Die Batterieverordnung 2023/1542 der EU enthält eine Forderung nach einem Batteriepass, den ich etwas getrennt von der sonstigen Batterieverordnung beschreibe. Vorweg sei noch gesagt, dass die Verordnung für alle Kategorien von Batterien gilt wie Gerätebatterien, Starterbatterien, LV-Batterien, Elektrofahrzeugbatterien und Industrie-Batterien unabhängig von Form, Volumen, Gewicht, Gestaltung, stofflicher Zusammensetzung, Typ, chemischer Zusammensetzung, Verwendung oder Zweck und unabhängig davon, ob sie in andere Produkte eingebaut oder ihnen beigefügt werden oder dafür ausgelegt sind, gilt.
Produktpass
Da die EU natürlich gerne irgendwelche Papiere oder Unterlagen fordert, wurde der Erwägungspunkt 44, nämlich der Produktpass einer Batterie erfunden – zumindest ist mir dieser Begriff in 25 Jahren Produktsicherheit nicht bekannt gewesen. Dazu zitiere ich jetzt mal aus diesem Erwägungspunkt 44: „Batterien sollten gekennzeichnet werden, um den Endnutzern transparente, zuverlässige und klare Informationen über Batterien und Altbatterien zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen würden Endnutzern bei Kauf und bei der Entsorgung von Batterien fundierte Entscheidungen ermöglichen und die Abfallbewirtschaftung an die Lage versetzen Altbatterien angemessen zu behandeln. Die Kennzeichnung von Batterien sollte alle erforderlichen Angaben zu ihrem Hauptmerkmalen einschließlich ihrer Kapazität und der Menge bestimmter vorkommender gefährlicher Stoffe umfassen, um die Verfügbarkeit von Informationen über einen langen Zeitraum hinweg zu gewährleisten, sollten diese Informationen auch in Form von QR-Codes, die auf die Batterien gedruckt oder eingraviert oder auf der Verpackung oder die Begleitunterlagen der Batterie angebracht sind und den Leitlinien der Isonormen 18.000: 2015 entsprechen zur Verfügung gestellt werden. Über den QR-Code sollte Zugriff auf den Produktpass der Batterie bestehen. Kennzeichnungen und QR-Codes sollen im Einklang mit der Richtlinie EU 2019/882 für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich sein“. Tja, ich kenne aus der Praxis den häufigen Fall „Batterieangaben sind kaum noch ersichtlich“ also quasi ohne Kennzeichnung. Und ob Begleitunterlagen immer zum Produkt passen, würde ich bezweifeln.
Und weiter mit dem Abschnitt zur Normung und dort zunächst einmal Erwägungsgrund 47: „die Einhaltung einer Reihe Produktbudget spezifischer Anforderungen dieser Verordnung einschliesslich an Leistung Haltbarkeit um Nutzung und Sicherheit sollte anhand zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Methoden gemessen werden. Den im allgemeinen anerkannten Stand der Technik bei Messungen, Normen und Berechnungsmethoden Berechnung tragen“. Ich habe ihnen die weiteren EU Sätze erspart. Ja, es soll Norm geben – mir ist aber derzeit keine Norm in der EU dazu bekannt.
Unklar ist mir auch, vielleicht habe ich die Verordnung mit ihren ja gerade mal 107 Seiten nicht tief genug gelesen, wie das Verhältnis zur RoHS Richtlinie ist und wie das mit dem Entsorgungsvorschriften einschließlich Kennzeichnung mit der berühmten Mülltonne, die man auf allen möglichen elektrotechnischen Produkten anbringt, geregelt sein soll. Denn in diesen beiden älteren Richtlinien gab es schon Vorgaben und es sieht nicht aus, als wenn die eindeutig harmonisiert werden. Es gibt wird zwar ein Erwägungspunkt 97 der darauf angespielt, dass diese Abfallströme von Metall, Papier, Pappe, Glas, Kunststoff, Textilien und so weiter berücksichtigt werden. Aber richtig greifbar erscheint mir das nicht.
Und noch einmal zu WEEE denn der Abschnitt 112 sagt so schön „alle Starterbatterien, Industrie-, Altbatterien und Transaktionsbatterien sollten gesammelt werden. Zu diesem Zweck sollten die Hersteller von Starterbatterien, Industriebatterien und Elektrofahrzeug Altbatterien verpflichtet werden, alle Batterien der entsprechenden Kategorie vom Endnutzer kostenfrei zurückzunehmen für alle an der Sammlung von diesen Batterien Beteiligten Hersteller, Abfallwirtschaft und Abfallbesitzer sollten detaillierte Berichtspflichten festgelegt werden“. Das ist natürlich interessant, aber die Frage ist wie es jetzt das Verhältnis zu WEEE, denn dort ist das etwas anders geregelt. Und jetzt eine weitere zusätzliche Berichtspflicht ist nicht unbedingt das was ich Praktiker wünschen. Zumal ich insbesondere bei eingebauten Batterien („PC-Mainboard“) ein Problem in der Frage sehe „soll ich WEEE oder diese Batterieverordnung anwenden“ sehe. Übrigens ist im Anhang 6 dieser Verordnung unter Kennzeichnung vom Informationsanforderungen die altbekannte rollende Mülltonne zu sehen. Dieses berühmte WEEE-Symbol in dieser Version ohne den großen Balken unten drunter. Hier heißt dieses Symbol „Symbol für die getrennte Sammlung von Batterien“.
Batteriepass
In Erwägungspunkt 123 wird, um die Transparenz entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette für alle Interessenträger zu erhöhen, die grundlegende Idee eines Batteriepasses eingeführt. Der Batteriepass soll der Öffentlichkeit Informationen über die in Verkehr gebrachten Batterien und ihre Nachhaltigkeitsanforderungen bieten. Er sollte Wiederverwertern und Second-Life-Batterien-Nutzern aktuelle Informationen für die Handhabung der Batterien liefern. Der Batteriepass sollte den Marktaufsichtsbehörden als Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im im Rahmen ihrer Zuständigkeit liefern.
Immerhin hat die EU gemerkt, dass bestimmte Informationen nicht öffentlich zugänglich sein sollten. Dieses spiegelt sich in Erwägungspunkt 124 wieder. Denn ungerne gibt man eindeutig bekannt, obwohl man die gesamte oder Einzelteile für die Batterie wo gekauft hat. Dafür kommen Erwägungspunkt 126 modische EU Floskeln zur Geltung. Ich zitiere: „um sicherzustellen, dass der Batteriepaß flexibel, dynamisch und marktorientiert ist und mit Geschäftsmodellen Märkten und der Innovationen Schritt hält, sollte er auf einem dezentralen Datensystem basieren, das von Wirtschaftsteilnehmern eingerichtet und gepflegt wird“. So nach dem Motto „bloss nicht von der EU organisieren lassen“ sondern quäle die Hersteller direkt und selber damit. Die kann dann ihre Daten auch viel besser hinterher verändern. Das nenne ich schöne Show und nicht unbedingt die Praxisinformationen, die man im Falle eines Falles so wirklich benötigt.