Gasverbrauchseinrichtungen

Titel:
Gasverbrauchseinrichtungen
Richtliniennummer:
90/396/EWG geändert durch 93/68/EWG
Umgesetzt durch:
7.Verordnung zum GPSG (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)
Hier frei vorhanden:
Richtlinientext in konsolidierter englischer Ausgabe (pdf)
Liste der harmonisierten Normen vom Mai 2008 (pdf)
Kurzdefinition:
Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserversorgung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von gegebenenfalls nicht mehr als 105 Grad Celsius betrieben werden. Dazu gehören auch Geräte wie Gas-Gebläsebrenner und die dazugehörigen Wärmetauscher

 

Gasverbrauchseinrichtungen

Nach Richtlinie 90/396/EWG ist nach dem 1.1.1996 kein Verkauf ohne CE-Kennzeichnung erlaubt.
Definition:
Gasverbrauchseinrichtungen im Sinne dieser Richtlinie sind

 

 

Ausnahmeliste dazu:

 

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