Sportboote
Richtlinie 2013/53/EG Sportboote nach Richtlinie 2013/53/EU, vormals 94/25/EWG geändert durch 2003/44/EG, umgesetzt durch die 10.Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz, kurz ProdSG (vormals GPSG), erfasst Sportboote im Sinne dieser Richtlinie sind Boote mit einer Rumpflänge von 2500 bis 24000 mm, die für Sport- und Freizeitzwecke bestimmt sind. Die Richtlinie 94/25/EWG ist ab 16.6.1996 anwendbar und mit Verzögerung und … Weiterlesen