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Bauprodukte

Titel:
Bauproduktenrichtlinie bzw. bald Bauproduktenverordnung
Richtliniennummer:
89/106/EWG bzw. bald 305/2011 (EU)
Umgesetzt durch:
Bauproduktegesetz vom 10.8.92 und dem Gesetz zur Änderung des BauProdG vom 28.4.1998, ACHTUNG: zum 1.Juli 2013 wird die Bauproduktenverordnung die jetzige Baurichtlinie (und damit auch z.B. das deutsche Bauproduktengesetz) ablösen!
Hier frei vorhanden:
(alt) Richtlinientext der jetzigen (alten) 89/106/EWG, gültig bis 30.6.2013
(neu:) Bauproduktenverordnung 303/2011 vom 9.3.2011, veröffentlicht am 4.4.2011

Liste der harmonisierten Normen zur Bauproduktenrichtlinie (pdf) Stand Dezember 2010
Nur als Vergleich die harmonisierten Normen (pdf) Stand Dezember 2009
Die Quellenangaben finden Sie in der pdf-Datei.
Link-Tipp:
DiBt - deutsches Institut für Bautechnik auch wenn die dortigen Aussagen nicht immer unumstritten sind. Es lohnt sich, die englischsprachigen Seiten der EU-Kommission anzusehen!

Kurzdefinition:
Mit Bauprodukten sind dabei alle Produkte gemeint, die dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaues eingebaut werden. Mit diesen Bauprodukten müssen Bauwerke errichtet werden können, die gebrauchstauglich sind und den üblichen Regelungen entsprechen.
Es handelt sich um Baustoffe und Bauteile, um Anlagen und Einrichtungen und ihre Teile für Heizung, Klima, Lüftung, sanitäre Zwecke, elektrische Versorgung, Lagerung umweltgefährdender Stoffe sowie um vorgefertigte Bauwerke, die als solche auf den Markt kommen, wie z.B. Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos.
Achtung: Aktuell sind Regelungen veröffentlicht worden, die z.B. Verkehrsschilder als Bauprodukte bezeichnen  - was eigentlich obigen Definitionen nicht entspricht!

 

Bauprodukte

Die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG ist in Deutschland durch das Bauproduktengesetz vom 10.8.1992 umgesetzt, welche neben der CE-Kennzeichung lange Zeit ein Ü-Zeichen sehen wollte. Diese nationale Sonderregelung wird ab 2013 auslaufen (alte Ü-Zeichen sind noch einige Jahre gültig). Der Ersatz für die Richtlinie wird eine Verordnung, die nicht mehr in nationale Gesetze umgesetzt werden muss, sondern direkt gilt (siehe Verordnungstext: ab 1.7.2013).


Definition (aus der Richtlinie):
Mit Bauprodukten sind dabei alle Produkte gemeint, die dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaues eingebaut werden. Mit diesen Bauprodukten müssen Bauwerke errichtet werden können, die gebrauchstauglich sind und den üblichen Regelungen entsprechen.
Es handelt sich um Baustoffe und Bauteile, um Anlagen und Einrichtungen und ihre Teile für Heizung, Klima, Lüftung, sanitäre Zwecke, elektrische Versorgung, Lagerung umweltgefährdender Stoffe sowie um vorgefertigte Bauwerke, die als solche auf den Markt kommen, wie z.B. Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos.

Dabei gilt für Bauprodukte, daß diese keinesfalls einen Einsturz des Bauwerkes, größere Verformungen in unzulässigem Umfang oder die Beschädigung anderer Teile bei Mängeln zur Folge haben dürfen.
Im Richtlinientext ist hierzu ausführlich dargelegt, welche Anforderungen an den Brandschutz, Schutz der Gesundheit und der Umwelt zu beachten sind.

Eine CE-Kennzeichnung für Bauprodukte kann erst beim Vorliegen einer harmonisierten Norm erfolgen; deshalb ist dieses Verzeichnis der harmonisierten Normen so wichtig. In diesen Normen stehen dann genaue Vorgaben, wo und wie die CE-Kennzeichnung zu erfolgen hat! Noch ist in Deutschland (und nur in Deutschland) die Bauregelliste wichtig, die leider unübersichtlich und nicht immer logisch ist, dennoch für Bauprodukte relevant sein kann. Um diese Zugangsbeschränkung zum wohl wichtigsten europäischen Markt zu beseitigen, hat die EU nun die Bauproduktenverordnung erlassen....

Leider stehen aber in immer mehr Normen verpflichtend Prüfungen durch eine benannte Stelle (notified Body), was bedeutet, dass in vielen Fällen eine solche Prüfung für den Marktzugang notwendig ist. Positiv ist, dass der Hersteller wählen kann, welche Prüfstelle er auswählt!

 

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