Die ECO-Design-Richtlinie mit all ihren Verordnungen ist, wenn man es umgangssprachlich formulieren will, eine Schwester der CE-Kennzeichnung. Auch wenn ich aus dieser Verteilerseite auf diese Einzelverordnungen verweise, gucken Sie (als Anwender) bitte immer auch die eigentlichen CE-Seiten durch, denn nur ein sicheres Produkt darf die CE-Kennzeichnung tragen und in Verkehr gebracht werden. Viele Begriffe beim ECO-Design stammen aus dem Bereich CE-Kennzeichnung, z.B. „Inverkehrbringer“, ebenso die Handhabung mit Verordnungen und Anwendungszeiten. Übrigens trat die ECO-Design-Verordnung (EU) 2024/1781 am 18. Juli 2024 in Kraft und wird ab dem 18. Juli 2026 verbindlich anzuwenden sein.
Neu ist der Digitaler Produktpass der umfassende Informationen über die Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit eines Produkts über dessen gesamten Lebenszyklus bereitstellen soll. Hier sind die Diskussionen meines Erachtens noch nicht abgeschlossen, derzeit werden solche digitalen Produktpässe gerne mit einer KI erstellt und sind entsprechend allgemein formuliert, um das Wort nutzlos zu vermeiden. Dies kann sich aber schnell ändern
Sofern hier unter ECO-Labeling (früher sagte man Energieverbrauchskennzeichnung) genannt, sind diese Produkte mit leicht verständlichen Labels versehen. So kann der Verbrauchern Informationen zur Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit erkennen und mit anderen Produkten vergleichen. Diese Verordnungen zur ECO-Design-Rahmenrichtlinie führen zur European Product Database for Energy Labelling (EPREL) die noch etwas unbekannt ist. In den entsprechenden Verordnungen sind Lieferanten verpflichtet, ihre Produkte vorab in der EPREL-Datenbank zu registrieren, bevor sie diese auf dem EU-Markt anbieten und/oder inverkehr bringen. Diese EPREL Registrierung dient dazu, Verbrauchern und Marktüberwachungsbehörden Zugang zu detaillierten Informationen über den Energieverbrauch und andere relevante Produktmerkmale zu ermöglichen.
Ein noch modernerer Ansatz ist die Nachverfolgung und Kommunikation denn die Verordnung fordert die Rückverfolgbarkeit und Kommunikation von Informationen über bedenkliche Stoffe in Produkten, um Transparenz zu gewährleisten und Recycling sowie Wiederverwendung zu fördern. Auf diesen Punkt beziehen sich Diskussionen um die Lieferung von Ersatzteilen.
Übrigens ist in Deutschland die leitung beim Bundesminister für Wirtschaft (BMWi), diese verweist auf die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung BAM, die in diesem Bereich als aufsichtsführende Behörde eingesetzt wird. Durch neue Bundesregierungen kann sich diese ZUordnung auch ändern!
Bevor ich zur Rahmenrichtlinie komme, hier für eilige Leser drei Verweise auf speziellere Seiten zum Thema, denn es gibt
die „Normalen“ Eco-Design-Anforderungen, die z.B. den Leerlaufstromverbrauch von Netzteilen betreffen und mittlerweile auch die Energieeffizienz beschreiben.
| Bevor ich zur Rahmenrichtlinie komme, hier für eilige Leser drei Verweise auf speziellere Seiten zum Thema, denn | |
| es gibt die „normalen“ Eco-Design-Anforderungen z.B. Stromverbrauch von Netzteilen | |
| Es gibt einen umfangreichen Bereichen an Anforderungen für Beleuchtungseinrichtungen, was eben mehr ist als das reine Leuchtmittel („Glühbirne“) | |
| und es gibt die „weiße Ware“ mit Energieverbrauchskennzeichnungen, die etwas anders sind als die „normalen“ Ecxo-Design-Anforderungen |
Wenn ich versuche zumeist ErP anstelle EuP-Design oder gar den Begriffen Eco-Design oder Öko-Design zu nutzen, liegt das an der EU-Richtlinie. Leider gehen die Begriffe noch immer etwas bunt durcheinander! Hier aufgelistet und sofern als Link hinterlegt auch verfügbar sind: aktuelle Erp-Design-Richtlinie (Öko-Design) 2009/125/EG (pdf). Diese verweist auf die Verordnungen
- VO (EU) 2019/1782 Stromversorgungseinrichtungen Energieeffizienz (betrifft Haushaltsgeräte, IT-Geräte, Unterhaltungselektronik, Spielzeuge), diese wurde 2019 geupdatet und ersetzt die Vorgängerversion 1275/2008 und erfasst jetzt auch Kaffeemaschinen, ersetzt auch VO (EU) 278/2009 Netzteile Energieeffizienz (Netzteile, aber z.B. keine USVen und Batterieladegeräte) und etwas abweichend davon gilt
- VO (EU) 617/2013 Energieeffizienz von PC´s, Server, Notebooks usw. genauer beschreibt, was aber nicht bedeutet, dass da nicht ggf. 1275/2008 anzuwenden ist;
- VO (EU) 424/2019 Server für Profigeräte, eine Änderung zur vorgenannten 617/2013
- VO (EU) 278/2009 Netzteile Energieeffizienz (Netzteile, aber z.B. keine USVen und Batterieladegeräte)
- VO(EU) 548/2014 für Transformatoren ab 1 kVA
- VO (EU) 640/2009 Elektromotoren geändert durch VO(EU) 2019/1781 Energieeffizienz – für Motoren von750 W bis 375 kW
- VO (EU) 1874/2019 für Schweißgeräte bzw. Werkzeugmaschinen
- VO(EU) 811/2008 und 813/2008 für Heizkessel und Kombiboiler, die inhaltlich ähnliche
- VO(EU) 814/2008 und 812/2008 beschreibt Warmwasserbereiter
- VO(EU) 2015/1189 und 2015/1187 erfassen Feststoffbrennkessel.
- VO(EU) 2015/1188 und 2015/1185 und 1186 erfassen Einzelraumheizgeräte
- VO (EU) 641/2009 Nassläufer-Umwälzpumpen Energieeffizienz, geändert durch VO (EU) 622/2012 Nassläufer-Umwälzpumpen
- VO (EU) 547/2012 Wasserpumpen (max. 16 bar und/oder 150 kW etc.) Energieeffizienz
- VO (EU) 327/2011 Ventilatoren (ab 125 W bis derzeit 500 kW) – Energieeffizienz
- VO (EU) 2281/2016 Luftheiz- und Kühlungsprodukte – Energieeffizienz (Achtung: scheinbar gibt es in der EU Zahlendreher, dann eben 2016/2281 für Warmluftzentralheizungen?
- VO(EU) 1253/2014 und 1254/2014 für Klima- und Lüftungstechnik
- VO (EU) 626/2009 Luftkonditionierer (typische Nennleistung < 12 kW) – Energieeffizienz
- VO (EU) 206/2012 Raumklimageräte und VO(EU) 626/2011 für Ventilatoren < 125 W sowie Kühlklimageräte mit bis zu 12 kW mit Angaben zur Energieeffizienz
Kurzinformation: Diese Rahmenrichtlinie verweist auf Verordnungen, die ich weitgehend komplett zusammen gestellt habe. Bitte überprüfen Sie in Zweifelsfällen selbst, ob diese zutreffend sind, die Kurzhinweise sind sehr kurz und enthalten nicht die vielen Ausnahmen!