R&TTE-Richtlinie (RTTE)
- Titel:
- Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen, englisch Radio and Telecommunications Terminal Equipment Directive, kurz R&TTE und noch kürzer RTTE
- Richtliniennummer:
- 1999/5/EG bzw. 99/005/EG
- Umgesetzt durch:
- FTEG Funkanlagen und TK-Endeinrichtungen
- CE-Info für Kunden:
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- CE-Zeichen am Produkt, ggf. mit Kennnummer der benannten Stelle
- Bedienungsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes
- Konformitätserklärung, wobei diese auch im Internet abgedruckt sein darf, also nicht unbedingt z.B. in der Bedienungsanleitung vorhanden sein muss!
- Hier frei vorhanden:
- Richtlinientext der 1999/005/EG
- Liste der harmonisierten Normen (September 2011) als pdf (EU-Liste)
- Externer Link zu englischsprachigen Informationen der EU
- Nur als Hilfestellung für gängige Fragen haben wir hier folgende Dateien (Quelle: EU bzw. BnetzA, wie in den Dateien angegeben) vorgesehen:
- Eine Liste der für SRD-Anwendungen vorgesehenen Frequenzen (2009) sowie
- deutsche Hinweise zum Inverkehrbringen (2008 - BnetzA)
- Falls Sie ein EMV-Labor suchen und dazu eine Hilfestellung benötigen, versuchen es doch einmal mit diesem Link: EMV-Labor-Suchmaschine der Firma Würth
- Kurzdefinition:
- Funkanlagen und Einrichtungen, die an öffentliche Telekommunikationsnetze angeschlossen werden können.
Funkanlagen sind auch die kleinen Sendeeinrichtungen, die als W-LAN, SRD-Lösungen etc. bekannt sind, daneben alle klassischen Funklösungen (wie gleich folgender Text).
Wichtig zu beachten sind die Vorgaben der nationalen Behörden, die für sehr viele RTTE-Geräte eine Anmeldung erwarten. Da die bisherige Seite www.ero.dk nicht mehr hilfreich ist, von dieser Seite der Hinweis auf die EU-Seite zum ONS , die One Stop Notification, die zwar noch nicht funktioniert, aber oft sehr hilfreich ist!
Telekommunikationsendeinrichtungen und Satellitenfunkanlagen
Die Richtlinie 99/005/EG ist etwas anders aufgebaut als die anderen Richtlinien zur CE-kennzeichnungspflicht.
In Kurzform: diese Richtlinie gilt für Funkanlagen und für alle Geräte, die an öffentliche Telekommunikationsnetze angeschlossen werden könnten.
Bei dem Verbindungssystem kann es sich um Kabel-, Funk-, optische oder andere elektro-magnetische Systeme handeln.
Achtung: diese Richtlinie gilt z.B. auch für Funkarmbanduhren (Empfänger!) und z.B. für Handyakkus, denn diese sind Bestandteil einer Funkanlage (!).
Die Bundesnetzagentur in Deutschland ist gehalten, hier (mit ungewohnter Härte!) für die Einhaltung der Bestimmungen zu sorgen, was zunächst immer die Überprüfung der Konformitätserklärung bedeutet. Bitte nicht wundern: wo gearbeitet wird, werden Fehler gemacht - auch von Behördenseite kann mal übertrieben werden!
Wichtig ist auch, auf der Konformiitätserklärung neben den funktechnischen Norm Aussagen zur elektrischen Sicherheit und zum Schutz des Menschen vor zu starken Feldern zu behaupten (EMF).
Aktualisiert 17. Januar 2012
