ECO-Kühlgeräte

Ich hätte hier auch die verschiedenen Produkte wie Kühlschränke, Weinkühlschränke, Gefrierschränke, kombinierte Kühl- und Gefrierschränke usw. getrennt behandeln können, aber eigentlich läuft es immer auf das gleiche heraus:

Ein schönes Label anbringen, auf dem die entsprechenden Daten stehen wie z.B.

Beachten Sie, dass diese Verordnung in Verbindung mit der European Product Database for Energy Labelling (EPREL) steht. Gemäß der Verordnung sind Lieferanten verpflichtet, ihre elektronischen Displays, wie Fernseher und Monitore, vorab in der EPREL-Datenbank zu registrieren, bevor sie diese auf dem EU-Markt anbieten. Diese EPREL Registrierung dient dazu, Verbrauchern und Marktüberwachungsbehörden Zugang zu detaillierten Informationen über den Energieverbrauch und andere relevante Produktmerkmale zu ermöglichen.

Seit dem 1. März 2021 müssen diese Geräte mit dem neuen EU-Energielabel versehen sein, das die Effizienzklassen von A (höchste Effizienz) bis G (geringste Effizienz) darstellt. Wenn Sie Energielabel (Etiketten am Produkt) mit den Klassen wie A+, A++ und A+++ sehen ist es eine alte und nicht mehr zulässige Kennzeichnung!

Das Label informiert über den jährlichen Energieverbrauch in kWh, das Gesamtvolumen der Kühl- und Gefrierfächer sowie die Luftschallemissionen in Dezibel (dB) und die entsprechende Geräuschklasse. Ein QR-Code auf dem Label ermöglicht den Zugang zu weiteren Produktinformationen in der EPREL-Datenbank der EU.

ce-eco-label-weinkuehler

Ökodesign-Anforderungen:

Die Verordnung (EU) 2019/2019 legt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz fest, die in zwei Stufen verschärft werden:

  • Seit dem 1. März 2021: Der Energieeffizienzindex (EEI) darf für Kühlgeräte maximal 125 betragen, was bedeutet, dass Geräte der Klasse G nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen. Für Weinlagerschränke mit durchsichtigen Türen liegt der Grenzwert bei 190, für andere Weinlagerschränke bei 155.
  • Ab dem 1. März 2024: Der EEI-Grenzwert für Kühlgeräte wird auf 100 gesenkt, wodurch zusätzlich die Klasse F entfällt. Für Weinlagerschränke mit durchsichtigen Türen liegt der Grenzwert dann bei 172, für andere Weinlagerschränke bei 140.

Zusätzlich fördern die Ökodesign-Vorgaben die Ressourceneffizienz, indem sie die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturinformationen sicherstellen, um die Lebensdauer der Geräte zu verlängern und die Umweltbelastung zu reduzieren. Für detaillierte Informationen und spezifische Anforderungen wird empfohlen, die vollständigen Texte der Verordnungen (EU) 2019/2016 und (EU) 2019/2019 zu konsultieren.