Explosivstoff für zivile Zwecke

Titel:
Explosivstoff für zivile Zwecke
Richtliniennummer:
93/15/EG
Umgesetzt:
durch Änderung des Sprengstoffgesetzes vom 23.6.1998
CE-Info für Kunden:
  • CE-Zeichen am Produkt, ggf. mit Kennnummer der benannten Stelle
  • Bedienungsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes
  • Konformitätserklärung, denn diese nicht mitliefern würde Rückfragen auslösen
Hier frei vorhanden:
Richtlinientext (unschönes pdf)
Liste der harmonisierten Normen als pdf
Kurzdefinition:
Explosivstoffe sind Stoffe und Gegenstände, die gemäß den Empfehlungen der Vereinten Nationen über die Beförderung gefährlicher Güter als solche betrachtet werden und der in diesen Empfehlungen festgelegten Klasse 1 eingestuft sind.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Explosivstoffe, die für die Streitkräfte oder das Militär bestimmt sind, ferner pyrotechnische Erzeugnisse und einzelne Arten von Munition.

Weitere Details finden sich im Richtlinientext. Bitte beachten Sie die Richtlinie für pyrotechnische Erzeugnisse!

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