Titel:
Verordnung 2016/424 zum Ersatz für Richtlinie 2000/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.März 2000 über Seilbahnen für den Personenverkehr
Richtliniennummer:
Verordnung 2016/424, früher mal Richtlinie 2000/9/EG
Umsetzung:
Nicht mehr notwendig, weil EU-Verordnungen direkt gelten, früher mal im deutschen Landesseilbahngesetz
CE-Info für Kunden:
  • CE-Zeichen am Produkt, ggf. mit Kennnummer der benannten Stelle
  • Dokumentation in der Sprache des Verwenderlandes
  • Konformitätserklärung (zumindest ist das üblich)
Hier frei vorhanden:
Seilbahnverordnung 2016/424 (pdf)
Anwendungsleitfaden zur Seilbahnrichtlinie (Guide) Stand 2006 (pdf)
harmonisierte Normen zur Seilbahnrichtlinie von 2015 (pdf)

Die Quellenangaben finden Sie in den pdf-Datein.
Kurzdefinition:
Die Richtlinie gilt für Seilbahnen, die der Personenbeförderung dienen und üblicherweise in Tourismusorten in Bergregionen eingesetzt werden. Dies umfasst Standseilbahnen, Steilschwebebahnen, Kabinenbahnen, Sesselbahnen und Schleppaufzüge. Es kann sich auch um Seilbahnen in städtischen Verkehrssystemen handeln.
Hinweis: es gibt derzeit einen Leitfaden, der noch nicht offiziell ist - möglicherweise lohnt sich eine kleine Recherche! Auch sind zahlreiche Informationen von den Herstelern z.B. zu Notrufsystemen verfügbar, da es technische Änderungen gab!