ganz in eine Flüssigkeit getaucht betrieben zu werden;
– Motoren, die vollständig in ein Produkt integriert sind und deren Effizienz nicht unabhängig von diesem Produkt erfasst werden kann;
– sogenannte Bremsmotoren, die mit einer elektromechanischen Bremseinheit versehen sind.

Motoren, die für spezielle Einsatzbedingungen konstruiert werden, sind von dieser Verordnung ausgenommen, genannt sind Elektromotoren, die
in Höhen über 1.000 m, oder
bei Umgebungstemperaturen > 40 °C, oder
bei Betriebshöchsttemperaturen > 400 °C, oder
bei Umgebungstemperaturen < –15 °C (< 0 °C bei luftgekühlten Motoren), bei Kühlflüssigkeitstemperaturen < 5 °C oder > 25 °C, oder
in explosionsgefährdeten Bereichen
verwendet werden.

Historischer Rückblick: die EU-Verordnung 640/2009 hat die bis dahin freiwillig geltende dreistufige EFF-Skala des CEMEP (European Committee of Manufacturers of Electrical Machines and Power Electronics) abgelöst. In der in den 2000er Jahren entwickelten dreistufigen IE-Skala wurden alle zwei- und vierpoligen Drehstrommotoren mit Niederspannung von 1 bis 100 kW in Standardausführung entsprechend ihres Wirkungsgrads in drei Effizienzklassen IE1 bis IE3 fest.
IE1 für Standardwirkungsgrad,
IE2 für gehobenen Wirkungsgrad und
IE3 für (alten) Premium-Wirkungsgrad.
IE4 aktueller (2022) Premium-Wirkungsgrad

Die ältere Verordnung erlaubte den Einsatz von IE3-Motoren, Motoren mit IE2 waren noch im Einsatz, wenn diese mit Drehzahlregelungen zusammen eingesetzt wurden.
Neu ist die Einbeziehung von Drehzahlregelungen, um den Energieverbrauch in variablen Anwendungen zu optimieren. ​

Die Produktinformationspflichten kennt man aus der CE-Kennzeichnungspflicht und dort dann Normen wie EN 60034-2-1, neu ist lediglich, dass detaillierte Informationen zur Energieeffizienz ihrer Produkte bereitgestellt werden müssen.

Auf dem Leistungsschild des Motors müssen seitdem folgende 14 Angaben dauerhaft kenntlich gemacht werden:

Name des Herstellers sowie postzustellfähige Anschrift
Modellbezeichnung
Baujahr und Betriebsbedingungen (z.B. IP-Schutzart/Kühlung)
Zahl der Pole des Motors
Nennausgangsleistung(en) oder Nennausgangsleistungsintervall [kW]
Nenneingangsfrequenz(en) des Motors [Hz]
Nennspannung(en) oder Nennspannungsintervall [V]
Nenndrehzahl(en) oder Nenndrehzahlintervall [min–1]
Nenneffizienz bei 100 %, 75% und 50% der Nennlast und Nennspannung
Angabe der Effizienzklasse IE2, IE3 oder IE4
Herstellungsjahr
Neu ist die Information für das Zerlegen, für Recycling oder die Entsorgung nach der endgültigen Außerbetriebnahme sofern relevant