PSA - persönliche Schutzausrüstungen

Titel:
Persönliche Schutzausrüstungen
Richtliniennummer:
89/686/EWG geändert durch 93/68/EWG, 93/95/EWG und 96/58/EG
Umgesetzt durch:
8.GPSGV = 8.Verordnung zum GPSG (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)
CE-Info für Kunden:
  • CE-Zeichen am Produkt, ggf. mit Kennnummer der benannten Stelle
  • Info bzw. Dokumentation nach Anhang II in der Sprache des Verwenderlandes
Hier frei vorhanden:

PSA-Richtlinie (leider aus einem HTML erzeugt, deshalb nicht schön) (pdf)

Normenliste vom Mai 2010 als pdf

Leider sind hier sehr oft Ergänzungen oder Änderungen zu den Normenlisten zu beachten, deshalb bitte immer selbst aktuell recherchieren!

Die Quellenangaben finden Sie in den pdf-Dateien.
Kurzdefinition:
Als persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Richtlinie gilt jede Vorrichtung oder jedes Mittel, das dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, und das diese gegen ein oder mehrere Risiken schützen soll, die ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit gefährden können.

Persönliche Schutzausrüstungen

Nach Richtlinie 89/686/EWG ist nach dem 1.Juli 1995 kein Verkauf ohne CE-Kennzeichnung erlaubt.
Verkürzte Definition:
Als persönliche Schutzausrüstung im Sinne dieser Richtlinie gilt jede Vorrichtung oder jedes Mittel, das dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden, und das diese gegen ein oder mehrere Risiken schützen soll, die ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit gefährden können.
Folgende vereinfachte Kategoriedarstellung ist zu beachten:

Ausnahmeliste dazu:

Ausgenommen von dieser Regelung sind Produkte wie

Nachfragen bei speziellen Problemen dürften sinnvoll sein – den die Begriffe sind nicht immer eindeutig bekannt.

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