Jetzt werden Fachleute erst einmal fragen ob ich Lampen oder Leuchten oder Lichtquellen meine. Allerdings beziehe ich mich eher auf die VO (EU) 2019/2020 LED denn diese benennt „Lichtquellen“, „separate Betriebsgeräte“ und „umgebende Produkte“ (engl. containing products). Diese Verordnung legt Anforderungen an die Energieeffizienz und das umweltgerechte Design von Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten fest. Sie wurde am 1. Oktober 2019 verabschiedet und ist Teil des EU-Ökodesign-Rahmens zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Förderung nachhaltiger Produkte. Unten finden Sie ein Muster für diesen Aufkleber, der Ihnen als Kunden Informationen geben soll.
Die Quelle, die Sie auswerten sollten, ist die delegierte Verordnung (EU) 2019/2015 der Kommission vom 11. März 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Lichtquellen und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 874/2012 der Kommission, zu finden unter https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1575537561243&uri=CELEX:32019R2015 .
Diese Verordnung ersetzt die teilweise noch genannten Verordnungen 244 und 245/2009 sowie 1194/2012. Die neue Verordnung unterscheidet übrigens nicht mehr „Lampe“ und „Leuchte“, wie das noch in den Sicherheitsnormen der Fall ist. Sie bezieht sich auf „Lichtquellen“, „separate Betriebsgeräte“ und „umgebende Produkte“ (engl. containing products). Daher wird sie auch Single Lighting Regulation (SLR) genannt.

Hauptpunkte der Verordnung 2019/2020:
- Abschaffung ineffizienter Lichtquellen:
- Traditionelle Halogenlampen und andere ineffiziente Leuchtmittel werden schrittweise vom Markt genommen. Sie finden dazu auf verschiedenen Seiten von industriellen Anbietern sehr gut gemachte Grafiken, suchen Sie z.B. nach LEDVANCE Phase-out Ersatzprodukte (auf diese Bezeichnungen muss man erst einbmal kommen). Ziel ist es, energieeffizientere Alternativen wie LED-Technologie zu fördern. Es gab mal sehr deutsche Befindlichkeiten wie die Anbieter von „Wärmequellen“ also alten Glühbirnen, als erste moderne Leuchtmittel noch nicht so gute Farbeigenschaften hatten.
- Einheitliche Mess- und Berechnungsmethoden:
- Einführung eines neuen Effizienzmaßstabs für Lichtquellen auf Basis des Energieeffizienzindex (EEI). Die Methode zur Berechnung der Energieeffizienz wird vereinfacht und vereinheitlicht.
- Verbesserung der Kennzeichnung und Transparenz:
- Die Verordnung harmonisiert Begriffe und Definitionen, um den Vergleich zwischen Produkten zu erleichtern. Dazu wurden auch die Anforderungen an die Produktinformationen (z. B. auf Verpackungen oder in Online-Datenbanken) verschärft.
- Ressourcenschonung und Recyclingfähigkeit:
- Hersteller müssen Informationen zur Demontage und zum Recycling bereitstellen. Damit soll nicht nur in Deutschland die Kreislaufwirtschaft und das Recycling von seltenen Stoffen gefödert werden.
- Einführung der EU-Datenbank EPREL:
- Hersteller müssen ihre Produkte in die EPREL-Datenbank (EU Product Database for Energy Labelling) eintragen, damit laut EU Verbraucher und Marktüberwachungsbehörden leichter auf technische Informationen zugreifen können. Allerdings ist diese EPREL-Datenbank bislang eher ungenutzt, da nach meiner unwesentlichen Meinung eine Recherche etwas zickig oder schlicht unbrauchbare Ergebnisse ergibt.
Das unten stehende Beispiel für eine ECO-Kennzeichnung sollte sich selbst erklären. Zur Vertiefung gibt es noch einen Weiteren Text auf diesem System:

Auch wenn ich es jetzt quasi doppelt schreibe: Beachten Sie als Inverkehrbringer, dass diese Verordnung in Verbindung mit der European Product Database for Energy Labelling (EPREL) steht. Gemäß der Verordnung sind Lieferanten verpflichtet, ihre elektronischen Displays, wie Fernseher und Monitore, vorab in der EPREL-Datenbank zu registrieren, bevor sie diese auf dem EU-Markt anbieten. Diese EPREL Registrierung dient dazu, Verbrauchern und Marktüberwachungsbehörden Zugang zu detaillierten Informationen über den Energieverbrauch und andere relevante Produktmerkmale zu ermöglichen.