Bauprodukte
- Titel:
- Bauproduktenrichtlinie
- Richtliniennummer:
- 89/106/EWG
- Umgesetzt durch:
- Bauproduktegesetz vom 10.8.92 und dem Gesetz zur Änderung des BauProdG vom 28.4.1998
- Hier frei vorhanden:
- Richtlinientext
Liste der harmonisierten Normen zur Bauproduktenrichtlinie (pdf) Stand Mai 2010
Liste der harmonisierten Normen zur Bauproduktenrichtlinie (pdf) Stand Dezember 2010 nur zum Vergleich
Die Quellenangaben finden Sie in der pdf-Datei. - Link-Tipp:
- DiBt - deutsches Institut für Bautechnik
- Kurzdefinition:
- Mit Bauprodukten sind dabei alle Produkte gemeint, die dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaues eingebaut werden. Mit diesen Bauprodukten müssen Bauwerke errichtet werden können, die gebrauchstauglich sind und den üblichen Regelungen entsprechen.
Es handelt sich um Baustoffe und Bauteile, um Anlagen und Einrichtungen und ihre Teile für Heizung, Klima, Lüftung, sanitäre Zwecke, elektrische Versorgung, Lagerung umweltgefährdender Stoffe sowie um vorgefertigte Bauwerke, die als solche auf den Markt kommen, wie z.B. Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos.
Bauprodukte
Die Bauproduktenrichtlinie 89/106/EWG ist in Deutschland durch das Bauproduktengesetz vom 10.8.1992 umgesetzt, welche neben der CE-Kennzeichung lange Zeit ein Ü-Zeichen sehen wollte.
Definition:
Mit Bauprodukten sind dabei alle Produkte gemeint, die dauerhaft in Bauwerke des Hoch- und Tiefbaues eingebaut werden. Mit diesen Bauprodukten müssen Bauwerke errichtet werden können, die gebrauchstauglich sind und den üblichen Regelungen entsprechen.
Es handelt sich um Baustoffe und Bauteile, um Anlagen und Einrichtungen und ihre Teile für Heizung, Klima, Lüftung, sanitäre Zwecke, elektrische Versorgung, Lagerung umweltgefährdender Stoffe sowie um vorgefertigte Bauwerke, die als solche auf den Markt kommen, wie z.B. Fertighäuser, Fertiggaragen und Silos.
Dabei gilt für Bauprodukte, daß diese keinesfalls einen Einsturz des Bauwerkes, größere Verformungen in unzulässigem Umfang oder die Beschädigung anderer Teile bei Mängeln zur Folge haben dürfen.
Im Richtlinientext ist hierzu ausführlich dargelegt, welche Anforderungen an den Brandschutz, Schutz der Gesundheit und der Umwelt zu beachten sind.
Eine CE-Kennzeichnung für Bauprodukte erfolgt erst beim Vorliegen einer harmonisierten Norm; deshalb ist dieses Verzeichni so wichtig. In diesen Normen stehen dann genaue Vorgaben, wo und wie die CE-Kennzeichnung zu erfolgen hat!
Aktualisiert 27. Mai 2010
