Eco-Waschmaschine und Waschtrockner

Wer es genau wissen möchte nutzt bitte die VERORDNUNG (EU) Nr. 1015/2010 DER KOMMISSION vom 10. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Haushaltswaschmaschinen und erfreut sich an diesen Texten. Durch diese Verordnung werden Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) netzbetriebener Haushaltswaschmaschinen und netzbetriebener Haushaltswaschmaschinen, die auch mit Batterien/Akkumulatoren betrieben werden können, einschließlich für nicht haushaltsübliche Zwecke verkaufter Geräte sowie Einbau-Haushaltswaschmaschinen, im Hinblick auf das Inverkehrbringen festgelegt. Diese Verordnung gilt nicht für kombinierte Haushalts- Wasch-Trockenautomaten.

Wenn Sie so etwas lesen konnten, dann suchen Sie sich auf den EU-Servers die komplette (kurze) Verordnung mit wenigen Seiten. Denn dann finden Sie eindeutig die aktuellen Termine, zu denen unterschiedliche Anforderungen eingehalten werden mussten (1.12.2011 und 1.12.2013).

Dann sind auch Referenzwerte wie dieser hier für Haushaltswaschmaschinen mit einer Nennkapazität von 5 kg verständlicher

  1. Energieverbrauch: 0,850 kWh/Zyklus (oder 0,17 kWh/kg), was einem jährlichen Gesamtenergieverbrauch von 169,60 kWh/Jahr entspricht, wovon 157,08 kWh/Jahr auf 220 Zyklen und 12,5 kWh/Jahr auf Zustände mit geringer Leistungsaufnahme entfallen;
  2. Wasserverbrauch: 39 Liter/Zyklus, was 8 580 Liter/Jahr für 220 Zyklen entspricht;
  3. Luftschallemissionen beim Waschen/Schleudern (1 200 min- 1 ): 53/73 dB(A) re 1pW;

Das geht noch viele Seiten so weiter, vermutlich wollen Sie etwas kürzer die wichtige Informationsgrundlage z.B. für Vergleiche sehen:

Ich war etwas verblüfft, weil ich die genaue Vorgabe des EU-Labels nicht in den hier genannten EU-Unterlagen fand. Deshalb habe ich etwas gesucht und eine sehr empfehlenswerte Quelle gefunden:

Das Bild habe ich auf https://www.umweltberatung.at/waschmaschine-eu-energielabel-und-energiespartipps gefunden und weil es so gut war weiterverwendet (Bitte gucken Sie sich die Seite an: Endanwender finden hier gute Tipps!).

Die Ersteller haben auch den „alten Wert“ berücksichtigt, denn früher wurden 220 Nutzungen im Jahr zugrunde gelegt, jetzt nur noch 100 – deshalb werden moderne Maschinen mit einen so viel geringen kWh-Wert ausgezeichnet!

Neues EU-Energielabel Waschmaschine © DIE UMWELTBERATUNG

Das neue Energieeffizienzlabel zeigt:

  1. Energieeffizienzklasse
  2. Gewichteter Stromverbrauch pro 100 Waschzyklen im ECO Programm 40/60°C.
    Die Verbrauchsangaben am alten Label basieren auf 220 Waschzyklen pro Jahr.
  3. Gewichteter Wasserverbrauch pro Programmdurchlauf in Liter
  4. Füllmenge für das „ECO 40-60“ Programm in kg
  5. Schleuderwirkungsklasse
  6. Geräuschemission beim Schleudern in dB und Geräuschemissionsklasse
  7. Dauer des „ECO 40-60“ Programms
  8. QR-Code – Produktinformationen der EU-Produktdatenbank

Die Quelle dafür ist eigentlich die VERORDNUNG (EU) 2019/2023 vom 1. Oktober 2019, gültig ab 1.3.2021 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner gemäß der Richtlinie 2009/125/EG

Dort wurden gefühlt nochmals Begriffe definiert wie

  • Energieeffizienzindex“ (EEI) bezeichnet das Verhältnis zwischen dem gewichteten Energieverbrauch und dem Energieverbrauch des Standardzyklus;
  • Trocknungszyklus“ bezeichnet einen für das gewählte Programm festgelegten vollständigen Trocknungsvorgang, der aus einer Reihe verschiedener Betriebsvorgänge einschließlich Erwärmung und Umwälzung besteht
  • vollständiger Betriebszyklus“ bezeichnet einen Wasch- und Trocknungsvorgang, der aus einem Waschzyklus und einem Trocknungszyklus besteht;„durchlaufender Betriebszyklus“ bezeichnet einen vollständigen unterbrechungsfreien Betriebszyklus, der zu keinem Zeitpunkt während des Programms ein Eingreifen des Nutzers erfordert;
  • Nennkapazität“ bezeichnet die in Kilogramm ausgedrückte und vom Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten in Intervallen von 0,5 kg angegebene Masse der Höchstmenge an trockenen Textilien einer bestimmten Art, die in einem Waschzyklus einer Haushaltswaschmaschine bzw. einem vollständigen Betriebszyklus eines Haushaltswaschtrockners bei Beladung gemäß den Anleitungen des Herstellers, Importeurs oder Bevollmächtigten in dem gewählten Programm behandelt werden kann;
  • Nennkapazität (Waschen)“ bezeichnet die in Kilogramm ausgedrückte und vom Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigten in Intervallen von 0,5 kg angegebene Masse der Höchstmenge an trockenen Textilien einer bestimmten Art, die in einem Waschzyklus einer Haushaltswaschmaschine bzw. einem Waschzyklus eines Haushaltswaschtrockners bei Beladung gemäß den Anleitungen

Das klingt nicht ganz einfach, ist aber eine klare Vorgabe die jeder Hersteller einhalten soll. Was mich wunderte, weil es nochmals in etwas anderen Zusammenhängen diskutiert wurde, war folgender Hinweis:

ANFORDERUNGEN AN DIE RESSOURCENEFFIZIENZ

Ab dem 1. März 2021 müssen Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner folgende Anforderungen erfüllen:

Verfügbarkeit von Ersatzteilen

Die Hersteller bzw. Importeure von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern oder ihre Bevollmächtigten stellen fachlich kompetenten Reparateuren für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells mindestens folgende Ersatzteile zur Verfügung:

  • Motor und Motorkohlen
  • Kraftübertragung zwischen Motor und Trommel
  • Pumpen
  • Stoßdämpfer und Federn
  • Waschtrommel,
  • Lagerkreuz mit Kugellagern (einzeln oder als Reparatursatz)
  • Heizkörper und Heizelemente, einschließlich Wärmepumpen (einzeln oder als Reparatursatz)
  • Rohrleitungen und dazugehörige Ausrüstung, einschließlich aller Schläuche, Ventile, Filter und Aquastopps (einzeln oder als Reparatursatz)
  • Leiterplattenelektronische Displays Druckschalter
  • Thermostate und Sensoren
  • Software und Firmware, einschließlich Reset-Software.

Die Hersteller bzw. Importeure von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern oder ihre Bevollmächtigten stellen fachlich kompetenten Reparateuren und Endnutzern mindestens folgende Ersatzteile zur Verfügung: Tür, Türscharnier und Türdichtungen, sonstige Dichtungen, Türverriegelungsbaugruppe und Kunststoffzubehör wie Waschmittelbehälter für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells.

Die Hersteller bzw. Importeure von Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern oder ihre Bevollmächtigten stellen sicher, dass die unter den Buchstaben a und b genannten Ersatzteile mit allgemein verfügbaren Werkzeugen und ohne dauerhafte Beschädigung der Haushaltswaschmaschine oder des Haushaltswaschtrockners ausgetauscht werden können. Ich habe hier mal aufgehört, weitere Sätze aus den Verordnung zu zitieren.

Die EU-Vorgaben kannte ich bislang nicht und war selbst erstaunt. Es geht noch weiter, denn die EU gibt zwingend vor „.Für den Zugang zu Reparaturinformationen …… dürfen die Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigten angemessene und verhältnismäßige Gebühren verlangen. Eine Gebühr ist angemessen, wenn sie keine abschreckende Wirkung hat und berücksichtigt, in welchem Umfang der fachlich kompetente Reparateur die bereitgestellten Informationen nutzt ……….. Die Informationen über Reparatur …. müssen Folgendes enthalten: … einen Zerlegungsplan oder eine Explosionsansicht, ein technisches Handbuch mit Reparaturanleitungen, eine Liste der erforderlichen Reparatur- und Testgeräte, Informationen über Bauteile und Diagnose (z. B. untere und obere Grenzwerte für Messungen), Verdrahtungs- und Anschlusspläne….

Faszinierend: bislang habe ich spinnende Waschmaschinen schlicht entsorgt, nachdem ich einmal versucht hatte ein Markenprpdukt mit defekter Steuerungsplatine zu reparieren – was mir nicht gelang.

Und für Waschtrockner gilt fast das Gleiche, das Label kann so aussehen:

ce-zeichen eco design waschtrockner eco-label