Gasverbrauchseinrichtungen
- Titel:
- Gasverbrauchseinrichtungen
- Richtliniennummer:
- 2009/142/EG (vormals 90/396/EWG geändert durch 93/68/EWG)
- Umgesetzt durch:
- 7.Verordnung zum GPSG (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)
- Hier frei vorhanden:
- Richtlinientext (pdf)
Liste der harmonisierten Normen 2011 (pdf) - Kurzdefinition:
- Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserversorgung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von gegebenenfalls nicht mehr als 105 Grad Celsius betrieben werden. Dazu gehören auch Geräte wie Gas-Gebläsebrenner und die dazugehörigen Wärmetauscher
Gasverbrauchseinrichtungen
Nach Richtlinie 2009/142/EG ist seit dem 1.1.1996 kein Verkauf ohne CE-Kennzeichnung erlaubt.
Definition:
Gasverbrauchseinrichtungen im Sinne dieser Richtlinie sind
- Geräte, die zum Kochen, zum Heizen, zur Warmwasserversorgung, zu Kühl-, Beleuchtungs- oder Waschzwecken verwendet und mit gasförmigen Brennstoffen bei einer normalen Wassertemperatur von gegebenenfalls nicht mehr als 105 Grad Celsius betrieben werden. Dazu gehören auch Geräte wie Gas-Gebläsebrenner und die dazugehörigen Wärmetauscher
- Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen sowie Baugruppen - mit Ausnahme von Gas-Gebläsebrennern und den dazugehörigen Wärmetauschern -, die für gewerbliche Zwecke gesondert in den Verkehr gebracht werden und in eine Gasverbrauchseinrichtung eingebaut oder zu einer solchen zusammengebaut werden sollen.
Ausnahmeliste dazu:
- Ausgenommen von dieser Regelung sind Geräte, die speziell zur Verwendung in industriellen Verfahren in Industriebetrieben bestimmt sind.
Aktualisiert 17. Januar 2012
