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CE-Einsteiger-Informationen CE ist eine verbindliche Aussage des Herstellers – und auf dieser Grundlage können leicht Verfahren von Behörden eingeleitet werden. Die Angabe vom Inverkehrbringer (meist der Hersteller) und dessen postzustellfähige Adresse ist auf dem Produkt anzugeben. Weil das Juristen und Amateure immer wieder hinterfragten, mal wieder die Quellenangabe: Produktsicherheitsrichtlinie von 2001, in Deutschland mit vielen … Weiterlesen